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Mauerbach, 11. Jänner 2022 (aiz.info)

Regierung bringt Erneuerbaren Gase Gesetz auf den Weg

Energie-Paket bei Klausur beschlossen

"Wir schaffen klare Perspektiven für die klimafreundliche Biogasproduktion und sichern damit die heimische Energieversorgung weiter ab", betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig anlässlich der Einigung der Bundesregierung im Rahmen der Klausur, dass das Erneuerbaren Gase Gesetz (EGG) so rasch wie möglich auf den Weg gebracht wird. Ziel ist, dass der Absatz von erneuerbarem Gas am österreichischen Gasmarkt bis 2030 auf 10,5 TWh erhöht wird, das entspricht ca. 11% des aktuellen österreichischen Jahresverbrauchs.
 
"Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat verdeutlicht, wie wichtig es ist, von fossilen Importen unabhängiger zu werden. Dazu müssen wir alle verfügbaren Möglichkeiten nützen - nachhaltiges Biogas ist dabei ein Schlüsselfaktor. Viele unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sind hier innovativ unterwegs und leisten einen wichtigen Beitrag. Mit dem Erneuerbaren Gase Gesetz schaffen wir die Basis, um Holz, Gülle und andere Stoffe künftig noch besser energetisch zu verwerten", so Totschnig, der sich bei Umweltministerin Leonore Gewessler für die konstruktive Zusammenarbeit bedankt.
 
Das Gesetz soll zeitnah in Begutachtung gehen und sieht eine ambitionierte Hochlaufkurve für die Zielerreichung vor. Um Sicherheit und Planbarkeit für die Anlagenbetreiber zu gewährleisten, ist ein Notfallmechanismus vorgesehen, der unter bestimmten Bedingungen eine Abnahmegarantie für erneuerbare Gase vorsieht. "Energie aus der Region für die Region hat Zukunft. Mit dem Ausbau von Biogas setzen wir einen großen Schritt in die richtige Richtung", betont Totschnig abschließend.
 
600 Mio. Euro für Photovoltaik-Förderung 2023
 
Das am Mittwoch beschlossene Energie-Paket beinhaltet laut APA auch Maßnahmen für schnellere Verfahren für Kraftwerke (UVP-Novelle), eine Ausbau-Offensive für Photovoltaik-Anlagen mittels einem neuen "Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz" und einer Förderungs-Verordnung.
 
Stark ausgebaut werden soll die Photovoltaik-Förderung. 600 Mio. Euro sollen heuer dafür zur Verfügung stehen, gut 200 Mio. Euro mehr als im vergangenen Jahr. Künftig soll eine Förderung auch dann noch beantragt werden könne, wenn bereits mit dem Bau einer Anlage begonnen wurde. Für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen brauche es überhaupt keine Genehmigungen mehr und nur aufgrund des Orts- und Landschaftsbildes könnten Anträge nicht mehr abgelehnt werden. Die Biogas-Produktion wiederum soll in den kommenden sieben Jahren mehr als verzehnfacht werden. 2030 sollen insgesamt 11% Grüngas beigemengt sein. "Der Misthaufen soll zum Kraftwerk werden", sagte Gewessler.
 
Keine größeren Änderungen gegenüber dem bereits langen bestehenden Begutachtungsentwurf gibt es in Sachen Umweltverträglichkeitsprüfungen. Doppelprüfungen im Verfahren soll es nicht mehr geben. Wenn in einem Bundesland keine entsprechende Energieraumplanung gemacht wurde, können UVP-Verfahren in Zukunft begonnen werden, ohne dass eine Widmung durch die Gemeinde vorliegt. Diese wird erst später eingeholt. Zudem hat die Energiewende im Verfahren "besonderes öffentliches Interesse". (Schluss)
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