14.
April
2025
Ab 14. April 2025 gilt eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die bestehenden Importbeschränkungen im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche angepasst werden. Das bisher flächendeckende Einfuhrverbot für bestimmte tierische Produkte aus Ungarn wird auf jene Gebiete beschränkt, die gemäß EU-Seuchenrecht als Schutz-, Überwachungs- oder weitere Sperrzonen ausgewiesen sind.
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