Zum Content springen
Neue Suche

Absender

Empfänger

Ried/Innkreis, 5. September 2025 (aiz.info)

OÖ Bauernbund: Agrarpolitischer Herbstauftakt

Oberösterreich Landwirtschaft steht vor komplexen Herausforderungen

Die Landwirtschaft in Österreich und Europa steht vor komplexen Herausforderungen. Die Verhandlungen über den Mehrjährigen EU-Finanzrahmen (MFR) und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die EU-Entwaldungsverordnung, die EU-Industrieemissionsrichtlinie, die EU-Renaturierungsverordnung und niedrige Erlöse für landwirtschaftliche Produkte, um nur einige Punkte zu nennen. Und das alles geht einher mit hohen Betriebsmittelpreisen wie etwa für Dünger, die sich infolge von teurer Energie, CO2-Bespreisung und Zöllen auf russischen Dünger ergeben, und den landwirtschaftlichen Sektor erheblich belasten. 
 
Die heimische Landwirtschaft ist mit vielen Auflagen konfrontiert. Diese wirken sich gerade auch in wirtschaftlicher Hinsicht aus. Beispielsweise belasten hohe Lohnnebenkosten für Saisonarbeiter oder Verbote bei den Pflanzenschutzmitteln die bäuerlichen Familienbetriebe in Österreich zusätzlich.  

„Wir brauchen in vielen Bereichen dringend Deregulierungsmaßnahmen und eine echte Entbürokratisierung, anstatt weiterer Auflagen“, bekräftigt OÖ Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger
 
Der europäische Green Deal verfolgt das Ziel, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen, doch die Umsetzung dessen birgt einen Zwiespalt zwischen ökologischen Anforderungen und dem wirtschaftlichen Überleben der heimischen Landwirtschaft.  

„Diese Widersprüchlichkeiten verdeutlichen die Notwendigkeit einer ausbalancierten Agrarpolitik, die sowohl Umweltziele als auch die Interessen der heimischen Landwirtschaft berücksichtigt“, so OÖ Bauernbund-Landesobfrau LRin Michaela Langer-Weninger.  
 
„Gerade jetzt, wo die EU das Freihandelsabkommen Mercosur durchpeitschen will, braucht es eine starke agrarpolitische Vertretung, die sich für Schutzmaßnahmen und eine umfassende Herkunftskennzeichnung, einsetzt“, sind Langer-Weninger und Waldenberger überzeugt. 

Mehrjähriger EU-Finanzrahmen (MFR), Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die 2. Säule 
Der im heurigen Juli präsentierte Vorschlag der EU-Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034 hat massive Auswirkungen auf die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Österreich. Die Lage wird zusätzlich verschärft durch den Ansatz der EU-Kommission, die Finanzierung verschiedener Politikbereiche in einem Einzelfonds (Single-Fund) zu bündeln. Dabei sollen die Mitgliedstaaten über die Mittelverteilung zwischen den verschiedenen Politikbereichen selbst mehr entscheiden können. Geplant ist, dass alle Maßnahmen in einem einzigen nationalen Partnerschaftsplan (NRPP) gebündelt werden sollen.  
 
Österreichische Sonderetats wie das Österreichische Programm für Umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) und die Bergbauern-Ausgleichszulage sind durch die aktuellen Pläne der EU-Kommission akut gefährdet. Das sind zentrale Programme für die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Oberösterreich. Langer-Weninger warnt: „Durch die Vorhaben aus Brüssel wird die Basis der erfolgreichen Gemeinsamen Agrarpolitik zerstört. Unsere heimischen Betriebe, die in Qualität, Tierwohl, Umweltleistungen und Nachhaltigkeit europaweit vorbildlich sind, finden sich nun in einer kritischen Lage wieder.“ 

Der MFR-Vorschlag bedroht vor allem die kleinere Landwirtschaft, die für Österreich und Oberösterreich von großer Bedeutung ist. 85 Prozent der bäuerlichen Familienbetriebe Oberösterreichs nehmen am ÖPUL teil. Und diese sind auf Programme wie das ÖPUL angewiesen, die nun zugunsten großflächiger Agrarindustrien geopfert werden könnten. „Das steht im klaren Widerspruch zu den erklärten Umweltzielen der EU und gefährdet die Ernährungssicherheit. Die Bevölkerung erwartet weiterhin hochwertige, regionale Lebensmittel im Supermarkt. Einsparungen bei unseren kleinstrukturierten Betrieben sind daher nicht akzeptabel“ betont Langer-Weninger und ergänzt: „Der EU-Agrarhaushalt soll um 22 Prozent, das sind rund 85 Milliarden Euro, gekürzt werden. Rechnet man die Inflation dazu, kommt man auf rund 30 Prozent. Anstatt drohender budgetärer Kürzungen, benötigt die Landwirtschaft positive Anreize. Weiters ist die Degression der Direktzahlungen ab 20.000 Euro abzulehnen, da hier bereits Familienbetriebe in Oberösterreich betroffen sein werden.“ 
 
