Weingesetz und Ausbau Bäuerlichen Sorgentelefons durchs Parlament
Stärkung der Position regionstypischer Weine und psychosozialen Beratungsangebots
In der letzten Session vor der Sommerpause beschloss der Nationalrat in Wien am Donnerstag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS eine Novelle des Weingesetzes sowie einstimmig eine Entschließung zum "Bäuerlichen Sorgentelefon", wonach das psychosoziale Beratungsangebot für Bäuerinnen und Bauern ausgebaut werden soll. Um die Regelungen für DAC-Weine stärker mit den EU-Bestimmungen über den Schutz von geographischen Angaben in Einklang zu bringen, wird der Begriff der "ortsübergreifenden Weinbaugemeinde" im Weingesetz verankert. Es soll ein zusätzliches Alleinstellungsmerkmal für die österreichischen Spitzenweine darstellen, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Mit der Novelle sollen regionaltypische Weine nicht nur rechtlich abgesichert, sondern auch besser vermarktet werden können. Das Qualitätssystem mit 17 DAC-Gebieten mache die österreichischen Weine unverwechselbar und stelle die Herkunft der Weine in den Vordergrund, sagte der Minister. Die Gesetzesänderung wertete er als einen Beitrag zur Verbesserung der Marktchancen der österreichischen Weinwirtschaft. Zudem wird die EU-rechtlich vorgeschriebene Ernte- und Bestandsmeldung auf eine elektronische Form umgestellt, um Verwaltungsvereinfachungen und eine Verbesserung der Datenlage zu erreichen. Vorgesehen sind Strafen bei Verstößen gegen die Meldepflichten. Diese lehnen die Freiheitlichen ab. Schummeln funktioniere nicht und würde am Markt kein Vertrauen schaffen, meinte dementgegen laut Parlamentskorrespondenz der VP-Abgeordnete Johannes Schmuckenschlager. Die bisherigen Verwaltungsstrafe hätten sich als zu schwach erwiesen. Sie hätten die Betriebe nicht ausreichend motivieren können, um die Dokumente vorzulegen.
Ausbau des "Bäuerlichen Sorgentelefons"
Gemäß einer von den Regierungsfraktionen eingebrachten und einstimmig verabschiedeten Entschließung soll das psychosoziale Beratungsangebot für Bäuerinnen und Bauern - das "Bäuerliche Sorgentelefon" und weitere Beratungsangebote im Rahmen des Projekts "Lebensqualität Bauernhof" - ausgebaut werden. Zudem soll eine Studie Erkenntnisse zur Arbeitsbelastung sowie zu psychischen Belastungen und Erkrankungen in der Landwirtschaft liefern. Begründet wird die Initiative mit den oft schwierigen Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft wie fehlendem Urlaubs- und Krankenstandanspruch, Geldsorgen, Nachfolgeproblemen oder Vereinsamung.
Das Zusammenspiel dieser Faktoren bringe ein erhöhtes Belastungspotential mit sich, das sich häufig auf die Psyche auswirke, sagte die Bauernbundabgeordnete Irene Neumann-Hartberger. Besonders im landwirtschaftlichen Bereich sei dies oft mit Scham behaftet, weshalb mit dem Sorgentelefon als niederschwellige Unterstützung dafür gesorgt werden soll, dass die Hemmschwelle herabgesetzt wird. Die flächendeckende individuelle Beratung der Landwirtschaftskammern hob sie wie auch Josef Hechenberger als weiteres wichtiges Angebot hervor. (Schluss)
Mit der Novelle sollen regionaltypische Weine nicht nur rechtlich abgesichert, sondern auch besser vermarktet werden können. Das Qualitätssystem mit 17 DAC-Gebieten mache die österreichischen Weine unverwechselbar und stelle die Herkunft der Weine in den Vordergrund, sagte der Minister. Die Gesetzesänderung wertete er als einen Beitrag zur Verbesserung der Marktchancen der österreichischen Weinwirtschaft. Zudem wird die EU-rechtlich vorgeschriebene Ernte- und Bestandsmeldung auf eine elektronische Form umgestellt, um Verwaltungsvereinfachungen und eine Verbesserung der Datenlage zu erreichen. Vorgesehen sind Strafen bei Verstößen gegen die Meldepflichten. Diese lehnen die Freiheitlichen ab. Schummeln funktioniere nicht und würde am Markt kein Vertrauen schaffen, meinte dementgegen laut Parlamentskorrespondenz der VP-Abgeordnete Johannes Schmuckenschlager. Die bisherigen Verwaltungsstrafe hätten sich als zu schwach erwiesen. Sie hätten die Betriebe nicht ausreichend motivieren können, um die Dokumente vorzulegen.
Ausbau des "Bäuerlichen Sorgentelefons"
Gemäß einer von den Regierungsfraktionen eingebrachten und einstimmig verabschiedeten Entschließung soll das psychosoziale Beratungsangebot für Bäuerinnen und Bauern - das "Bäuerliche Sorgentelefon" und weitere Beratungsangebote im Rahmen des Projekts "Lebensqualität Bauernhof" - ausgebaut werden. Zudem soll eine Studie Erkenntnisse zur Arbeitsbelastung sowie zu psychischen Belastungen und Erkrankungen in der Landwirtschaft liefern. Begründet wird die Initiative mit den oft schwierigen Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft wie fehlendem Urlaubs- und Krankenstandanspruch, Geldsorgen, Nachfolgeproblemen oder Vereinsamung.
Das Zusammenspiel dieser Faktoren bringe ein erhöhtes Belastungspotential mit sich, das sich häufig auf die Psyche auswirke, sagte die Bauernbundabgeordnete Irene Neumann-Hartberger. Besonders im landwirtschaftlichen Bereich sei dies oft mit Scham behaftet, weshalb mit dem Sorgentelefon als niederschwellige Unterstützung dafür gesorgt werden soll, dass die Hemmschwelle herabgesetzt wird. Die flächendeckende individuelle Beratung der Landwirtschaftskammern hob sie wie auch Josef Hechenberger als weiteres wichtiges Angebot hervor. (Schluss)
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