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Wien, 3. Juli 2026 (aiz.info)

Verdacht auf unlautere Handelspraktiken - rund 200 Bäuerinnen und Bauern betroffen

Zweite Fallübergabe des Fairness-Büros an die Bundeswettbewerbsbehörde

Das weisungsfreie und unabhängige Fairness-Büro leitet den zweiten Beschwerdefall an die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) weiter. Dabei handelt es sich um einen Verdachtsfall aus der Geflügelwirtschaft, bei dem etwa 200 Geflügelbäuerinnen und Geflügelbauern betroffen sein könnten. 
Es besteht der Verdacht, dass ein marktmächtiger Käufer als Vollanbieter die Geflügelmastbetriebe zum Abschluss neuer Verträge bewegen wollte, wobei die Lieferbedingungen einseitig geändert worden seien und andere unfaire Handelspraktiken im Raum stehen könnten.

Das Fairness-Büro übergibt den Sachverhalt nun an die Bundeswettbewerbsbehörde. Dort wird geprüft, ob ein formelles Ermittlungsverfahren nach dem Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz eingeleitet wird.

Fallübergabe an BWB erst zum zweiten Mal notwendig 

Es ist erst das zweite Mal, dass das Fairness-Büro, das 2022 eingerichtet wurde und rund 500 Fälle pro Jahr bearbeitet, einen Fall an die BWB übergibt. Das zeigt, dass eine solche Weitergabe erst nach eingehender Beratung und Lösungsversuchen durch das Fairness-Büro erfolgt. Die BWB ist die nächste Instanz in einem System, das zunächst auf Vertraulichkeit, Beratung, Vermittlung und rasche Lösungen setzt. Zeichnet sich keine Lösung ab, fehlt die notwendige Kooperation oder entscheidet sich die Beschwerdeführerin bzw. der Beschwerdeführer dafür, kann der Fall an die zuständige Ermittlungsbehörde weitergeleitet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Betriebe betroffen sein könnten und der Verdacht auf unfaire Handelspraktiken besteht.

Das Fairness-Büro ist die vertrauliche Erstanlaufstelle für Betriebe, die sich in der Lebensmittelkette unter Druck gesetzt werden und unfairen Handelspraktiken ausgesetzt sind. Es nimmt Beschwerden entgegen, ordnet Hinweise rechtlich und wirtschaftlich ein und sucht Lösungen zwischen den Vertragsparteien. 
Die Bundeswettbewerbsbehörde führt das formelle Ermittlungsverfahren und kann beim Kartellgericht Bußgelder beantragen. 

Doris Hold, Fairness-Büro: „Das Fairness-Büro ist nahe bei den betroffenen Lebensmittelproduzenten und steht für kooperative Lösungen, und Prävention statt Strafe. Wenn jedoch keine Lösung zwischen den Vertragsparteien erreicht wird, kann die Bundeswettbewerbsbehörde eingeschaltet werden. Dazu hat man sich in diesem Fall entschlossen. Insbesondere deshalb, wo ein Verdacht viele Betriebe betrifft, muss Fairness herrschen und dafür setzten wir nun klare Schritte. Das spricht auch für die enge und gute Kooperation zwischen Fairness-Büro und BWB.“

Das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz

Das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz schützt Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen vor unfairen Handelspraktiken. Dazu zählen unter anderem einseitige Änderungen von Liefervereinbarungen sowie Zahlungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen stehen.
Das Fairness-Büro behandelt Beschwerden vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym. (Schluss)
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