Wolf im Bezirk Imst entnommen
Abschussverordnung erfüllt - Untersuchung des erlegten Tieres an der AGES
Die Tiroler Landesregierung hat am Mittwoch, 18. Juni 2025, die Abschussverordnung für einen Schadwolf im vorderen Ötztal erlassen. Diese wurde in der Nacht auf heute, Donnerstag, von der Jägerschaft erfüllt und wird in weiterer Folge aufgehoben. Das erlegte Tier wurde nach Innsbruck an die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) gebracht und wird dort untersucht.
In zwei Almgebieten in den Gemeindegebieten von Stams und Silz im vorderen Ötztal (Bezirk Imst) wurden zwischen Ende Mai und Mitte Juni insgesamt acht tote Schafe aufgefunden. Dementsprechend wurde von der Tiroler Landesregierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Abschussverordnung für einen Schadwolf im vorderen Ötztal/Kühtai erlassen, welche nun im Bezirk Imst von der Jägerschaft erfüllt wurde.
„Der Abschuss eines Schadwolfs ist eine jagdliche Herausforderung. Wenn wiederholt Nutztiere gerissen werden, ist zum Schutz unserer Almwirtschaft jedoch rasches und verantwortungsvolles Handeln gefragt“, dankt LHStv Josef Geisler der örtlichen Jägerschaft für die Erfüllung der Abschussverordnung.
Weitere Abschussverordnung für Wolf in Osttirol
Gleichzeitig wurde in einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Matrei in Osttirol (Bezirk Lienz) am Dienstag, ein totes Pferd aufgefunden. Nach Begutachtung durch die örtlich zuständige Amtstierärztin besteht der Verdacht auf die Beteiligung eines Wolfes. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Diese ist mit Kundmachung heute, Donnerstag, in Kraft getreten. Sie gilt für die Dauer von acht Wochen im Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft wurde informiert.
Damit sind in Osttirol aktuell drei Abschussverordnungen aufrecht. Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden somit im heurigen Jahr zehn Abschussverordnungen erlassen, drei davon konnten von der Jägerschaft erfüllt werden. In Nordtirol sind nach Rissereignissen aktuell vier Verordnungen aufrecht: im hinteren Ötztal, im Stubaital, im Wipptal sowie im Tiroler Unterland.
Die Bevölkerung wird wie immer gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen der Behörde über das auf der Website des Landes zur Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden. (Schluss)
In zwei Almgebieten in den Gemeindegebieten von Stams und Silz im vorderen Ötztal (Bezirk Imst) wurden zwischen Ende Mai und Mitte Juni insgesamt acht tote Schafe aufgefunden. Dementsprechend wurde von der Tiroler Landesregierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Abschussverordnung für einen Schadwolf im vorderen Ötztal/Kühtai erlassen, welche nun im Bezirk Imst von der Jägerschaft erfüllt wurde.
„Der Abschuss eines Schadwolfs ist eine jagdliche Herausforderung. Wenn wiederholt Nutztiere gerissen werden, ist zum Schutz unserer Almwirtschaft jedoch rasches und verantwortungsvolles Handeln gefragt“, dankt LHStv Josef Geisler der örtlichen Jägerschaft für die Erfüllung der Abschussverordnung.
Weitere Abschussverordnung für Wolf in Osttirol
Gleichzeitig wurde in einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Matrei in Osttirol (Bezirk Lienz) am Dienstag, ein totes Pferd aufgefunden. Nach Begutachtung durch die örtlich zuständige Amtstierärztin besteht der Verdacht auf die Beteiligung eines Wolfes. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Diese ist mit Kundmachung heute, Donnerstag, in Kraft getreten. Sie gilt für die Dauer von acht Wochen im Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft wurde informiert.
Damit sind in Osttirol aktuell drei Abschussverordnungen aufrecht. Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden somit im heurigen Jahr zehn Abschussverordnungen erlassen, drei davon konnten von der Jägerschaft erfüllt werden. In Nordtirol sind nach Rissereignissen aktuell vier Verordnungen aufrecht: im hinteren Ötztal, im Stubaital, im Wipptal sowie im Tiroler Unterland.
Die Bevölkerung wird wie immer gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen der Behörde über das auf der Website des Landes zur Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden. (Schluss)
2.504 Anschläge
-
Empfehlen
-
Drucken
-
PDF downloaden
-
RTF downloaden