ÖPUL-Maßnahmen "Almbewirtschaftung" und "Tierwohl - Behirtung"
Bis spätestens 15. Juli müssen alle förderfähigen Tiere erstmalig aufgetrieben sein und die Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste eingereicht werden
Bei der mehrjährigen Maßnahme „Almbewirtschaftung“ werden Almweideflächen gefördert, die an mindestens 60 Kalendertagen von Rindern, Schafen, Ziegen, Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) oder Neuweltkamelen (Lamas ...
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