GVO: Kommission genehmigt neue Sojabohne
Zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel
Die Europäische Kommission hat nach gründlicher Prüfung eine neue gentechnisch veränderte Sojabohne zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Die Genehmigung umfasst nicht den Anbau der Sojasorte in der EU. Alle Produkte, die daraus hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.
Wissenschaftliche Prüfung und Empfehlung durch die EFSA
Die Zulassung gilt für 10 Jahre. Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Mitgliedstaaten hatten weder eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Genehmigung erreicht, damit musste die Europäische Kommission über die Zulassung entscheiden. (Schluss)
Wissenschaftliche Prüfung und Empfehlung durch die EFSA
Die Zulassung gilt für 10 Jahre. Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Mitgliedstaaten hatten weder eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Genehmigung erreicht, damit musste die Europäische Kommission über die Zulassung entscheiden. (Schluss)
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