EU-Kommission genehmigt drei neue GV-Maissorten
Nicht für den Anbau zugelassen
Die EU-Kommission hat drei neue Sorten von genetisch verändertem (GV) Mais zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel genehmigt. Zudem wurde die Zulassung für vier genetisch veränderte Kulturen - drei Sojabohnen und eine Baumwolle - als Lebens- und Futtermittel verlängert. Die Genehmigung umfasst nicht den Anbau in der EU. Alle Produkte, die daraus hergestellt werden, unterliegen laut Europäischer Kommission den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.
Die genetisch veränderten Kulturen durchlaufen ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren, das ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt gewährleistet, wird betont. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Zulassung gilt für zehn Jahre.
Die Mitgliedstaaten erreichten im Ständigen Ausschuss und im anschließenden Berufungsausschuss weder für noch gegen die Zulassung eine qualifizierte Mehrheit. In diesem Fall trifft die EU-Kommission die Entscheidung auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung. (Schluss)
Die genetisch veränderten Kulturen durchlaufen ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren, das ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt gewährleistet, wird betont. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Zulassung gilt für zehn Jahre.
Die Mitgliedstaaten erreichten im Ständigen Ausschuss und im anschließenden Berufungsausschuss weder für noch gegen die Zulassung eine qualifizierte Mehrheit. In diesem Fall trifft die EU-Kommission die Entscheidung auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung. (Schluss)
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