Zum Content springen
Neue Suche

Absender

Empfänger

Brüssel/Wellington, 10. Juli 2023 (aiz.info)

EU und Neuseeland unterzeichnen Freihandelsabkommen

Zölle auf EU-Exporte werden großteils abgeschafft

Die EU und Neuseeland haben ein Freihandelsabkommen (FTA) unterzeichnet, von dem sich die Europäische Union erhebliche Vorteile erwartet. So sollen durch das Abkommen ab dem ersten Jahr der Anwendung jährlich rund 140 Mio. Euro an Zöllen für EU-Unternehmen eingespart werden. Zudem sollen der bilaterale Handel auf Basis des Abkommens um bis zu 30% innerhalb eines Jahrzehnts zunehmen sowie die jährlichen Ausfuhren der EU um bis zu 4,5 Mrd. Euro steigen. Auch die EU-Investitionen in Neuseeland könnten sich um bis zu 80% erhöhen. Darüber hinaus enthält das Abkommen auch Nachhaltigkeitsverpflichtungen, wie etwa die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und der grundlegenden Arbeitnehmerrechte.
 
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, dazu: "Neuseeland ist für uns ein wichtiger Partner in der indopazifischen Region, und dieses Freihandelsabkommen wird uns noch enger zusammenbringen. Mit der heutigen Unterzeichnung haben wir einen wichtigen Schritt getan, um das Abkommen Wirklichkeit werden zu lassen. Dieses moderne Freihandelsabkommen bietet für unsere Unternehmen, unsere Landwirte und unsere Verbraucher auf beiden Seiten große Chancen. Mit beispiellosen sozialen und klimapolitischen Verpflichtungen fördert es ein gerechtes und grünes Wachstum und stärkt gleichzeitig die wirtschaftliche Sicherheit Europas."
 
Die EU-Landwirt:innen sollen laut Kommission unmittelbar nach Inkrafttreten des Abkommens wesentlich bessere Möglichkeiten haben, ihre Erzeugnisse in Neuseeland zu verkaufen,. Vom ersten Tag an werden die Zölle auf wichtige EU-Ausfuhren wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse abgeschafft. Zudem ist im Freihandelsabkommen der Schutz der gesamten Liste der Bezeichnungen für EU-Weine und -Spirituosen (fast 2.000 Namen) wie Prosecco, polnischen Wodka, Rioja, Champagner und Tokaji festgeschrieben. Darüber hinaus werden auch 163 der bekanntesten traditionellen EU-Erzeugnisse (geografische Angaben) wie Asiago-, Feta-, Comté- oder Queso Manchego-Käse, Istarski pršut-Schinken, Lübecker Marzipan und Elia Kalamatas-Oliven in Neuseeland geschützt sein, wird von der Kommission betont.
 
Das Abkommen berücksichtige aber auch die Interessen der EU-Erzeuger von sensiblen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wie etwa verschiedene Milcherzeugnisse, Rind- und Schaffleisch, Ethanol und Zuckermais. Für diese Sektoren wird es keine Liberalisierung des Handels geben. Stattdessen wird das Abkommen Einfuhren zum Nulltarif oder zu niedrigeren Zollsätzen aus Neuseeland nur in begrenztem Umfang, durch so genannte Zollkontingente, zulassen.
 
Das Abkommen wird nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens sowohl in der EU als auch in Neuseeland tritt das Abkommen in Kraft. (Schluss)
2.972 Anschläge
  • Empfehlen
  • Drucken
  • PDF downloaden
  • RTF downloaden