Ertragsausfälle beim Ölkürbis nach EuGH-Entscheid für Beizmittel-Verbot
Saatgutwirtschaft befürchtet ähnliches Schicksal wie bei Zuckerrübe und Raps
Saatgut Austria stellt dazu klar: Der Antrag auf eine Notfallzulassung wurde - ebenso wie im Vorjahr - fristgerecht eingereicht. Der EuGH hat jedoch in Folge der Klage einer Umweltorganisation in Belgien in seiner Entscheidung zu neonicotinoiden Wirkstoffen im Jänner 2023 festgehalten, dass keine Notfallzulassung erteilt werden darf, wenn ein Wirkstoff mit einer Durchführungsverordnung der Kommission verboten oder eingeschränkt wurde. Die Behörde hat deshalb keine Notfallzulassung für die Ölkürbisbeizung erteilt. Damit sind die Beizung und das Inverkehrbringen von Saatgut, das mit diesen Wirkstoffen gebeizt wurde, untersagt. Dieses Verbot ist Hauptursache der Schäden beim Aufgang.
Vor den negativen Folgen des EuGH-Entscheids für die gesamte Wertschöpfungskette - von der Züchtung über die landwirtschaftlichen Betriebe bis hin zu den Ölmühlen - hat die Saatgutwirtschaft bereits im März 2023 gewarnt. "Dem Ölkürbisanbau droht damit dasselbe Schicksal wie dem Raps- und Zuckerrübenanbau: Rückgang der Anbaufläche und Wegfall der Kultur aus der Fruchtfolge, enormer wirtschaftlicher Schaden für die gesamte Wertschöpfungskette, Betriebsschließungen sowie eine zunehmende Abhängigkeit von Importen aus dem Ausland", erklären Vertreter:innen der Saatgutwirtschaft. (Schluss)
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