VfGH wies Burgenland-Antrag gegen Vollspaltenböden bei Rindern zurück
Unterschiedliche Behandlung verschiedener Tierarten sei gerechtfertigt
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Antrag des Landes Burgenland zum Verbot von Vollspaltenböden bei Mast-Rindern abgewiesen - anders als den Antrag in Zusammenhang mit dem Verbot der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung. Laut dem Erkenntnis sei die unterschiedliche Behandlung verschiedener Tierrassen sachlich gerechtfertigt, hieß es in einer Stellungnahme des Landes auf APA-Anfrage. In der Begründung heiße es, dass der Gesetzgeber einen großen Spielraum habe.
Die Landesregierung hatte die Verfassungsbeschwerde im vergangenen Dezember beschlossen. Mit der "abstrakten Normenkontrolle" können Bund und Länder Gesetze vom VfGH auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Das Burgenland nutze dieses Kontrollinstrument "als einziges Bundesland regelmäßig", um die Qualität des gesamten Rechtsbestandes zu sichern, hieß es in der Stellungnahme.
"Besonders kritische" Bestimmungen sollen überprüft werden
Die Entscheidung des VfGH, dass ein Gesetz den Anforderungen der Verfassung entspricht, werde "ebenso zur Kenntnis genommen", wie die Entscheidung über die Aufhebung eines Gesetzes. Es gehe dabei "nicht um Sieg oder Niederlage für das Land". Jede Entscheidung des VfGH sei ein "Sieg für den Rechtsstaat" und trage zur Sicherheit der Bevölkerung bei. Auch in Zukunft werde man Bestimmungen vom VfGH überprüfen lassen, die "besonders kritisch erscheinen".
Die ÖVP-Landtagsabgeordnete Carina Laschober-Luif hingegen ortete in einer Aussendung die "nächste Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof": "Anstatt weiteres Steuergeld in aussichtslose Verfahren zu investieren, sollte der Fokus der rot-grünen Landesregierung wieder stärker auf die konkreten Herausforderungen im Burgenland gerichtet werden", meinte sie. (Schluss)
Die Landesregierung hatte die Verfassungsbeschwerde im vergangenen Dezember beschlossen. Mit der "abstrakten Normenkontrolle" können Bund und Länder Gesetze vom VfGH auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Das Burgenland nutze dieses Kontrollinstrument "als einziges Bundesland regelmäßig", um die Qualität des gesamten Rechtsbestandes zu sichern, hieß es in der Stellungnahme.
"Besonders kritische" Bestimmungen sollen überprüft werden
Die Entscheidung des VfGH, dass ein Gesetz den Anforderungen der Verfassung entspricht, werde "ebenso zur Kenntnis genommen", wie die Entscheidung über die Aufhebung eines Gesetzes. Es gehe dabei "nicht um Sieg oder Niederlage für das Land". Jede Entscheidung des VfGH sei ein "Sieg für den Rechtsstaat" und trage zur Sicherheit der Bevölkerung bei. Auch in Zukunft werde man Bestimmungen vom VfGH überprüfen lassen, die "besonders kritisch erscheinen".
Die ÖVP-Landtagsabgeordnete Carina Laschober-Luif hingegen ortete in einer Aussendung die "nächste Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof": "Anstatt weiteres Steuergeld in aussichtslose Verfahren zu investieren, sollte der Fokus der rot-grünen Landesregierung wieder stärker auf die konkreten Herausforderungen im Burgenland gerichtet werden", meinte sie. (Schluss)
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