Nationale Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 veröffentlicht
Damit Rechtssicherheit für Maßnahmen-Teilnehmer gegeben
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) hat die Sonderrichtlinie für das österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2023 erlassen. Darin sind die allgemein geltenden und die besonderen Förderbedingungen für die ÖPUL 2023-Maßnahmen geregelt. Sie bildet die Grundlage für den Vertragsabschluss zwischen der förderwerbenden Person und dem Bund bis Programmende 2028.
Die Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 baut auf den Bestimmungen des Marktordnungsgesetzes 2021 (MOG 2021) und der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung (GSP-AV) auf.
Die relevanten nationalen und EU-Rechtsgrundlagen stehen auf www.ama.at > Fachliche Informationen > ÖPUL > Recht zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu den ÖPUL 2023-Maßnahmen sind in den aktuellen Maßnahmeninformationsblättern unter www.ama.at > Fachliche Informationen > ÖPUL > Merkblätter oder unter dem Link www.ama.at/oepul-massnahmen zum Herunterladen verfügbar. (Schluss)
Die Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 baut auf den Bestimmungen des Marktordnungsgesetzes 2021 (MOG 2021) und der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung (GSP-AV) auf.
Die relevanten nationalen und EU-Rechtsgrundlagen stehen auf www.ama.at > Fachliche Informationen > ÖPUL > Recht zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu den ÖPUL 2023-Maßnahmen sind in den aktuellen Maßnahmeninformationsblättern unter www.ama.at > Fachliche Informationen > ÖPUL > Merkblätter oder unter dem Link www.ama.at/oepul-massnahmen zum Herunterladen verfügbar. (Schluss)
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