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Wien, 23. Juli 2025 (aiz.info)

Totschnig: Neuer Schwung für UVP-Verfahren - Standort und Investitionen stärken

UVP-Novelle schützt Umwelt, nicht Verhinderer

Die Bundesregierung treibt die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren weiter voran. Mit gezielten Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren – insbesondere bei strategisch wichtigen Projekten – setzt sie ein klares Zeichen für Wachstum, Investitionssicherheit und ökologische Verantwortung. 
  
„Wir machen unsere Verfahren zukunftsfit, ohne Abstriche bei Umweltstandards. Damit ermöglichen wir Investitionen, sichern Arbeitsplätze und schaffen Planbarkeit für Unternehmen und Regionen. Mit der UVP-Novelle schützen wir die Umwelt, nicht die Verhinderer“, betont Umweltminister Norbert Totschnig. Effiziente, rechtssichere und zügige Verfahren sind entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Wirtschaftsstandorts. Das betrifft den raschen Ausbau erneuerbarer Energien ebenso wie große Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Industrie, Energie und Verkehr. 
  
„Mit dieser Reform stärken wir den Wirtschaftsstandort Österreich. Wir geben Unternehmen und Regionen die Planungs- und Investitionssicherheit, die sie brauchen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können“, so Totschnig. 
  
Kernpunkte der geplanten Änderungen im Überblick: 
Schaffung weiterer Flexibilität bei Ausgleichsmaßnahmen: Praxistaugliche und umweltfreundliche Lösungen, die strategisch notwendige Projekte ermöglichen, und gleichzeitig dem Umweltschutz dienen, sollen forciert werden. 

Praxisgerechte Kumulierungsregelungen: Die derzeitigen Regelungen zur Zusammenrechnung von Vorhaben sorgen für Unsicherheit. Ziel ist eine klare, EU-konforme Ausgestaltung, die sowohl für Behörden als auch für Projektwerber Rechtssicherheit schafft. 

Modernisierung der Beteiligungsrechte: Es soll auf klare, demokratisch legitimierte Beteiligung statt missbrauchbarer Blockaderechte gesetzt werden. Wer eine Bürgerinitiative gründen will, soll das künftig, wie beim Volksbegehren tun – mit persönlicher Unterschrift bei der Gemeindebehörde. 

Evaluierung der Aarhus-Konvention-Umsetzung: Die Beteiligungs- und Rechtsmittelrechte sollen im Einklang mit unions- und völkerrechtlichen Vorgaben auf ihre Zielgenauigkeit überprüft werden – insbesondere im Hinblick auf mögliche Übererfüllungen des EU-Rechts, die Verfahren unnötig verzögern. 

Bereits die UVP-Gesetznovelle 2023 war ein bedeutender Schritt zur Verfahrensbeschleunigung. Nun folgt mit dem neuen Maßnahmenpaket der nächste Reformschub – rechtssicher, EU-konform und umweltverträglich. (Schluss)
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