18.
Februar
2026
Die Prämie wird sowohl für die Stallhaltung von Schweinen in Gruppen auf eingestreuten Liegeflächen mit erhöhtem Platzangebot als auch für die Freilandhaltung von Schweinen gewährt. Optional erfolgt ein Prämienzuschlag für die Haltung von ausschließlich unkupierten Schweinen, die Fütterung mit GVO-freien Eiweißfuttermitteln aus europäischer Herkunft und die Festmistkompostierung.
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