EU-Umweltminister signalisieren Unterstützung für EUDR-Reparatur
Lieferketten und Wertschöpfung massiv gefährdet - Europäisches Parlament und Rat müssen hartnäckig bleiben
Der Rat der EU-Umweltminister hat in seiner jüngsten Sitzung den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 21. Oktober 2025 zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) kritisch diskutiert. Der Vorschlag Österreichs, eingebracht von Bundesminister Totschnig, fand breite Zustimmung zahlreicher Mitgliedstaaten. Ein formaler Beschluss im Rat war jedoch nicht vorgesehen.
„Leider muss die Europäische Kommission weiterhin zur Vernunft gebracht werden“, kritisiert Erlfried Taurer, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs. Die Europäische Kommission hatte am 21. Oktober 2025 neue Vorschläge zur Umsetzung der EUDR präsentiert, die europaweit für umfangreiche Kritik gesorgt haben. „Die Kommission hat uns am 21. Oktober nur leere Versprechen vorgelegt. Die Umweltminister haben die Rechtsunsicherheit der Situation klar erkannt. Angekündigt hatte die Kommission Vereinfachungen, doch ihr Vorschlag schafft mit vermeintlichen Erleichterungen und Ausnahmen noch mehr Komplexität und bürokratische Belastungen – ohne eine zusätzliche Umsetzungsfrist. Das führt bei unseren Unternehmen zu noch größerer Unsicherheit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten“, betont Taurer.
Wirtschaftliche Verwerfungen drohen
„Die EUDR ist in dieser Form in der Wertschöpfungskette Holz weder rechtssicher noch wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen. Die Kommission riskiert enorme Verwerfungen in Lieferketten und Wertschöpfungsnetzwerken in ganz Europa und darüber hinaus“, fasst Taurer zusammen. Aus Sicht der Holzindustrie gibt es drei konstruktive Optionen für die EUDR:
die Nicht-Anwendung und Aufhebung der EUDR,
eine „No-Risk-Kategorie“ innerhalb der EUDR nach dem Grundsatz „No Risk = No Documentation“, das heißt kein Vorab-Freibeweisen, sondern reine Dokumentationspflichten, und
die Dokumentation der Erstinverkehrbringung von Rohstoffen oder Vorprodukten im Binnenmarkt ohne weitere Pflichten entlang der Lieferketten.
„Aufgrund der immer größer werdenden Herausforderungen für Wirtschaftstreibende in Europa präferieren wir Option 1 – noch dazu, da die EU-Kommission nicht in der Lage ist, tatsächliche Vereinfachungen der EUDR umzusetzen. Ich appelliere an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament, in Sachen EUDR weiter hartnäckig mit der Kommission zu verhandeln“, sagt Taurer.
Um die EUDR noch zu verändern, ist ein Kompromiss zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament („Trilog“) notwendig.
Kommissionsvorschlag zur EUDR-Anwendung ungeeignet
„Nach über zwei Jahren Arbeit an der Umsetzung der EUDR ist keine rechtssichere und wirtschaftliche Umsetzung möglich. Die Holzwirtschaft wurde in der EUDR einfach nicht verstanden, und auf unsere Vorschläge für Alternativen wurde nicht gehört. Die nun angekündigten Erleichterungen für kleine Unternehmen werden kaum zu Entlastungen führen, da die Lieferketten engmaschig sind. Berichtspflichtige Unternehmen werden auch von EUDR-befreiten Betrieben entsprechende Nachweise verlangen müssen oder Aufträge stornieren“, warnt Taurer und betont: „Mitten in dramatischen wirtschaftlichen Umbrüchen gefährdet die EU die robusteste und nachhaltigste Wertschöpfungskette Holz mit ihren 17 Millionen Arbeitsplätzen. Die Wirtschaft erwartet von der EU einen spürbaren Bürokratieabbau, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Wir brauchen mutige Entscheidungen und entschlossenes Handeln statt weiterer Sonntagsreden.“
Hintergrund: EUDR – Bürokratie ohne Nutzen
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen, bei jedem Verarbeitungsschritt von Holz und Holzprodukten nachzuweisen, dass kein Entwaldungsrisiko besteht – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Die EUDR betrifft nicht nur den Import, sondern auch Herstellung, Handel und Export innerhalb der EU. Unternehmen müssen sich laufend freibeweisen. In der Praxis führt das zu einem nicht umsetzbaren Bürokratieaufwand. Durch Vermischungen auf Lagerplätzen und in der Weiterverarbeitung müssten tausende Referenznummern verwaltet und weitergegeben werden – bei jedem Bearbeitungsschritt, jeder Lieferung, jedem Produkt. Die so entstehende Datenflut ist weder überprüfbar noch zielführend.
