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Brüssel, 20. Mai 2025 (aiz.info)

EU-Länder wollen Position der Landwirte gegenüber Lebensmittelindustrie stärken

Landwirte sollen von zwingenden schriftlichen Verträgen profitieren

Die EU-Staaten wollen die Position ihrer Landwirte gegenüber der Lebensmittelindustrie grundsätzlich verbessern. Dazu haben sie sich am Montag in Brüssel im Sonderausschuss Landwirtschaft (SCA) auf eine Änderung der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Agrarerzeugnisse (GMO) verständigt, wie MBI berichtet. Die Mitgliedstaaten stimmten dem Kommissionsvorschlag vom Dezember 2024 mit einigen Änderungswünschen zu. Im Kern geht es darum, mit zwingenden schriftlichen Verträgen die Landwirte in ihren Beziehungen zu Kunden der Agar- und Lebensmittelindustrie zu stärken.   

„Die Landwirte spielen eine wichtige Rolle in unserem Leben, aber sie sind nach wie vor das schwächste Glied in der landwirtschaftlichen Versorgungskette“, sagte der polnische Agrarminister und EU-Ratspräsident Czesław Siekierski. Die neuen Vorschriften sollen den Landwirten eine stärkere Verhandlungsposition verschaffen, damit „die mächtigen Akteure der Lebensmittelversorgungskette ihnen keine ungünstigen Bedingungen aufzwingen“. Nach den Worten von Siekierski sollen die EU-Landwirte „von ihrer harten Arbeit ein faires und würdiges Leben führen können“.   

Daher sollen in den langfristigen Verträgen zwischen Bauern und Käufern die wirtschaftlichen Bedingungen, Marktentwicklungen und Kostenschwankungen berücksichtigt und eine entsprechende Revisionsklausel eingebaut werden, teilte die polnische Ratspräsident weiter mit. Außerdem soll in den Verträgen mehr Klarheit darüber geschaffen werden, was ein „fairer“ bzw „gerechter“ Preis ist und was „kurze Lieferketten“ bedeuten. Generell sollen auch Erzeugerorganisationen mehr Verhandlungsmacht erhalten. Allerdings haben die EU-Staaten auch einige Änderungen bzw Präzisierungen am Kommissionsentwurf vorgenommen. Dabei geht es um die verbindlich vorgeschriebenen schriftlichen Verträge für jede Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit bestimmten Ausnahmen. (Schluss)
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