Steiermark: Bau- und Raumordnungsnovelle macht Stallbauen einfacher
Tierhaltungsbetriebe profitieren von praktikableren Regeln bei Geruchsimmissionen, Stallzubauten werden erleichtert und landwirtschaftliche Anlagen können vielfach ohne aufwendige Bauverfahren errichtet werden
Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Rechtssicherheit für bäuerliche Familienbetriebe: Mit der umfassenden Reform des Steiermärkischen Baugesetzes und begleitenden Änderungen im Raumordnungsrecht setzt Agrarlandesrätin und Bauernbundobfrau Simone Schmiedtbauer auch 4wesentliche Erleichterungen für die Landwirtschaft durch. Die Novelle baut unnötige Behördenwege ab, schafft klarere Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und stärkt die Planungssicherheit für Bäuerinnen und Bauern.
„Die Tierhaltung muss für unsere familiengeführten Landwirtschaften in der Steiermark eine Zukunft haben. Versorgungssicherheit, Kreislaufwirtschaft und stabile Einkommen für den bäuerlichen Betrieb in Kombination mit Tierwohl stehen dabei für uns im Vordergrund. Mit dieser Bau- und Raumordnungsnovelle werden viele zentrale Forderungen des Steirischen Bauernbundes erfüllt und schaffen bei Stallzubauten und Geruchsimmissionen endlich klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen. Damit wird Stallbauen wieder einfacher und unsere bäuerlichen Familienbetriebe bekommen mehr Spielraum für ihre Weiterentwicklung“, betont der steirische Bauernbunddirektor Bernd Brodtrager.
Steirische Jungbauern: „Gespräche mit der jungen Generation halfen mit“
Auch die Steirischen Jungbauern begrüßen, dass es nach unzähligen Gesprächen mit Jungbäuerinnen und Jungbauern in diesem Jahr nun endlich Bewegung in die Sache kommt: „Stallbauen muss einfacher werden war unser Motto für dieses Jahr. Über 200 Jungbäuerinnen und Jungbauern nahmen an unseren „Next Generation Talks“ zum Thema Stallbau teil und wir sind froh, dass viele unserer Anliegen Gehör gefunden haben. Diese Novelle ist ein enorm wichtiger Schritt, um die Tierhaltung in der Steiermark zukunftsfit zu machen“, betont Jungbauernobmann David Tischler.
Ortsüblichkeit: Klare Regeln bei Geruchsimmissionen
Bislang konnten bereits geringe Geruchsbelastungen dazu führen, dass Grundstücke ihre rechtliche Baulandqualität verloren und landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Entwicklung – vor allem in Richtung mehr Tierwohl - gehemmt wurden. Gleichzeitig fehlten konkrete Maßstäbe für die Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen. Künftig ist das ortsübliche Maß entscheidend. Für Landwirte bedeutet das mehr Planbarkeit bei betrieblichen Erweiterungen und für Anrainer mehr Sicherheit bei der Beibehaltung ihrer Baulandqualität. Die entsprechenden Verfahren können künftig auch von den Landwirten selbst beantragt werden. Rinder, Schafe und Pferde sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Rechtssicherheit für bestehende Hofgebäude
Gerade auf landwirtschaftlichen Betrieben fehlen bei älteren Stall- und Wirtschaftsgebäuden mitunter historische Bauunterlagen. Die Novelle sieht deshalb ein geregeltes Verfahren zur Feststellung des rechtmäßigen Bestands älterer Gebäude vor. Bei Gebäuden, die länger als 30 Jahre unbeanstandet bestehen, soll unter den gesetzlichen Voraussetzungen und bei grundsätzlicher Widmungskonformität der rechtmäßige Bestand bescheidmäßig festgestellt werden können. Diese Bestandsfeststellung schafft vor allem Klarheit und Sicherheit bei Hofübernahmen der jungen Generation.
Vereinfachte Verfahren bei tierwohlgerechten Stallzubauten
Wer seinen Stall tierwohlgerecht erweitern möchte, soll künftig ein vereinfachtes statt eines ordentlichen Bauverfahrens durchführen können. Das reduziert den Verfahrensaufwand und schafft rascher Klarheit für betriebliche Investitionen.