Die Entscheidung, Agrar- und Kohäsionsfonds zusammenzulegen und gleichzeitig die zweite Säule der GAP aufzugeben, gefährdet die heimische Landwirtschaft. „Ich werde mich weiterhin mit aller Kraft für die Beibehaltung der Zwei-Säulen-Struktur der GAP, für eine Reduzierung der Bürokratie und für eine langfristig stabile Finanzierung unserer Familienbetriebe einsetzen. Die Präsentation des MFR war der Startschuss für die Verhandlungen zwischen der Kommission, den Regierungen der Mitgliedsländer und dem Europäischen Parlament. Diese werden voraussichtlich zwei Jahre dauern. Wir haben also Zeit unsere Forderungen in aller Deutlichkeit einzubringen und an einem positiven Endergebnis im Sinne der bäuerlichen Familienbetriebe sowie der Gesellschaft zu arbeiten. Die zukünftige GAP muss effizienter, nachhaltiger und praxisnäher werden und die Leistungen unserer Landwirte endlich angemessen anerkennen. Eine rein ideologiebasierte Agrarpolitik, die keine Rücksicht auf die Realität nimmt, ist fehl am Platz“, sagt Langer-Weninger. 
 
Zur Info

Zwischen 2021 und 2027 nimmt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) mit einem Budget von 387 Milliarden Euro etwa ein Drittel des EU-Budgets ein und ist damit der größte Posten. Österreich erhält aus dem gesamten GAP-Budget rund 8,94 Milliarden Euro, was etwa 2,3 Prozent der Mittel entspricht. Im Bereich der ländlichen Entwicklung beläuft sich der Anteil auf ungefähr 4,1 Milliarden Euro, das entspricht etwa 4,3 Prozent der EU-Mittel.  
 
 Lebensmittelpreise – Diskussion zu Preisdeckeln nicht zielführend 
Die Diskussion, wer Schuld an den hohen Lebensmittelpreisen trägt und ob der Staat eingreifen sollte, reißt nicht ab. Staatliche Eingriffe     in Lebensmittelpreise und generell undifferenzierte Preismaßnahmen, die die Produktionsrealität unberücksichtigt lassen, sind abzulehnen.  

„Wir müssen uns die tatsächlichen Gründe für die Preissteigerungen ansehen – und das ist vor allem die Energie und der Österreich-Aufschlag. Der Landwirtschaft den schwarzen Peter zuzuschieben – das greift zu kurz. Hohe Preise entstehen nicht am Feld oder im Stall. Die Landwirtschaft ist Preisstabilisator, sicher aber kein Preistreiber“, betont Michaela Langer-Weninger: „Studien zeigen: Von 100 Euro, die Konsumentinnen und Konsumenten für Lebensmittel ausgeben, bleiben nur rund vier Euro in der Landwirtschaft. Der Rest verteilt sich auf den Handel, die Verarbeitung und Gastronomie. Der Anteil der Ausgaben am Haushaltseinkommen ist in Österreich seit vielen Jahren gleich und beläuft sich – trotz steigender Lebensmittelpreise – nach wie vor auf rund zwölf Prozent“, verdeutlicht Landesobfrau LRin Langer-Weninger. 
 
Laut EU-Kommission liegt die Inflation bei Lebensmitteln in Österreich zwischen 2019 und 2024 deutlich unter dem EU-Durchschnitt. In 26 anderen europäischen Ländern war der Preisanstieg höher.  

Bereits vor fünf Jahren warnte das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) vor dieser Schieflage. Daran hat sich durch Corona und die Inflationsjahre kaum etwas geändert. Zwar konnte die Landwirtschaft ihre Effizienz und Qualität steigern und ein Wertschöpfungsplus von zehn Prozent in der Kette „Agrargüter, Lebensmittel und Getränke“ erwirtschaften, doch ihr Anteil daran sank seit 2005 um knapp drei Prozent auf nunmehr 17,5 Prozent. Der Handel steigerte in derselben Zeit seinen Anteil um 44 Prozent, die Gastronomie sogar um fast 50 Prozent. 
 
