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Graz, 30. Oktober 2026 (aiz.info)

Steinegger zu Baugesetznovelle: Weniger Bürokratie und einfachere Verfahren

Langjährige Forderungen der Landwirtschaftskammer werden erfüllt

Klares Bekenntnis zur heimischen Landwirtschaft und Versorgung mit heimischen Lebensmitteln. Die heute in Begutachtung geschickte Novelle zum Bau- und Raumordnungsgesetz begrüßt Landwirtschaftskammer Steiermark-Präsident Andreas Steinegger ausdrücklich: „Sie ist praxistauglich, ermöglicht einfachere Genehmigungsverfahren und reduziert die Bürokratie für Landwirtschaft sowie Gemeinden. Gleichzeitig ist sie ein klares Bekenntnis zu den heimischen Bäuerinnen und Bauern und sichert somit langfristig die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus heimischer Landwirtschaft.“ Steinegger bedankt sich insbesondere bei Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer für die gute Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer und die Aufnahme der langjährigen zentralen Forderungen.

Novelle schafft investitionsfreundliches Klima für mehr Tierwohl. 

Viele tierhaltende Betriebe müssen in den nächsten Jahren gesetzliche Vorgaben für mehr Tierwohl umsetzen. Aufgrund komplexer und sehr lange dauernder Genehmigungsverfahren sind diese bisher kaum zu realisieren. „Mit der Novelle sind Um- und Zubauten sowie Nutzungsänderungen für gesetzlich vorgeschriebene Tierwohlvorgaben im vereinfachten Bauverfahren möglich. Vor allem Tierhalter können nun aufatmen“, ist der Kammerpräsident froh über diese geplante Verbesserung, die mehr Tierwohl und weniger Bürokratie schafft.

Mehr Rechtssicherheit für bestehende Bauten statt bürokratischer Hürden. 

Ein wichtiger Schritt zu weniger Bürokratie und fairen Rahmenbedingungen für unsere bäuerlichen Familienbetriebe ist die geplante Neuregelung zur Feststellung des rechtmäßigen Bestandes von Gebäuden. „Nach dem Vorbild Kärntens wird eine zeitgemäße und praxisgerechte Lösung geschaffen. Künftig können bauliche Anlagen, die seit mehr als 30 Jahren baubehördlich unbeanstandet bestehen, durch Feststellungsverfahren rechtmäßig anerkannt werden“, sagt Steinegger. Und weiter: „Das hilft vor allem Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer, damit sie ihre Betriebe gut weiterentwickeln können.“ 

Dorfgebiete werden als landwirtschaftliche Standorte gestärkt. 

„Endlich werden auch die Maßstäbe für die Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen praxistauglich geregelt, was mehr Rechtssicherheit für Landwirte, Nachbarn und Gemeinden schafft“, betont Steinegger. Damit werden Dorfgebiete als landwirtschaftliche Standorte ausdrücklich gestärkt. (Schluss)
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