Risikowolf im Unteren Mühlviertel vorschriftsmäßig erlegt
Zweiter Abschuss eines Problemwolfes in OÖ
Jener Risikowolf in Oberösterreich, der vermehrt in der Nähe von einem bäuerlichen Anwesen im Unteren Mühlviertel gesichtet worden ist und dort sogar zu Aktivitätszeiten des Menschen in den Innenhof eingedrungen ist, wurde nach genehmigter Entnahme heute, Dienstag, erlegt. Es handelte sich dabei um ein männliches Tier mit einem Gewicht von 31 kg und damit vermutlich um einen Jungwolf. Das Tier wurde in 45 m Entfernung zu einem von Menschen bewohnten Gebäude erlegt. Der vorgeschriebene 10-km-Radius vom Ort der letzten Vergrämung wurde eingehalten, betont das Land Oberösterreich.
In enger Abstimmung zwischen Behörde und Jägerschaft seien jagdliche Maßnahmen prioritär in fünf im Bezirk Perg gelegenen Jagdgebieten beziehungsweise Gemeinden, in und um den letzten Vergrämungsort in Bad Kreuzen, gesetzt worden. Die Entnahme habe deutlich innerhalb des maximal erlaubten Radius von 10 km stattgefunden. Das erlegte Wildtier wurde bereits von einem Sachverständigen begutachtet, heißt es von Seiten des Landes OÖ.
Die Entnahme eines Risikowolfes innerhalb des gesamten Gebietes wäre noch bis 27. Dezember 2023 möglich gewesen. Durch den Abschuss ist diese Erlaubnis nun erloschen, worüber die örtlichen Jagdausübungsberechtigten, Bezirksjägermeister, Gemeinden und Bezirkshauptleute informiert wurden. (Schluss)
In enger Abstimmung zwischen Behörde und Jägerschaft seien jagdliche Maßnahmen prioritär in fünf im Bezirk Perg gelegenen Jagdgebieten beziehungsweise Gemeinden, in und um den letzten Vergrämungsort in Bad Kreuzen, gesetzt worden. Die Entnahme habe deutlich innerhalb des maximal erlaubten Radius von 10 km stattgefunden. Das erlegte Wildtier wurde bereits von einem Sachverständigen begutachtet, heißt es von Seiten des Landes OÖ.
Die Entnahme eines Risikowolfes innerhalb des gesamten Gebietes wäre noch bis 27. Dezember 2023 möglich gewesen. Durch den Abschuss ist diese Erlaubnis nun erloschen, worüber die örtlichen Jagdausübungsberechtigten, Bezirksjägermeister, Gemeinden und Bezirkshauptleute informiert wurden. (Schluss)
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