Türkischer Antrag auf EU-Regeln für Döner zurückgezogen
Deutschland hatte Einspruch eingereicht
Der türkische Verband Udofed hat seinen Antrag auf EU-weit gültige Regeln für das Gericht "Döner Kebab" zurückgezogen und einen Streit zwischen Deutschland und der Türkei damit vorerst beigelegt. "Der Antrag auf Registrierung von 'Döner' als TSG (Garantierte traditionelle Spezialität) wurde am 23. September 2025 zurückgezogen", teilte eine Sprecherin der EU-Kommission am Donnerstag laut MBI mit. Das Verfahren werde damit automatisch gestoppt.
Hätte Brüssel dem Antrag stattgegeben, hätten sich alle Döner-Restaurants in der EU an Regeln für die Rezeptur halten müssen, wenn sie die Bezeichnung "Döner" verwenden. In dem türkischen Antrag war unter anderem die Verwendung von Kalb- und Jungrindfleisch sowie von Putenfleisch ausgeschlossen worden.
Das deutsche Bundesagrarministerium hatte im vergangenen Jahr argumentiert, in Deutschland sei dies jedoch üblich und so auch in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches für die Produktbezeichnung "Döner Kebab" beschrieben. Deutschland hatte in Brüssel deshalb Einspruch gegen den Antrag eingereicht. (Schluss)
Hätte Brüssel dem Antrag stattgegeben, hätten sich alle Döner-Restaurants in der EU an Regeln für die Rezeptur halten müssen, wenn sie die Bezeichnung "Döner" verwenden. In dem türkischen Antrag war unter anderem die Verwendung von Kalb- und Jungrindfleisch sowie von Putenfleisch ausgeschlossen worden.
Das deutsche Bundesagrarministerium hatte im vergangenen Jahr argumentiert, in Deutschland sei dies jedoch üblich und so auch in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches für die Produktbezeichnung "Döner Kebab" beschrieben. Deutschland hatte in Brüssel deshalb Einspruch gegen den Antrag eingereicht. (Schluss)
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