Ein zentrales Problem ist der Mangel an Preistransparenz. Mehr Transparenz könnte helfen, die Preisentwicklung nachvollziehbar zu gestalten und die Diskussion zu versachlichen. In Bezug auf Brot erhalten Landwirte weniger als zehn Prozent des Verkaufspreises. Daher ist es wichtiger, die Margen entlang der gesamten Wertschöpfungskette offen zu legen, anstatt Preisobergrenzen einzuführen. So wird ersichtlich, wo genau die Preissteigerungen entstehen. 
 
„Wer Preisobergrenzen fordert, sollte die Ursachen nicht ignorieren: Es sind Energiepreise, globale Marktschwankungen und Wetterereignisse, die Preisschwankungen verursachen, nicht unsere Bäuerinnen und Bauern“, so Langer-Weninger und weiter: „Statistik Austria zeigt: Zwischen Juni 2019 und Juni 2025 hatten Produkte wie Bohnenkaffee, Orangensaft, Kiwis, Kakaopulver oder Olivenöl die stärksten Preissteigerungen – allesamt Rohstoffe, die stark importabhängig oder energieintensiv sind. Staatliche Preisvorgaben würden bedeuten, dass Handelskonzerne ihre Verluste an die Bauern weitergeben – oder Regale einfach leer bleiben. Das Beispiel Ungarn zeigt, dass Preisdeckel Marktverzerrungen verursachen und das Angebot verknappen, statt es zu erhöhen.“ 
 
Österreich sollte daher stärker auf regionale Versorgung setzen. Derzeit liegt der Eigenversorgungsgrad laut Statistik Austria beispielsweise bei Obst bei nur 33 Prozent und bei Gemüse bei 55 Prozent. Die EU importiert viele Agrarprodukte, wie etwa Ölsaaten aus geopolitisch instabilen Regionen wie Brasilien, der Ukraine und China.  

„Durch komplexe Importbedingungen können sich bei geringfügigen Verwerfungen rasch Lieferengpässe ergeben. Um dies abzufedern, sind Handelsketten gezwungen, ihre Lagermöglichkeiten zu erweitern, um so etwaigen Engpässen vorzubeugen. Das hat einen erhöhten Verbrauch von Ressourcen wie Treibstoff und Boden zur Folge. Außerdem werden "Billigprodukte" oft in Ländern hergestellt, in denen es keine umfassenden Umwelt- und Sozialstandards gibt. Die Stärkung der regionalen Produktion ist die beste Lösung. Nur so kann die Importabhängigkeit gesenkt und den Landwirten gleichzeitig angemessene Produktpreise gesichert werden“, so Langer-Weninger und fügt hinzu: „Es ist essentiell, dass Konsumenten und Konsumentinnen verstehen, wie viel Hingabe und Verantwortung Landwirte täglich in die Erzeugung unserer Lebensmittel stecken.“  
 
 EU-Renaturierungsverordnung – nur mit den Bäuerinnen und Bauern
 
Die eigenmächtige Zustimmung Leonore Gewesslers zur EU-Renaturierungsverordnung im Juni 2024 hat bei vielen Landwirten erhebliche Unsicherheit ausgelöst. Seit August 2024 ist die Verordnung in Kraft. Gemäß der auf EU-Ebene beschlossenen Verordnung zur Naturwiederherstellung müssen alle Mitgliedsstaaten bis zum 1. September 2026 nationale Pläne für die Wiederherstellung der Natur für den Zeitraum bis 2050 erstellen. Die Europäische Kommission hat dazu bereits einen detaillierten Entwurf für die Struktur dieser Pläne entwickelt. Bis 2030 sind 20 Prozent der Land- und Meeresflächen zu renaturieren. Bis 2050 sollen alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme in der EU wiederherstellt sein oder sich in einem Wiederherstellungsprozess befinden. Die Renaturierungsverordnung enthält zudem auch Möglichkeiten wie: Außer-Nutzung-Stellungen, Dünge- und Pflanzenschutzmittelverbote, Umbruchsverbote für Grünland und Verringerungen der Bewirtschaftungsintensitäten.  

Die Finanzierung dieser angedachten Maßnahmen ist derzeit ungewiss. Die Verwendung von EU-AgrarGeldern für diese Zwecke, darf angesichts der nun von der EU-Kommission vorgesehenen Kürzungen im Mehrjährigen Finanzrahmen für die Landwirtschaft, keinesfalls passieren. Es bedarf hier zusätzlicher und dauerhafter öffentlicher Gelder.  
 
