Nationalrat stärkt Patentverbot für natürlich vorkommende Pflanzen und Tiere
Strasser: Schutz für die Artenvielfalt
Der Nationalrat hat sich gestern, Donnerstag, mehrheitlich für ein Gesetzespaket ausgesprochen, das unter anderem das österreichische Patentverbot für im Wesentlichen herkömmliche Tier- und Pflanzenzüchtungen stärken soll. Neben Vereinfachungen bei der Anmeldung von Patenten wurden auch gesetzliche Grundlagen für die Einführung des neuen europäischen Einheitspatents geschaffen. In diesem Zusammenhang erhielt ein Staatsvertrag über die Einrichtung einer Filiale des europäischen Patentgerichts in Wien einhellige Zustimmung, wie aus der Parlamentskorrespondenz hervorgeht.
Nationalratsabgeordneter Georg Strasser betonte die Wichtigkeit der Vielfalt der Tier- und Pflanzenzüchtungen. Große Unternehmen hätten in den letzten Jahrzehnten immer stärker versucht, Patente auf Tiere anzumelden. Dem gelte es einen Riegel vorzuschieben, weshalb die österreichische Gesetzgebung einen Schritt in diese Richtung setze. Strasser sah die österreichische Regelung als einen wichtigen Beitrag, das Thema auch auf europäischer Ebene zu verankern.
Der Mandatar und Wirtschaftsvertreter Joachim Schnabel sah im europäischen Einheitspatent eine starke Unterstützung der europäischen Forschung und Wirtschaft. Die Vorbereitungen hätten lange gedauert, bald werde es jedoch möglich sein, mit einem einzigen Antrag in 17 europäischen Staaten gleichzeitig Rechtsschutz für ein Patent zu erhalten. Angesichts der Notwendigkeit, den technologischen Fortschritt im Bereich der Energiewende voranzutreiben, sei es wichtig, dafür zu sorgen, dass Patente entsprechend genützt werden können.
Bundesministerin Leonore Gewessler betonte, neben der Schaffung der Voraussetzungen für das neue Einheitspatent verschärfe das Gesetz auch die Regelungen für Patente auf Leben. Der einheitliche europäische Patentraum werde nach jahrzehntelangen hartnäckigen Bemühungen nun endlich Wirklichkeit. Natürliche Pflanzen und Tiere dürfen weiterhin nicht patentiert werde, damit schütze man die Landwirtschaft und die Artenvielfalt. Österreich nehme hierbei eine Vorreiterrolle wahr und bringe seinen Standpunkt auch auf europäischer Ebene ein. Ein wichtiger Teil des Gesetzes seien technische Änderungen des Patentverfahrens, womit Anmeldungen von Patenten deutlich beschleunigt werden. Begleitend werde auch ein einheitliches europäisches Patentgericht geschaffen, das zeitgleich mit dem europäischen Patentrecht seine Arbeit aufnehmen könne. (Schluss)
Nationalratsabgeordneter Georg Strasser betonte die Wichtigkeit der Vielfalt der Tier- und Pflanzenzüchtungen. Große Unternehmen hätten in den letzten Jahrzehnten immer stärker versucht, Patente auf Tiere anzumelden. Dem gelte es einen Riegel vorzuschieben, weshalb die österreichische Gesetzgebung einen Schritt in diese Richtung setze. Strasser sah die österreichische Regelung als einen wichtigen Beitrag, das Thema auch auf europäischer Ebene zu verankern.
Der Mandatar und Wirtschaftsvertreter Joachim Schnabel sah im europäischen Einheitspatent eine starke Unterstützung der europäischen Forschung und Wirtschaft. Die Vorbereitungen hätten lange gedauert, bald werde es jedoch möglich sein, mit einem einzigen Antrag in 17 europäischen Staaten gleichzeitig Rechtsschutz für ein Patent zu erhalten. Angesichts der Notwendigkeit, den technologischen Fortschritt im Bereich der Energiewende voranzutreiben, sei es wichtig, dafür zu sorgen, dass Patente entsprechend genützt werden können.
Bundesministerin Leonore Gewessler betonte, neben der Schaffung der Voraussetzungen für das neue Einheitspatent verschärfe das Gesetz auch die Regelungen für Patente auf Leben. Der einheitliche europäische Patentraum werde nach jahrzehntelangen hartnäckigen Bemühungen nun endlich Wirklichkeit. Natürliche Pflanzen und Tiere dürfen weiterhin nicht patentiert werde, damit schütze man die Landwirtschaft und die Artenvielfalt. Österreich nehme hierbei eine Vorreiterrolle wahr und bringe seinen Standpunkt auch auf europäischer Ebene ein. Ein wichtiger Teil des Gesetzes seien technische Änderungen des Patentverfahrens, womit Anmeldungen von Patenten deutlich beschleunigt werden. Begleitend werde auch ein einheitliches europäisches Patentgericht geschaffen, das zeitgleich mit dem europäischen Patentrecht seine Arbeit aufnehmen könne. (Schluss)
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