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Wien, 28. April 2023 (aiz.info)

Zuckerrübe: Fördermaßnahme für erhöhte Aufwendungen ab 28. April beantragen

Unterstützung für Anlage und Betrieb von Pheromonfallen zur Abwehr des Derbrüsselkäfers

In der Sonderrichtlinie Zuckerrübe 2023 ist eine Abfederung von erhöhten Aufwendungen zur Vorbeugung und im Falle eines massiven Derbrüsselkäferbefalls auf Zuckerrübenflächen vorgesehen. Eine Antragstellung der Fördermaßnahme ist nun von 28. April bis 31. Mai 2023 in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Wien möglich. Die Förderung wird vom Bund und den Bundesländern finanziert, teilt die Agrarmarkt Austria mit.
 
Voraussetzungen für die Antragstellung ist die Abgabe des Mehrfachantrags 2023 sowie die Anlage und der Betrieb von Pheromonfallen aufgrund eines zu erwartenden massiven Befalls des Derbrüsselkäfers auf zumindest 1 ha Zuckerrübenflächen im Jahr 2023. Je Hektar müssen mindestens 15 Pheromonfallen aufgestellt werden. Zudem müssen vollständige Aufzeichnungen über die Anlage und den Betrieb der Pheromonfallen, sowie diesbezügliche Belege und Nachweise aus 2023, die auf den Namen der Förderwerberin oder des Förderwerbers lauten und einen eindeutigen Hinweis auf die Anzahl der bezogenen Pheromonfallen zulassen, vorliegen.
 
Antragstellung mit Handy-Signatur
 
Die Beantragung ist ab sofort über www.eama.at nur mit der Handy-Signatur möglich. Voraussetzungen für die Beantragung sind eine AMA-Kundennummer oder eine LFBIS-Nummer der Statistik Austria. Bei allen registrierten Bewirtschaftern sind die Stammdaten zum Betrieb im EDV-System hinterlegt. Die möglichen Registrierungsstellen für eine Handy-Signatur sind auf www.handy-signatur.at aufgelistet.
 
Eine Ausfüllhilfe zur elektronischen Antragstellung sowie das Merkblatt sind online unter www.ama.at/formulare-merkblaetter#19982 abrufbar. Sollten beim Einstieg Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter einstiegshilfe@ama.gv.at und für fachliche Fragen unter az@ama.gv.at oder der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99 (Bereich Ausgleichszulage) gerne zur Verfügung. (Schluss)
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