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Graz, 11. März 2026 (aiz.info)

Steirischer Bauernbund: Erleichterungen bei GLÖZ 6 bringen Entlastung

Mehr Praxistauglichkeit und Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe

In der fünften Sitzung des Begleitausschusses zum österreichischen GAP-Strategieplan 2023–2027 wurden wichtige Anpassungen beschlossen, die auch für die steirischen Bäuerinnen und Bauern spürbare Erleichterungen bringen. Besonders die Änderungen bei GLÖZ 6 (Mindestbodenbedeckung) sowie bei der Dauergrünlandwerdung von Ackerflächen stellen einen wichtigen Schritt zu mehr Praxistauglichkeit und Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe dar.

Der Steirische Bauernbund sieht sich in seinen Forderungen bestätigt. Bereits im Vorfeld hat der Bauernbund mit Landesobfrau Simone Schmiedtbauer immer wieder auf die problematischen Auswirkungen der bisherigen Begrünungsverpflichtung hingewiesen und gezielte Erleichterungen für heimische und insbesondere steirische Ackerbaubetriebe eingefordert.

„Für viele steirische Bäuerinnen und Bauern haben die bisherigen Regelungen einen hohen bürokratischen Aufwand und große Unsicherheit bedeutet. Wir haben dafür gekämpft, dass die Vorgaben aus Brüssel bei GLÖZ 6 und beim Ackerstatus mit der Realität unserer steirischen Böden in Einklang gebracht werden muss. Dass es hier jetzt endlich zu praxistauglichen Anpassungen kommt, ist ein wichtiger Erfolg für unsere bäuerlichen Familienbetriebe in der Steiermark“, betont Landesrätin und Bauernbund-Obfrau Simone Schmiedtbauer.

Mehr Flexibilität bei Bodenbearbeitung und Fruchtfolge

Mit den nun beschlossenen Anpassungen wird die Umsetzung der GLÖZ-Vorgaben vereinfacht. Die Regelungen zur Mindestbodenbedeckung werden praxistauglicher gestaltet und geben den Betrieben mehr Spielraum bei der Bewirtschaftung ihrer Ackerflächen. Dadurch wird insbesondere in Regionen mit schwierigen Bodenverhältnissen wieder mehr Flexibilität bei der Bodenbearbeitung möglich.

Darüber hinaus wird auch beim Ackerstatus nachgebessert: Ackerflächen sollen künftig nicht mehr so rasch automatisch zu Dauergrünland werden. Dadurch können Betriebe ihre Fruchtfolgen flexibler gestalten und behalten mehr Planungssicherheit bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen. Auch Steirischer Bauernbund-Direktor Bernd Brodtrager unterstreicht die Bedeutung der Entscheidung: „Gerade für viele Ackerbaubetriebe in der Steiermark waren die bisherigen Vorgaben mit großer Unsicherheit verbunden. Die jetzt beschlossenen Anpassungen bringen mehr Klarheit, mehr Flexibilität und damit eine echte Entlastung für unsere Betriebe.“

Ein großer Dank gilt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, der sich in den vergangenen Monaten intensiv für praktikable Lösungen eingesetzt hat. (Schluss)
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