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Wien, 3. November 2025 (aiz.info)

Start der Antragstellung für den Mehrfachantrag 2026

Wichtige Hinweise zur Antragseinreichung und optimalen Vorbereitung

Die Antragstellung für den Mehrfachantrag (MFA) 2026 ist seit dem 1. November 2025 möglich. Um den Antrag zu übermitteln, ist eine qualifizierte elektronische Signatur über ID Austria erforderlich. Der Antrag kann ausschließlich über das Online-Portal www.eama.at eingereicht werden.

Vorbereitende Maßnahmen, wie das Digitalisieren von Schlägen und Feldstücken, können weiterhin mit dem klassischen Passwortverfahren durchgeführt werden.

Zur Unterstützung bei der Antragstellung steht eine Feldstücksliste für 2026 zum Download im INVEKOS-GIS bereit, die vorab manuell ausgefüllt werden kann.

Der MFA 2026 ist in dieser Förderperiode die letzte Möglichkeit, bestimmte ÖPUL-Maßnahmen ab dem Förderjahr 2026 in andere, höherwertige ÖPUL-Maßnahmen umzuwandeln. Die Beantragung dafür muss bis spätestens am 31. Dezember 2025 erfolgen.

Zeiträume für die Antragseinreichung 2026 (es gibt keine Nachfristen):
Bis spätestens am 31. Dezember 2025
ÖPUL-Maßnahmenantrag für neue ÖPUL-Maßnahmen und –Optionen

Bis spätestens am 15. April 2026
Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen sowie Landschaftselemente, einschließlich der entsprechenden Codes (Feldstücksliste)
Tierliste
Beilage „Tierwohl – Weide / Stallhaltung“
Tierbeantragung für „Gefährdete Nutztierrassen“
ÖPUL-Angaben, z. B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
Referenzänderungsantrag

Bis spätestens am 15. Juli 2026
Alm/Gemeinschaftsweise-Auftriebsliste
Beantragung von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen innerhalb von 7 Tagen nach dem Almauftrieb
Alm-/Weidemeldung für Rinder innerhalb von 14 Tagen nach dem Almauftrieb (bis spätestens am 29. Juli 2026)

Bis spätestens am 31. August 2026
Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3

Bis spätestens am 30. September 2026
Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7

Bis spätestens am 30. November 2026
Bodennah ausgebrachte oder separierte Güllemenge

Wichtiger Hinweis

Änderungen der Schlagnutzungsart sind auch nach dem 15. April 2026 noch möglich.

Für die Einreichung des Mehrfachantrages stehen ein aktuelles Merkblatt und detaillierte Handbücher zur elektronischen Antragserfassung, ergänzt durch praxisorientierte Videoanleitungen, auf der Website der AMA zur Verfügung: www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag

Zusätzlich bietet die Landwirtschaftskammer ein umfassendes Beratungs- und Informationsangebot, um antragstellende Betriebe bestmöglich zu unterstützen.

Bei Fragen oder Problemen während der Antragserfassung hilft die AMA gerne weiter: Telefonnummer: 050 3151 99, E-Mail-Adresse: einstiegshilfe@ama.gv.at (Schluss)
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