Totschnig: AMA-Gesetz erhöht Werbewirkung für regionale Produkte
Nationalrat hat AMA-Novelle beschlossen
Das novellierte AMA-Gesetz wurde gestern, Dienstag, im Nationalrat beschlossen. "Durch gute Werbung für regionale Produkte erreichen wir nicht nur Wertschätzung für unsere bäuerlichen Familienbetriebe, sondern auch Wertschöpfung für die Regionen. Umso wichtiger ist ein breites AMA-Marketingbeitragssystem, um die qualitativ hochwertigen Produkte noch besser bewerben zu können. Genau das erreichen wir mit dem neuen AMA-Gesetz", betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. In den vergangenen Jahren sei gemeinsam mit der Branche, dem Koalitionspartner und der Interessensvertretung intensiv an der Novelle gearbeitet worden. "Danke an alle Beteiligten, die diese notwendige Weiterentwicklung mit uns erarbeitet haben und für eine erfolgreiche Zukunft mittragen", so Totschnig.
Die Gesetzesnovelle entspreche einer Empfehlung des Rechnungshofes, binde künftig alle Betriebe ein und stelle das Beitragssystem damit breit auf. Erstmals werden auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen und somit die gesamte landwirtschaftliche Produktion ins Marketing und Beitragssystem eingebunden. Gleichzeitig soll das AMA-Gütesiegel auf weitere Bereiche wie Brot und Backwaren ausgedehnt werden.
Das Gesamtaufkommen der Marketingbeiträge ergibt sich künftig aus zwei Säulen: Dem neuen einheitlichen Flächenbeitrag (Basisbeitrag) für landwirtschaftliche Nutzflächen und den schon bestehenden Produktbeiträgen für Schlachttiere, Legehennen, angelieferte Milch, Gemüse, Obst, Gartenbauerzeugnisse. Damit beispielsweise für Tierhaltungsbetriebe die Beitragssumme nicht überproportional steigt, werden mit der Einführung des neuen Basisbeitrags bestimmte Produktbeiträge, wie etwa in der Milchvieh- und Rinderhaltung, reduziert oder bei Schafen und Ziegen auf null gesetzt. Weitere Infos stehen unter www.landwirtschaft.at zur Verfügung. (Schluss)
Die Gesetzesnovelle entspreche einer Empfehlung des Rechnungshofes, binde künftig alle Betriebe ein und stelle das Beitragssystem damit breit auf. Erstmals werden auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen und somit die gesamte landwirtschaftliche Produktion ins Marketing und Beitragssystem eingebunden. Gleichzeitig soll das AMA-Gütesiegel auf weitere Bereiche wie Brot und Backwaren ausgedehnt werden.
Das Gesamtaufkommen der Marketingbeiträge ergibt sich künftig aus zwei Säulen: Dem neuen einheitlichen Flächenbeitrag (Basisbeitrag) für landwirtschaftliche Nutzflächen und den schon bestehenden Produktbeiträgen für Schlachttiere, Legehennen, angelieferte Milch, Gemüse, Obst, Gartenbauerzeugnisse. Damit beispielsweise für Tierhaltungsbetriebe die Beitragssumme nicht überproportional steigt, werden mit der Einführung des neuen Basisbeitrags bestimmte Produktbeiträge, wie etwa in der Milchvieh- und Rinderhaltung, reduziert oder bei Schafen und Ziegen auf null gesetzt. Weitere Infos stehen unter www.landwirtschaft.at zur Verfügung. (Schluss)
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