Eine Studie aus Finnland beziffert die Kosten für die Einführung allein dort auf über 200 Millionen Euro sowie auf jährlich 65 Millionen Euro an laufenden Kosten. Eine Umfrage des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH) geht von Kosten in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aus, um die EUDR einzuführen, und von weiteren 1,2 Milliarden Euro für den jährlichen Betrieb. Europaweit droht ein Milliardengrab – ohne erkennbaren Mehrwert. (Schluss)
„Leider muss die Europäische Kommission weiterhin zur Vernunft gebracht werden“, kritisiert Erlfried Taurer, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs. Die Europäische Kommission hatte am 21. Oktober 2025 neue Vorschläge zur Umsetzung der EUDR präsentiert, die europaweit für umfangreiche Kritik gesorgt haben. „Die Kommission hat uns am 21. Oktober nur leere Versprechen vorgelegt. Die Umweltminister haben die Rechtsunsicherheit der Situation klar erkannt. Angekündigt hatte die Kommission Vereinfachungen, doch ihr Vorschlag schafft mit vermeintlichen Erleichterungen und Ausnahmen noch mehr Komplexität und bürokratische Belastungen – ohne eine zusätzliche Umsetzungsfrist. Das führt bei unseren Unternehmen zu noch größerer Unsicherheit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten“, betont Taurer.
Wirtschaftliche Verwerfungen drohen
„Die EUDR ist in dieser Form in der Wertschöpfungskette Holz weder rechtssicher noch wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen. Die Kommission riskiert enorme Verwerfungen in Lieferketten und Wertschöpfungsnetzwerken in ganz Europa und darüber hinaus“, fasst Taurer zusammen. Aus Sicht der Holzindustrie gibt es drei konstruktive Optionen für die EUDR:
die Nicht-Anwendung und Aufhebung der EUDR,
eine „No-Risk-Kategorie“ innerhalb der EUDR nach dem Grundsatz „No Risk = No Documentation“, das heißt kein Vorab-Freibeweisen, sondern reine Dokumentationspflichten, und
die Dokumentation der Erstinverkehrbringung von Rohstoffen oder Vorprodukten im Binnenmarkt ohne weitere Pflichten entlang der Lieferketten.
„Aufgrund der immer größer werdenden Herausforderungen für Wirtschaftstreibende in Europa präferieren wir Option 1 – noch dazu, da die EU-Kommission nicht in der Lage ist, tatsächliche Vereinfachungen der EUDR umzusetzen. Ich appelliere an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament, in Sachen EUDR weiter hartnäckig mit der Kommission zu verhandeln“, sagt Taurer.
Um die EUDR noch zu verändern, ist ein Kompromiss zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament („Trilog“) notwendig.
Kommissionsvorschlag zur EUDR-Anwendung ungeeignet
„Nach über zwei Jahren Arbeit an der Umsetzung der EUDR ist keine rechtssichere und wirtschaftliche Umsetzung möglich. Die Holzwirtschaft wurde in der EUDR einfach nicht verstanden, und auf unsere Vorschläge für Alternativen wurde nicht gehört. Die nun angekündigten Erleichterungen für kleine Unternehmen werden kaum zu Entlastungen führen, da die Lieferketten engmaschig sind. Berichtspflichtige Unternehmen werden auch von EUDR-befreiten Betrieben entsprechende Nachweise verlangen müssen oder Aufträge stornieren“, warnt Taurer und betont: „Mitten in dramatischen wirtschaftlichen Umbrüchen gefährdet die EU die robusteste und nachhaltigste Wertschöpfungskette Holz mit ihren 17 Millionen Arbeitsplätzen. Die Wirtschaft erwartet von der EU einen spürbaren Bürokratieabbau, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Wir brauchen mutige Entscheidungen und entschlossenes Handeln statt weiterer Sonntagsreden.“
Hintergrund: EUDR – Bürokratie ohne Nutzen
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen, bei jedem Verarbeitungsschritt von Holz und Holzprodukten nachzuweisen, dass kein Entwaldungsrisiko besteht – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Die EUDR betrifft nicht nur den Import, sondern auch Herstellung, Handel und Export innerhalb der EU. Unternehmen müssen sich laufend freibeweisen. In der Praxis führt das zu einem nicht umsetzbaren Bürokratieaufwand. Durch Vermischungen auf Lagerplätzen und in der Weiterverarbeitung müssten tausende Referenznummern verwaltet und weitergegeben werden – bei jedem Bearbeitungsschritt, jeder Lieferung, jedem Produkt. Die so entstehende Datenflut ist weder überprüfbar noch zielführend.
Eine Studie aus Finnland beziffert die Kosten für die Einführung allein dort auf über 200 Millionen Euro sowie auf jährlich 65 Millionen Euro an laufenden Kosten. Eine Umfrage des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH) geht von Kosten in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aus, um die EUDR einzuführen, und von weiteren 1,2 Milliarden Euro für den jährlichen Betrieb. Europaweit droht ein Milliardengrab – ohne erkennbaren Mehrwert. (Schluss)
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