Erleichterungen bei Nutzungsänderungen und Hagelschutz
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Reform ist die neue Kategorie der „freien Bauvorhaben“. Für bestimmte bauliche Maßnahmen wie Hagelschutznetze im Obstbau ist künftig weder eine Baubewilligung noch eine baurechtliche Meldung erforderlich. Auch bestimmte Nutzungsänderungen, beispielsweise von Stallbauten in Lagerhallen, sind künftig ohne Behördenweg möglich. Darüber hinaus sieht die Novelle Erleichterungen für meldepflichtige Vorhaben vor. So kann etwa eine Notstromanlage mit einer Leistung von bis zu 400 kW zum Schutz der Tiergesundheit unter den vorgesehenen Voraussetzungen über den einfacheren Meldeweg errichtet werden. (Schluss)
„Die Tierhaltung muss für unsere familiengeführten Landwirtschaften in der Steiermark eine Zukunft haben. Versorgungssicherheit, Kreislaufwirtschaft und stabile Einkommen für den bäuerlichen Betrieb in Kombination mit Tierwohl stehen dabei für uns im Vordergrund. Mit dieser Bau- und Raumordnungsnovelle werden viele zentrale Forderungen des Steirischen Bauernbundes erfüllt und schaffen bei Stallzubauten und Geruchsimmissionen endlich klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen. Damit wird Stallbauen wieder einfacher und unsere bäuerlichen Familienbetriebe bekommen mehr Spielraum für ihre Weiterentwicklung“, betont der steirische Bauernbunddirektor Bernd Brodtrager.
Steirische Jungbauern: „Gespräche mit der jungen Generation halfen mit“
Auch die Steirischen Jungbauern begrüßen, dass es nach unzähligen Gesprächen mit Jungbäuerinnen und Jungbauern in diesem Jahr nun endlich Bewegung in die Sache kommt: „Stallbauen muss einfacher werden war unser Motto für dieses Jahr. Über 200 Jungbäuerinnen und Jungbauern nahmen an unseren „Next Generation Talks“ zum Thema Stallbau teil und wir sind froh, dass viele unserer Anliegen Gehör gefunden haben. Diese Novelle ist ein enorm wichtiger Schritt, um die Tierhaltung in der Steiermark zukunftsfit zu machen“, betont Jungbauernobmann David Tischler.
Ortsüblichkeit: Klare Regeln bei Geruchsimmissionen
Bislang konnten bereits geringe Geruchsbelastungen dazu führen, dass Grundstücke ihre rechtliche Baulandqualität verloren und landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Entwicklung – vor allem in Richtung mehr Tierwohl - gehemmt wurden. Gleichzeitig fehlten konkrete Maßstäbe für die Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen. Künftig ist das ortsübliche Maß entscheidend. Für Landwirte bedeutet das mehr Planbarkeit bei betrieblichen Erweiterungen und für Anrainer mehr Sicherheit bei der Beibehaltung ihrer Baulandqualität. Die entsprechenden Verfahren können künftig auch von den Landwirten selbst beantragt werden. Rinder, Schafe und Pferde sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Rechtssicherheit für bestehende Hofgebäude
Gerade auf landwirtschaftlichen Betrieben fehlen bei älteren Stall- und Wirtschaftsgebäuden mitunter historische Bauunterlagen. Die Novelle sieht deshalb ein geregeltes Verfahren zur Feststellung des rechtmäßigen Bestands älterer Gebäude vor. Bei Gebäuden, die länger als 30 Jahre unbeanstandet bestehen, soll unter den gesetzlichen Voraussetzungen und bei grundsätzlicher Widmungskonformität der rechtmäßige Bestand bescheidmäßig festgestellt werden können. Diese Bestandsfeststellung schafft vor allem Klarheit und Sicherheit bei Hofübernahmen der jungen Generation.
Vereinfachte Verfahren bei tierwohlgerechten Stallzubauten
Wer seinen Stall tierwohlgerecht erweitern möchte, soll künftig ein vereinfachtes statt eines ordentlichen Bauverfahrens durchführen können. Das reduziert den Verfahrensaufwand und schafft rascher Klarheit für betriebliche Investitionen.
Erleichterungen bei Nutzungsänderungen und Hagelschutz
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Reform ist die neue Kategorie der „freien Bauvorhaben“. Für bestimmte bauliche Maßnahmen wie Hagelschutznetze im Obstbau ist künftig weder eine Baubewilligung noch eine baurechtliche Meldung erforderlich. Auch bestimmte Nutzungsänderungen, beispielsweise von Stallbauten in Lagerhallen, sind künftig ohne Behördenweg möglich. Darüber hinaus sieht die Novelle Erleichterungen für meldepflichtige Vorhaben vor. So kann etwa eine Notstromanlage mit einer Leistung von bis zu 400 kW zum Schutz der Tiergesundheit unter den vorgesehenen Voraussetzungen über den einfacheren Meldeweg errichtet werden. (Schluss)
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