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Brüssel, 28. März 2025 (aiz.info)

Lieferkettengesetz: EU-Länder wollen Pflichten für Unternehmen lockern

Erleichterungen bei Berichterstattung vorgesehen

Die EU-Staaten haben sich am Mittwoch auf Botschafterebene auf Erleichterungen bei der Berichterstattungspflicht und dem Lieferkettengesetz verständigt. Ziel ist es, die Vorschriften für Unternehmen zu vereinfachen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Konkret sollen die Termine für bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht sowie die Umsetzungsfrist für die Sorgfaltspflichtbestimmungen verschoben werden. „Die Vereinfachung ist eine der Prioritäten der polnischen Ratspräsidentschaft“, erklärte der polnische Europaminister und EU-Ratspräsident Adam Slapka laut MBI.     
 
Der Vorschlag ist Teil des Ende Februar von der EU-Kommission vorgelegten Omnibus-I-Pakets zum Bürokratieabbau im Bereich der Nachhaltigkeit. Der polnische EU-Vorsitz hat die Gesetze nach eigenen Angaben angesichts der erheblichen Auswirkungen auf die Wirtschaft mit „höchster Priorität“ behandelt. So sollen die europäischen Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit erhalten. Die Anwendung der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen soll nach dem Willen der Mitgliedstaaten um zwei Jahre verschoben werden. Im Kommissionsplan werden aus dem Anwendungsbereich der Berichtspflicht rund 80 Prozent der Unternehmen herausgenommen. 
 
Die Umsetzungsfrist und die erste Phase der Anwendung des Lieferkettengesetzes (Sorgfaltsplicht) für die größten Unternehmen soll um ein Jahr auf 2028 verschoben werden. Darüber hinaus werden beim Lieferkettengesetz laut Entwurf die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Unternehmen vereinfacht. So sollen nicht mehr alle Lieferanten – wie ursprünglich vorgesehen - überprüft werden, sondern nur die direkten Geschäftspartner in den Lieferketten. Außerdem sollen die regelmäßigen Prüfungen von jährlich auf alle fünf Jahre verringert werden. Die EU-weite zivilrechtliche Haftung wird abgeschafft, es gelten die Haftungsregeln der Mitgliedstaaten. 
 
Die EU-Kommission will den Verwaltungsaufwand von Unternehmen bis zum Ende der Legislaturperiode 2029 um mindestens 25 Prozent verringern, für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sogar um 35 Prozent. Dadurch könnte jährliche Einsparungen der Verwaltungskosten in Höhe von 6,3 Milliarden Euro erzielt werden. Zusätzlich könnten öffentliche und private Investitionen von 50 Milliarden Euro mobilisiert werden. 
 
Allerdings müssen die EU-Staaten jetzt mit Vertretern des Europäischen Parlaments über die Omnibus-Gesetze verhandeln. Die polnische EU-Ratspräsidentschaft will das Dossier bis Ende ihrer Amtszeit zum 30. Juni 2025 unter Dach und Fach bringen. Das EU-Parlament will am 1. April über einen Dringlichkeitsantrag zu dem Gesetzesvorschlag abstimmen. Doch dürften sich die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament gestalten, weil unter den Europaabgeordneten große Skepsis herrscht. In der EU-Volksvertretung haben Sozialdemokraten, Grüne und Linke bereits Widerstand gegen die Vereinfachungen angekündigt, währen die Konservativen der EVP-Gruppe hinter den geplanten Änderungen stehen. (Schluss)
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