EU-Bodenüberwachung: Rat und Parlament erzielen Einigung
Deutliche Kritik vom Deutschen Bauernverband
Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben sich auf eine neue Richtlinie zur Bodenüberwachung geeinigt. Ihr vorrangiges Ziel besteht darin, einen pragmatischen und flexiblen Rahmen für die Überwachung der Bodengesundheit in der gesamten EU einzuführen. EU-Kommissarin Jessika Roswall, zuständig für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, erklärte: „Die Einigung ist wichtig, um die Risiken anzugehen, denen die EU aufgrund der Bodendegradation für unsere Ernährungssicherheit ausgesetzt ist, und die Auswirkungen des Klimawandels und des sozioökonomischen Wohlstands in allen unseren Regionen und Städten gleichermaßen abzumildern. Das Gesetz wird insbesondere unseren Land- und Forstwirten und anderen Bodenbewirtschaftern zugutekommen. Es bietet ihnen Unterstützung und bessere Kenntnisse der Bodenbedingungen, ohne ihnen Verpflichtungen aufzuerlegen.“
Die Europäische Kommission hatte ihren Vorschlag für die neue Richtlinie im Juli 2023 vorgelegt. Angesichts der Komplexität des Bodens lasse die Richtlinie den Mitgliedstaaten viel Flexibilität bei der Anpassung ihres Ansatzes an die lokalen Bodenbedingungen. Im Einklang mit der Vereinfachungsagenda werde der schrittweise und pragmatische Ansatz der Richtlinie die Belastung der Mitgliedstaaten geringhalten. Die Einigung von Rat und Parlament sehe auch vor, die meisten Fristen für die schrittweise Umsetzung Richtlinie zu verlängern, heißt es von Seiten der EU-Institutionen.
Spezifische Maßnahmen zur Gewährleistung gesünderer Böden
Die Einigung sieht die folgenden zentralen Maßnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind:
Schaffung eines umfassenden und harmonisierten, aber flexiblen Rahmens für die Überwachung der Bodengesundheit mit Kriterien für gesunde Böden;
Unterstützung von Bodenbewirtschaftern bei der Verbesserung der Bodengesundheit und -resilienz;
die Auswirkungen des Flächenverbrauchs (beispielsweise durch Gebäude und Infrastrukturen) auf die Fähigkeit des Bodens, andere Ökosystemleistungen zu erbringen, abzumildern - ohne die Genehmigung solcher Tätigkeiten zu verhindern;
Ermittlung und Management potenziell kontaminierter Standorte unter Einhaltung des Verursacherprinzips, um Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Richtlinie nun förmlich annehmen. Sie tritt dann 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren den nationalen Rahmen für die Anwendung der Richtlinie schaffen.
Deutliche Kritik vom Deutschen Bauernverband
Deutliche Kritik am Trilogergebnis zum Bodenüberwachungsgesetz übt der Deutsche Bauernverband (DBV). „Die Einigung der EU-Ratsvertreter und der Berichterstatter des Parlaments stellt weiterhin eine untragbare Belastung für die Praxis dar - ohne einen Mehrwert für den Bodenschutz zu schaffen. Regularien zum Schutz der Böden und zur Bewirtschaftung existieren bereits umfassend auf nationaler sowie europäischer Ebene im Fach- und Umweltrecht und der Gemeinsamen Agrarpolitik. Es besteht keine Notwendigkeit für ein zusätzliches europäisches Regelwerk. Die Vielfalt und Heterogenität der Böden erfordern standortspezifische Maßnahmen in der Verantwortung der Landwirte zum Erhalt ihrer Produktionsgrundlage und verbietet Vorgaben aus Brüssel zur Ausweisung von Bodenbezirken und zur Regulierung“, verdeutlicht DBV-Präsident Joachim Rukwied.
Für Rukwied ist klar: „Diese Einigung steht komplett konträr zum erklärten Ziel der Kommission für Bürokratieabbau. Die Mitgliedstaaten sind nun über den Umweltministerrat und das Plenum des Europäischen Parlaments gefordert, sich gegen die Annahme des Textes auszusprechen. Der Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung weist im Sinne einer Ablehnung des EU-Vorhabens den richtigen Weg.“ (Schluss)
Die Europäische Kommission hatte ihren Vorschlag für die neue Richtlinie im Juli 2023 vorgelegt. Angesichts der Komplexität des Bodens lasse die Richtlinie den Mitgliedstaaten viel Flexibilität bei der Anpassung ihres Ansatzes an die lokalen Bodenbedingungen. Im Einklang mit der Vereinfachungsagenda werde der schrittweise und pragmatische Ansatz der Richtlinie die Belastung der Mitgliedstaaten geringhalten. Die Einigung von Rat und Parlament sehe auch vor, die meisten Fristen für die schrittweise Umsetzung Richtlinie zu verlängern, heißt es von Seiten der EU-Institutionen.
Spezifische Maßnahmen zur Gewährleistung gesünderer Böden
Die Einigung sieht die folgenden zentralen Maßnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind:
Schaffung eines umfassenden und harmonisierten, aber flexiblen Rahmens für die Überwachung der Bodengesundheit mit Kriterien für gesunde Böden;
Unterstützung von Bodenbewirtschaftern bei der Verbesserung der Bodengesundheit und -resilienz;
die Auswirkungen des Flächenverbrauchs (beispielsweise durch Gebäude und Infrastrukturen) auf die Fähigkeit des Bodens, andere Ökosystemleistungen zu erbringen, abzumildern - ohne die Genehmigung solcher Tätigkeiten zu verhindern;
Ermittlung und Management potenziell kontaminierter Standorte unter Einhaltung des Verursacherprinzips, um Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Richtlinie nun förmlich annehmen. Sie tritt dann 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren den nationalen Rahmen für die Anwendung der Richtlinie schaffen.
Deutliche Kritik vom Deutschen Bauernverband
Deutliche Kritik am Trilogergebnis zum Bodenüberwachungsgesetz übt der Deutsche Bauernverband (DBV). „Die Einigung der EU-Ratsvertreter und der Berichterstatter des Parlaments stellt weiterhin eine untragbare Belastung für die Praxis dar - ohne einen Mehrwert für den Bodenschutz zu schaffen. Regularien zum Schutz der Böden und zur Bewirtschaftung existieren bereits umfassend auf nationaler sowie europäischer Ebene im Fach- und Umweltrecht und der Gemeinsamen Agrarpolitik. Es besteht keine Notwendigkeit für ein zusätzliches europäisches Regelwerk. Die Vielfalt und Heterogenität der Böden erfordern standortspezifische Maßnahmen in der Verantwortung der Landwirte zum Erhalt ihrer Produktionsgrundlage und verbietet Vorgaben aus Brüssel zur Ausweisung von Bodenbezirken und zur Regulierung“, verdeutlicht DBV-Präsident Joachim Rukwied.
Für Rukwied ist klar: „Diese Einigung steht komplett konträr zum erklärten Ziel der Kommission für Bürokratieabbau. Die Mitgliedstaaten sind nun über den Umweltministerrat und das Plenum des Europäischen Parlaments gefordert, sich gegen die Annahme des Textes auszusprechen. Der Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung weist im Sinne einer Ablehnung des EU-Vorhabens den richtigen Weg.“ (Schluss)
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