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 Wien, 25. Jänner 2023 (aiz.info)

Moosbrugger begrüßt Zugang bäuerlicher Haushalte zum Stromkostenzuschuss

Dank an Minister Brunner und Totschnig - Top-Up für größere Familien geplant

 
Wien, 25. Jänner 2023 (aiz.info). - "Eine verlässliche, leistbare Stromversorgung ist für jeden Haushalt etwas ganz Elementares. Wir begrüßen daher sehr, dass es gelingt, auch bäuerlichen und gewerblichen Privathaushalten Zugang zum Stromkostenzuschuss zu verschaffen", betont Landwirtschaftskammer Österreich-Präsident Josef Moosbrugger anlässlich des heutigen Beschlusses der Novelle des Stromkostenzuschuss-Gesetzes im Nationalrat.
 
"Damit kann die Strompreissteigerung in allen Haushalten – so auch in den bäuerlichen – etwas abgedämpft werden. Danke an die Bundesregierung, allen voran Finanzminister Magnus Brunner und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, dass sie diese Lösung auf den Weg gebracht und somit eine wichtige zusätzliche Entlastung für alle bewirkt haben", so Moosbrugger. "Positiv werten wir auch, dass größere Familien und somit Haushalte mit mehr als drei hauptwohnsitzgemeldeten Personen ein Top-Up für den erhöhten Stromverbrauch beantragen können", hebt der LKÖ-Präsident hervor.
 
Im Stromkostenzuschuss-Gesetz waren bisher nur die Lastprofile H (Haushalt) berechtigt. Heute konnte beschlossen werden, dass auch Privathaushalte, die an landwirtschaftlichen oder gewerblichen Anschlüssen hängen, entsprechend antragsberechtigt sind. Die Betroffenen werden von den Stromversorgern direkt informiert. "Begrüßenswert ist darüber hinaus, dass ein digitales und unbürokratisches Antragssystem vorgesehen ist. Es ist wichtig, dass solche Maßnahmen mehr Nutzen als Mühe mit sich bringen", so Moosbrugger.
 
Genaue Abwicklungsdetails des Antragsmodells werden laut Landwirtschafts-, Arbeits- und Wirtschaftsministerium - in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Österreich - im Rahmen einer Verordnung erarbeitet. Etwaige Doppelförderungen werden dabei ausgeschlossen. Ferner ist geplant, dass Anträge noch im Frühjahr 2023 bis zum 31. Mai 2023 gestellt werden können. Mit 1. Juni 2023 soll die Novelle auf den Stromrechnungen für die Dauer von 19 Monaten gültig werden. (Schluss) APA OTS 2023-01-25/12:11
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