EU billigt geplantes Tierwohllabel für Schweinefleisch in Deutschland
Ausländische Mitbewerber dürfen nicht benachteiligt werden
Grünes Licht kommt von der Europäischen Kommission für die vom deutschen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir geplante Haltungskennzeichnung für Schweinefleisch. Die EU-Kommission habe das Vorhaben "grundsätzlich geprüft" und keine Bedenken geäußert, heißt es aus dem deutschen Bundeslandwirtschaftsministerium.
Der Gesetzesentwurf sieht ein bundesweit einheitliches und verpflichtendes Tierwohllabel zunächst nur für Schweinefleisch vor. Ausgenommen sind die Ferkel- und Sauenhaltung sowie der Transport. Auch Schweinefleisch in verarbeiteten Lebensmitteln sowie in der Gastronomie wird zunächst nicht erfasst.
An dem Gesetzentwurf gibt es jedoch viel Kritik. Derzeit wird er im deutschen Bundestag beraten. "Wesentliche Änderungen" im parlamentarischen Verfahren könnten eine neue Prüfung in Brüssel erforderlich machen, erklärte das Ministerium laut Dow Jones News. Die EU-Kommission muss das Gesetz genehmigen. Es würde gegen EU-Recht verstoßen, wenn dadurch ausländische Fleischproduzenten auf dem deutschen Markt benachteiligt würden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium verweist darauf, dass ausländische Hersteller ihre Produkte freiwillig entsprechend dem deutschen Gesetz kennzeichnen können und ihnen daher kein Nachteil entstehe. (Schluss)
Der Gesetzesentwurf sieht ein bundesweit einheitliches und verpflichtendes Tierwohllabel zunächst nur für Schweinefleisch vor. Ausgenommen sind die Ferkel- und Sauenhaltung sowie der Transport. Auch Schweinefleisch in verarbeiteten Lebensmitteln sowie in der Gastronomie wird zunächst nicht erfasst.
An dem Gesetzentwurf gibt es jedoch viel Kritik. Derzeit wird er im deutschen Bundestag beraten. "Wesentliche Änderungen" im parlamentarischen Verfahren könnten eine neue Prüfung in Brüssel erforderlich machen, erklärte das Ministerium laut Dow Jones News. Die EU-Kommission muss das Gesetz genehmigen. Es würde gegen EU-Recht verstoßen, wenn dadurch ausländische Fleischproduzenten auf dem deutschen Markt benachteiligt würden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium verweist darauf, dass ausländische Hersteller ihre Produkte freiwillig entsprechend dem deutschen Gesetz kennzeichnen können und ihnen daher kein Nachteil entstehe. (Schluss)
1.274 Anschläge
-
Empfehlen
-
Drucken
-
PDF downloaden
-
RTF downloaden