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Linz, 26. November 2024 (aiz.info)

OÖ Bauernbund beantragt Einrichtung von Video-Livestream aus LK-Vollversammlung

Geschäftsordnungsänderung soll dafür die notwendige Rechtsgrundlage schaffen

Zuletzt gab es wiederholt Debatten über die Zulässigkeit von Filmaufnahmen in der LK-Vollversammlung. Aufgrund der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung ist die Veröffentlichung von Filmaufnahmen aus der Landwirtschaftskammer (LK)-Vollversammlung derzeit unzulässig. Die Landwirtschaftskammer hat daher in enger Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde beim Land OÖ rechtliche Möglichkeiten für die Einrichtung eines Livestreams aus der LK-Vollversammlung erarbeitet. Die rechtliche Stellungnahme der Aufsichtsbehörde beim Land OÖ (Abteilung Land- und Forstwirtschaft) wurde gestern an die in der LK-Vollversammlung vertretenen Wählergruppen übermittelt und in einem Gespräch mit Vertretern der Wählergruppen erläutert. Der Bauernbund als Mehrheitsfraktion in der LK-Vollversammlung ergreift nun die Initiative und beantragt für die nächste Vollversammlung am 3. Dezember 2024 eine Änderung der Geschäftsordnung. „Mit dieser soll die notwendige Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines Video-Livestreams aus der LK-Vollversammlung geschaffen und somit noch mehr Transparenz in der Kammerarbeit ermöglicht werden“, kündigt Bauernbund-Fraktionsobfrau LK Oberösterreich-Vizepräsidentin Rosemarie Ferstl an.
 
Die Aufsichtsbehörde des Landes OÖ hat festgestellt, dass Filmaufnahmen von der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich dann erlaubt sind, wenn sichergestellt ist, dass Zuhörer und Zuhörerinnen visuell nicht erfasst werden und eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Live-Übertragung im Internet sowie für die zeitlich begrenzte Speicherung der Daten gegeben ist. Dies kann durch die Änderung der Geschäftsordnung der Landwirtschaftskammer erfolgen, wozu ein Beschluss in der Vollversammlung notwendig ist.
 
Da immer wieder Aufzeichnungen und Mitschnitte in den sozialen Netzwerken gelandet sind, hat die Aufsichtsbehörde bei ihrer anlassbezogenen Prüfung auch festgestellt, dass die Veröffentlichung von privaten Aufnahmen mit Ausnahme von Medienunternehmen untersagt ist. Das Verbot der Veröffentlichung dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer und Gäste in der Vollversammlung. Die Aufnahmen dürfen von anderen als Medienunternehmen daher nur für interne Zwecke oder zur persönlichen Dokumentation verwendet und nicht in öffentlichen oder sozialen Medien verbreitet werden. Diese Regelung soll einen Ausgleich zwischen dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und dem Schutz der Privatsphäre der Beteiligten schaffen.
 
„Mit unserem Antrag wollen wir mehr Transparenz und mehr Information der breiten Öffentlichkeit über die Anliegen der Land- und Forstwirtschaft schaffen. Der Video-Livestream wird im Webportal der LK auf lk-online bis sechs Monate nach der Vollversammlung öffentlich zur Verfügung stehen. Ich hoffe, dass damit dem Informationsbedürfnis aller Interessierten voll Rechnung getragen wird und wir uns damit bei der kommenden Vollversammlung wieder auf die dringend notwendige inhaltliche Arbeit für unsere Bäuerinnen und Bauern konzentrieren können“, betont LK OÖ-Präsident Franz Waldenberger. (Schluss)
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