17.
März
2026
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1438, der sogenannten Frühstücksrichtlinie, wird die Herkunftskennzeichnung bei Honig deutlich transparenter. Künftig müssen bei Honigmischungen alle Ursprungsländer sowie ihre Prozentanteile nachvollziehbar am Etikett ausgewiesen werden.
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