Steirische Jungbauern fordern Umsetzung der Öffnungszeitenausnahme für Selbstbedienungsläden
NEOS greifen Forderung aus 2024 auf - jetzt braucht es die gesetzliche Umsetzung
Die Steirischen Jungbauern begrüßen die aktuelle Debatte über eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten für Selbstbedienungsläden. Für die Jungbauern ist klar: Die seit 2024 geforderte Ausnahme für bäuerliche Selbstbedienungsläden muss nun endlich gesetzlich umgesetzt werden.
“Gerade für junge Bäuerinnen und Bauern ist die Direktvermarktung ein wichtiger Zukunftsweg. Selbstbedienungsläden sind für viele Betriebe ein zweites Standbein und schaffen zusätzliche Wertschöpfung. Außerdem stärken sie die regionale Versorgung und bringen Produzenten und Konsumenten wieder näher zusammen. Es kann nicht sein, dass kleine Verkaufsstellen ohne Personal denselben Öffnungszeitenregelungen unterliegen wie große Handelsketten“, betont David Tischler, Obmann der Steirischen Jungbauern.
Die derzeitige Rechtslage macht keinen Unterschied zwischen einem kleinen bäuerlichen Selbstbedienungsladen ohne Personal und einer großen Supermarktfiliale - beide unterliegen denselben Öffnungszeitenbestimmungen. Die Bestimmungen des Öffnungszeitengesetzes wurden ursprünglich geschaffen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor überlangen Arbeitszeiten zu schützen. Aus Sicht der Steirischen Jungbauern greift diese Logik bei modernen Selbstbedienungsläden jedoch zu kurz, da diese ohne Personal betrieben werden.
“Die aktuelle Diskussion zeigt, dass der Handlungsbedarf mittlerweile breit anerkannt wird. Selbst Vertreter des Handels haben sich bereits für eine Anpassung des Öffnungszeitengesetzes ausgesprochen. Jetzt braucht es konkrete Schritte der Bundesregierung. Eine gesetzliche Ausnahme für kleine Selbstbedienungsläden würde die Direktvermarktung stärken, Bürokratie abbauen und die regionale Versorgung absichern“, so Tischler.
Für die Steirischen Jungbauern steht fest: Wer Regionalität, Versorgungssicherheit und kurze Transportwege stärken will, muss den bäuerlichen Selbstbedienungsläden und Hofläden endlich die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geben. Eine Ausnahmeregelung muss dabei klar auf kleine, personallose Selbstbedienungsläden beschränkt sein. (Schluss)
“Gerade für junge Bäuerinnen und Bauern ist die Direktvermarktung ein wichtiger Zukunftsweg. Selbstbedienungsläden sind für viele Betriebe ein zweites Standbein und schaffen zusätzliche Wertschöpfung. Außerdem stärken sie die regionale Versorgung und bringen Produzenten und Konsumenten wieder näher zusammen. Es kann nicht sein, dass kleine Verkaufsstellen ohne Personal denselben Öffnungszeitenregelungen unterliegen wie große Handelsketten“, betont David Tischler, Obmann der Steirischen Jungbauern.
Die derzeitige Rechtslage macht keinen Unterschied zwischen einem kleinen bäuerlichen Selbstbedienungsladen ohne Personal und einer großen Supermarktfiliale - beide unterliegen denselben Öffnungszeitenbestimmungen. Die Bestimmungen des Öffnungszeitengesetzes wurden ursprünglich geschaffen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor überlangen Arbeitszeiten zu schützen. Aus Sicht der Steirischen Jungbauern greift diese Logik bei modernen Selbstbedienungsläden jedoch zu kurz, da diese ohne Personal betrieben werden.
“Die aktuelle Diskussion zeigt, dass der Handlungsbedarf mittlerweile breit anerkannt wird. Selbst Vertreter des Handels haben sich bereits für eine Anpassung des Öffnungszeitengesetzes ausgesprochen. Jetzt braucht es konkrete Schritte der Bundesregierung. Eine gesetzliche Ausnahme für kleine Selbstbedienungsläden würde die Direktvermarktung stärken, Bürokratie abbauen und die regionale Versorgung absichern“, so Tischler.
Für die Steirischen Jungbauern steht fest: Wer Regionalität, Versorgungssicherheit und kurze Transportwege stärken will, muss den bäuerlichen Selbstbedienungsläden und Hofläden endlich die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geben. Eine Ausnahmeregelung muss dabei klar auf kleine, personallose Selbstbedienungsläden beschränkt sein. (Schluss)
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