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Berlin, 19. Juni 2023 (aiz.info)

Deutschland führt staatliches Tierhaltungslogo für Fleisch ein

Zustimmung im Bundestag erzielt

In Deutschland hat der Bundestag nach jahrelangem Gezerre am Freitag eine staatliche Tierhaltungs-Kennzeichnung beschlossen. Ein neues schwarz-weißes Logo soll beim Fleischkauf auf die Bedingungen in der Tierhaltung hinweisen. Noch in diesem Jahr will der deutsche Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) die Pflichtanzeige an den Start bringen, und zwar im ersten Schritt mit frischem Schweinefleisch im Handel, berichtet Dow Jones News. Mehr Produkte und Absatzwege sollen dann zügig folgen. Von Opposition und Tierschützern kam scharfe Kritik.
 
Özdemir sagte, auf jeder Verpackung solle schrittweise stehen, wie das Tier gehalten wurde. Zugleich werde die Leistung der Bauern sichtbar gemacht. "Sie kriegen Geld dafür, wenn sie sich für höhere Haltungsformen entscheiden." Das Gesetz soll 2024 verbindlich werden, freiwillig könne das Logo in diesem Jahr eingeführt werden.
 
Geplant ist ein System mit fünf Kategorien, wenn Ferkel nach der Aufzucht in die Mast kommen. Es beginnt bei der Haltungsform "Stall" mit den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Stufe "Stall+Platz" gibt unter anderem 12,5% mehr Platz vor, die Stufe "Frischluftstall" Kontakt zu Außenklima etwa mit offenen Stallseiten. Dazu kommen die Stufen "Auslauf/Weide" und "Bio". Dabei geht es um eine Pflichtkennzeichnung inländischer Erzeugnisse aller Haltungsformen.
 
Die Initiative Tierwohl sieht in dem Gesetz noch "erhebliche Mängel", vor allem bei der Kontrolle der Vorgaben. So seien etwa keine regelmäßigen Überprüfungen in festgelegten Zeitabständen der Schweineställe vor Ort vorgesehen - hier müsse "dringend nachgebessert" werden. Die CSU kritisierte, dass der gesamte Bereich der Ferkelerzeugung nicht abgedeckt sei. So könne nicht ausgeschlossen werden, "dass auch betäubungslos kastrierte Ferkel in eine entsprechend hohe Haltungsstufe kommen", erklärte der Agrarpolitiker Artur Auernhammer.
 
Die beiden Gesetze zur Tierhaltungskennzeichnung sowie zu den Erleichterungen beim Stallumbau sollen nun noch am 7. Juli im Deutschen Bundesrat beraten werden. Sie sind dort aber nicht zustimmungspflichtig. (Schluss)
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