„Für die Umsetzung der Verordnung müssen alle Beteiligten – vor allem aber die bäuerlichen Familienbetriebe – eingebunden werden. Die Politik muss mit den Hauptbetroffenen, und das sind die Bäuerinnen und Bauern, gemeinsam Lösungen finden. Die Umsetzung der Verordnung muss wirtschaftlich machbar, in der Praxis umsetzbar und auf freiwilliger Basis im Rahmen des Vertragsnaturschutzes, erfolgen. Die EU-Kommission hat sich vorbehalten, durch sogenannte delegierte Rechtsakte eingreifen zu können, wenn Maßnahmen nicht konsequent umgesetzt oder Ziele nicht erreicht werden. Die Eingriffsmöglichkeit durch delegierte Rechtsakte bedeutet für Grundeigentümer sowie Bäuerinnen und Bauern permanent vorherrschende Rechtsunsicherheiten und den etwaigen Vollzug von Zwangsmaßnahmen, wie das Eingreifen in bestehende Eigentumsrechte, zeigt sich Langer-Weninger besorgt und erläutert weiter: „Vorleistungen, wie zum Beispiel Leistungen die im Zuge des Österreichischen Programmes für Umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) erbracht wurden, gehören anerkannt.“ 
 
Die bundesweiten Biodiversitätsflächen betragen aktuell 245.000 Hektar. Das sind 10,7 Prozent der Acker- und Grünlandfläche. Damit stellen die Biodiversitätsflächen bereits die drittgrößte Ackerkultur in Österreich dar. Mit 27 Prozent an biologisch bewirtschafteter Fläche ist Österreich führend innerhalb der EU. Österreichs Bäuerinnen und Bauern sind was Umweltschutz, Tierwohl und Kreislaufwirtschaft betrifft schon jetzt globale Vorreiter. Mehr als 3.000 Betriebe beteiligen sich mit ihren Flächen an den freiwilligen Naturschutzmaßnahmen im Rahmen des ÖPUL. Über 85 Prozent der Betriebe in Oberösterreich nehmen an den freiwilligen Agrar-Umweltmaßnahmen des ÖPUL teil. „Gerade in den letzten beiden Jahren konnten die Teilnahmeraten deutlich gesteigert werden, da die verantwortlichen Abteilungen des Landes in den Bereichen Wasser-, Boden- und Naturschutz mit den bäuerlichen Betrieben auf Augenhöhe zusammenarbeiten und die erforderlichen Budgetmittel zur Verfügung stellen“, freut sich Langer-Weninger.  
 
Renaturierungsverordnung – unterschiedliche Bewertungsmethoden innerhalb der EU 

In Österreich ist das Umweltbundesamt für die Bewertung von Arten und Lebensräumen zuständig. „Das Problem ist hier, dass es in der EU unterschiedliche Bewertungsmethoden von Arten und Lebensräumen gibt. In Österreich gilt beispielsweise eine Biberpopulation von 1.200 Individuen als ungünstig. Das EU-Mitgliedsland Polen sieht bei ähnlicher Verbreitungs- und Populationsgröße jedoch einen günstigen Zustand. In Rumänien reichen bereits 240 Tiere“, erklärt Langer-Weninger. 
 
Renaturierungsverordnung – gesamtgesellschaftlicher Beitrag gefordert 

Natur- und Umweltschutz betrifft alle Wirtschaftsbereiche und Menschen – vor allem auch in ihrem privaten Umfeld. „Die Renaturierungsverordnung nur auf den Rücken der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe umzusetzen ist zu wenig. Es müssen alle Bereiche Wirtschaft, Tourismus, Stadtentwicklung etc. entsprechend berücksichtigt werden“, so Langer-Weninger. 
  
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – Österreich hat keine Entwaldung 

Die EU-Entwaldungsverordnung regelt das Inverkehrbringen von Erzeugnissen wie Holz, Rindfleisch und Soja. Diese dürfen seit dem 30. Dezember 2020 nicht mehr aus gerodeten Wäldern stammen. Die hehre Absicht ist es dem Problem der globalen Entwaldung und der Treibhausgasemission entgegenzuwirken. Ein ursprünglich angekündigter ambitionierter Schritt zur Bekämpfung der globalen Entwaldung droht nun durch die vorgeschlagene Umsetzung zum bürokratischen Hindernis zu werden, das hauptsächlich Waldeigentümer in Österreich und anderen EU-Staaten belastet, ohne effektiv zum Wald- und Klimaschutz in den tatsächlich betroffenen Risikoregionen der Welt beizutragen. Die 2023 eingeführte EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stößt daher auf heftige Kritik der österreichischen Bauernvertretung. Sie wurde verschoben und tritt für große und mittlere Unternehmen am 30. Dezember 2025 und für kleine und Kleinstunternehmen am 30. Juni 2026 in Kraft. Ursprünglich sollte die Verordnung bereits im Dezember 2024 gelten. Die Verschiebung gibt Unternehmen und Bauern mehr Zeit, um die komplexen Anforderungen der Verordnung, umzusetzen. Trotz einer Verschiebung und teilweiser Entschärfung bleibt der administrative Aufwand enorm. Allein in Österreich sind rund 200.000 Marktteilnehmer betroffen, darunter etwa 60.000 Rinderhalter. 
 
