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Wien, 23. Juni 2025 (aiz.info)

AMA überweist 2. GAP-Teilzahlung für das Antragsjahr 2024

Restzahlung für ÖPUL und Ausgleichszulage sowie Maßnahmenabgeltung "Begrünung- Zwischenfrucht"

Die 2. GAP-Teilzahlung für das Antragsjahr 2024 wird am 25. Juni 2025 durch die AMA angewiesen. Diese Auszahlung umfasst unter anderem 100% der Maßnahme „Begrünung- Zwischenfrucht“ des Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Restzahlungen für das Agrarumweltprogramm ÖPUL und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Die 1. Teilzahlung (75% der Fördersumme) erfolgte im Dezember 2024.

Im Juni 2025 werden in Summe rund 333 Millionen Euro ausbezahlt:
rund 178 Millionen Euro für das ÖPUL (=25% Restzahlung + 100% Zwischenfrucht)
rund 71,43 Millionen Euro für die Ausgleichszulage AZ (=25% Restzahlung)
rund 2 Millionen Euro für Direktzahlungen
rund 78,63 Millionen Euro für projektbezogene GAP-Zahlungen (davon 24,6 Millionen Euro für Basisdienstleistungen; 18,4 Millionen Euro Investitionsförderung landw. Betriebe; 5,6 Millionen Euro LEADER)
rund 2,63 Millionen Euro für sektorbezogene GAP-Zahlungen (Obst & Gemüse, Imkerei und Wein)

Gleichzeitig wird am 25. Juni 2025 die nächste Tranche der temporären Agrardieselvergütung in Höhe von 33,56 Millionen Euro an rund 109.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausbezahlt. Damit wird die im Jahr 2022 eingeführte Maßnahme zur gezielten Entlastung der österreichischen Land- und Forstwirtschaft fortgeführt.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig dazu: „Die pünktliche Auszahlung sorgt für die Stabilität und Planungssicherheit auf unseren Höfen. Die Direktzahlungen, das Agrarumweltprogramm ÖPUL und die Ausgleichszulage tragen dazu bei, dass eine flächendeckende Landwirtschaft in Österreich erhalten bleibt. Nicht zuletzt stärken das Impulsprogramm und die Entlastungsmaßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit unserer bäuerlichen Familienbetriebe.“

„Unsere Bäuerinnen und Bauern tragen mit ihrer Arbeit erheblich zum Wohl unseres Landes bei. Sie sorgen für unser Essen, erhalten unsere Kulturlandschaft, investieren mehr als je zuvor in das Wohl der Tiere und schaffen wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen – diese umfangreichen Mehrleistungen müssen auch entsprechend finanziell abgegolten werden“, unterstreicht Totschnig. "Mit der temporären Agrardieselvergütung entlasten wir unbürokratisch – und sorgen dafür, dass unsere Land- und Forstwirtschaft wettbewerbsfähig und zukunftsfit bleibt." (Schluss)
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