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Wien, 10. Juli 2023 (aiz.info)

Gesetzesnovelle macht Nutzung leerstehender Betriebsgebäude attraktiver

Einkommensteuer für Betriebsgebäude wird an jene für Grund und Boden angeglichen

Auf Initiative der Bundesregierung hat der Nationalrat am 6. Juli 2023 eine Änderung des § 6 Einkommensteuergesetzes beschlossen. Diese soll zur vermehrten Nutzung von leerstehenden Betriebsgebäuden anregen. So erfolgt bei Vermietung eines leerstehenden Gebäudes eines Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetriebes wegen Betriebsaufgabe, nun die Überführung dieses Gebäudes aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen - wie auch bei Grund und Boden - zum Buchwert statt wie bisher zum Teilwert. "Durch die Beseitigung dieser bisherigen steuerlichen Benachteiligung bei der Nutzung von leerstehenden Gebäuden können diese wieder vermehrt wirtschaftlich genutzt werden. Das ist eine wichtige Maßnahme, neben beispielsweise dem Schutz besonders wertvoller Agrarflächen oder der Festlegung quantitativer Zielwerte für die tägliche Flächeninanspruchnahme, um die Zerstörung von Natur- und Lebensraum für Menschen, Tier und Pflanzen einzubremsen", betont Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung.
 
Täglich werden in Österreich 11,5 ha Boden verbaut und damit für immer zerstört. Einen großen Anteil davon verursacht der Bau von Betriebsflächen mit einem jährlichen Zuwachs von 1.100 ha. Gleichzeitig stehen laut Umweltbundesamt in Österreich 40.000 ha Industrie-, Gewerbe- und Wohnimmobilien leer, was der Größe der Stadt Wien entspricht. Leerstand, den man durch die Revitalisierung im Kampf gegen die Bodenversiegelung sinnvoll nutzen könnte. (Schluss)
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