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Wien, 26. September 2025 (aiz.info)

Verordnungen zu EU-Frühstücksrichtlinien gehen in Begutachtung

"Marmelade darf wieder Marmelade heißen"

Die Umsetzung der EU-Frühstücksrichtlinien zu Fruchtsäften, Honig, Konfitüren und Trockenmilch gehen mit heute, Freitag, für die kommenden sechs Wochen in Begutachtung. Ziel ist es, die Qualität von Lebensmitteln zu verbessern, Konsument:innen besser zu informieren und Produzent:innen klare Vorgaben zu geben. 

Die Überarbeitung der sogenannten „Frühstücksrichtlinien“ umfasst konkrete Anpassungen in vier Lebensmittelkategorien, die nationale und europäische Anforderungen stärker harmonisieren und aktuelle Verbraucher:innenbedürfnisse berücksichtigen:

Honig: Bei Honigmischungen muss künftig die Herkunft jedes einzelnen Ursprungslandes angegeben werden – inklusive Gewichtsanteil. „Wo Honig draufsteht, soll man auch genau wissen, woher er kommt. 

Fruchtsäfte: Der Reformbedarf bei zuckerreichen Produkten wird berücksichtigt – künftig können zuckerreduzierte Fruchtsäfte spezifisch ausgewiesen werden. Das unterstützt gesundheitsbewusste Kaufentscheidungen und fördert eine ausgewogene Ernährung.

Konfitüre: Der generelle Mindestfruchtgehalt bei Konfitüren und Gelees wird von 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm erhöht. Damit sinkt der Anteil von zugesetztem Zucker. Zusätzlich wird die in Österreich gebräuchliche Bezeichnung „Marmelade“ wieder offiziell zulässig. 

Trockenmilch: Künftig ist die Herstellung laktosefreier Varianten durch enzymatische Umwandlung der Laktose in Glucose und Galactose ausdrücklich vorgesehen. Dadurch wird das Angebot für Menschen mit Laktoseintoleranz erweitert.

„Wir bringen europäische Standards auf den Frühstückstisch – mit mehr Klarheit, mehr Gesundheit und ein bisschen mehr Heimatgefühl. Denn bei aller EU-Technik: Am Ende geht’s darum, was bei den Menschen auf dem Teller landet“, betont Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig abschließend. (Schluss)
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