Land&Forst Betriebe zum Wiederherstellungsplan
Gute Ansätze vervollständigen und Finanzierung sichern
Österreich übermittelt heute den Entwurf seines nationalen Wiederherstellungsplans an die Europäische Kommission. Die Land&Forst Betriebe Österreich begrüßen den pragmatischen Ansatz des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in den Bereichen Wald, Landwirtschaft und Wasser. Gleichzeitig kritisieren sie, dass nicht der gesamte Plan zur öffentlichen Konsultation vorgelegt wird sowie die weiterhin fehlende Finanzierung seitens Brüssel.
"Bundesminister Norbert Totschnig zeigt in den Bereichen Wald, Landwirtschaft und Wasser, dass eine realistische und praxistaugliche Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung möglich ist. Bestehende Leistungen werden anerkannt, Klimawandelanpassung wird gestärkt und die Maßnahmen konzentrieren sich auf das, was fachlich sinnvoll, praktisch umsetzbar und finanziell darstellbar ist. Diesen realistischen Ansatz unterstützen wir ausdrücklich", erklärt Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich.
Ein halber Plan ist keine belastbare Begutachtungsgrundlage
Trotz der langen Vorlaufzeit wurde nur ein Teil des österreichischen Wiederherstellungsplans zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Damit bleibt offen, wie die einzelnen Planbestandteile zusammenwirken, welche Verpflichtungen insgesamt vorgesehen sind und welche finanziellen Folgen daraus entstehen.
"Ein nationaler Wiederherstellungsplan kann nur in seiner Gesamtheit sinnvoll bewertet werden. Maßnahmen, Flächenkulissen, Kosten, Zuständigkeiten und Wechselwirkungen müssen gemeinsam auf den Tisch. Ein halber Plan ist keine belastbare Begutachtungsgrundlage. Dennoch ist es wichtig, mit der Übermittlung die Gestaltungshoheit über den Wiederherstellungsplan zu behalten", betont Mylius.
Gerade weil die vorgesehenen Maßnahmen langfristige Auswirkungen auf Grundeigentum, Bewirtschaftung und regionale Entwicklung haben können, braucht es Freiwilligkeit und Transparenz, etwa darüber, welche Kosten mit den geplanten Maßnahmen verbunden sind und wie gesichert wird, dass diese nicht auf die Landbewirtschaftung abgewälzt werden.
Wiederherstellung braucht Finanzierung und den Blick nach vorne
Trotz des pragmatischen österreichischen Ansatzes bleiben die grundsätzlichen Bedenken gegenüber der EU-Wiederherstellungsverordnung bestehen. Die EU gibt verbindliche Ziele vor, stellt dafür aber kein eigenes Finanzierungsinstrument bereit, obwohl sie dieses im Sommer 2025 vorstellen hätten müssen. Gleichzeitig darf Wiederherstellung nicht bedeuten, Ökosysteme ungeachtet des Klimawandels in historische Zustände zurückzuführen. Bestehende Leistungen müssen anerkannt und widerstandsfähige Ökosysteme für die Zukunft geschaffen werden.
"Renaturierung darf kein rückwärtsgewandtes Projekt sein. Der Klimawandel verändert Standorte und Ökosysteme dauerhaft. Wir brauchen zukunftsfähige Lösungen - und Klarheit darüber, wer ihre Umsetzung finanziert", betont Mylius. (Schluss)
"Bundesminister Norbert Totschnig zeigt in den Bereichen Wald, Landwirtschaft und Wasser, dass eine realistische und praxistaugliche Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung möglich ist. Bestehende Leistungen werden anerkannt, Klimawandelanpassung wird gestärkt und die Maßnahmen konzentrieren sich auf das, was fachlich sinnvoll, praktisch umsetzbar und finanziell darstellbar ist. Diesen realistischen Ansatz unterstützen wir ausdrücklich", erklärt Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich.
Ein halber Plan ist keine belastbare Begutachtungsgrundlage
Trotz der langen Vorlaufzeit wurde nur ein Teil des österreichischen Wiederherstellungsplans zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Damit bleibt offen, wie die einzelnen Planbestandteile zusammenwirken, welche Verpflichtungen insgesamt vorgesehen sind und welche finanziellen Folgen daraus entstehen.
"Ein nationaler Wiederherstellungsplan kann nur in seiner Gesamtheit sinnvoll bewertet werden. Maßnahmen, Flächenkulissen, Kosten, Zuständigkeiten und Wechselwirkungen müssen gemeinsam auf den Tisch. Ein halber Plan ist keine belastbare Begutachtungsgrundlage. Dennoch ist es wichtig, mit der Übermittlung die Gestaltungshoheit über den Wiederherstellungsplan zu behalten", betont Mylius.
Gerade weil die vorgesehenen Maßnahmen langfristige Auswirkungen auf Grundeigentum, Bewirtschaftung und regionale Entwicklung haben können, braucht es Freiwilligkeit und Transparenz, etwa darüber, welche Kosten mit den geplanten Maßnahmen verbunden sind und wie gesichert wird, dass diese nicht auf die Landbewirtschaftung abgewälzt werden.
Wiederherstellung braucht Finanzierung und den Blick nach vorne
Trotz des pragmatischen österreichischen Ansatzes bleiben die grundsätzlichen Bedenken gegenüber der EU-Wiederherstellungsverordnung bestehen. Die EU gibt verbindliche Ziele vor, stellt dafür aber kein eigenes Finanzierungsinstrument bereit, obwohl sie dieses im Sommer 2025 vorstellen hätten müssen. Gleichzeitig darf Wiederherstellung nicht bedeuten, Ökosysteme ungeachtet des Klimawandels in historische Zustände zurückzuführen. Bestehende Leistungen müssen anerkannt und widerstandsfähige Ökosysteme für die Zukunft geschaffen werden.
"Renaturierung darf kein rückwärtsgewandtes Projekt sein. Der Klimawandel verändert Standorte und Ökosysteme dauerhaft. Wir brauchen zukunftsfähige Lösungen - und Klarheit darüber, wer ihre Umsetzung finanziert", betont Mylius. (Schluss)
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