„Heimische Produzenten müssten Sorgfaltserklärungen abgeben und Referenznummern für Produktstandorte in einer EU-Datenbank hinterlegen. Die EU-Kommission vereint nahezu alle Länder in einer undifferenzierten Bewertung, die die Tropenwaldabholzung nicht verhindert, aber erhebliche bürokratische Belastungen für Holz, Soja und Rindfleisch innerhalb der EU entlang den Wertschöpfungsketten schafft. Denn besonders in Österreich findet keine Entwaldung statt – Österreichs Waldfläche wächst kontinuierlich“, erklärt OÖ Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger. 

Die neuen Vorschläge der Kommission zur Risikoeinstufung von Ländern sorgen erneut für Unverständnis und bestätigen bisherige Bedenken. Nach den Vorschlägen der EU gelten nur wenige Länder als Länder mit hohem Entwaldungsrisiko. Dies lässt politische Motive und nicht fachliche, vermuten. Zu den Hochrisikoländern zählen Russland, Belarus, Nordkorea und Myanmar. Diese Länder sind mit EU- oder UN-Sanktionen belegt. Eine Risikoeinstufung ist daher zahnlos.  
 
Entwaldungsverordnung – Einführung einer „Nullrisiko“-Kategorie 

Die Landwirtschaftskammer OÖ fordert die Einführung einer vierten Risikokategorie für Länder mit „vernachlässigbarem Risiko“, die weiterhin die EUTR-Verordnung (EU-Holzhandelsverordnung) von 2013 umsetzen könnten, mit dokumentarischen Pflichten für die Betriebe anstelle einer umfassenden EU-Datenbank-Eingabe. Die Aufbewahrung von Belegen und deren stichprobenartige Überprüfung durch die Behörde wird als ausreichende Alternative zur Dateneingabe in das EU-Informationssystem angesehen. Wenn ein Staat zum Beispiel belegen kann, dass es in den letzten zehn Jahren keine Beanstandungen bezüglich des Hauptziels der Verordnung, nämlich der Verhinderung illegaler Abholzung gab, sollte er von den entsprechenden Auflagen befreit und als Land mit „vernachlässigbarem Risiko“ eingestuft werden. 

„Das österreichische Forstgesetz verhindert faktisch große Waldrodungen durch strenge Kontrollen und klare Regelungen durch die Behörden. So gilt, dass genehmigte Rodungen für landwirtschaftliche Zwecke keine Entwaldung im Sinne der EU-Verordnung darstellen. Darüber hinaus sind Waldrodungen für landwirtschaftliche Zwecke ohnehin nicht zulässig“, betont Waldenberger und ergänzt: „Das bisher geltende Forstgesetz garantiert bereits, dass in Österreich keine Rodungen bzw. Entwaldungen im Sinne der EU-Entwaldungsverordnung durchgeführt werden dürfen. Österreichs Waldwirtschaft ist seit vielen Jahrzehnten nachhaltig.“  
 
Entwaldungsverordnung – EU-Kurskorrektur gefordert 

Die nationale Umsetzung der EU-Bürokratie in Österreich würde den Waldschutz nicht verbessern und nur Zusatzaufwand für die Grundeigentümer, Bewirtschafter und die Verwaltung schaffen.  

„Die Umsetzung der EU-Verordnung hat keine sachliche Rechtfertigung in Österreich und kann, als klimapolitischer Aktionismus betrachtet werden. Wir fordern die EU-Kommission auf, ihre Risikoeinstufungen zu überarbeiten und eine „Nullrisiko“-Kategorie einzuführen, um unnötige Lasten zu ersparen“, erläutert Waldenberger. 
 
EU-Industrieemissionsrichtlinie – bäuerliche Familienbetriebe sind keine Industrieanlagen 

Die EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED), die 2024 auf EU-Ebene novelliert wurde, beinhaltet niedrigere Grenzwerte für Großvieheinheiten (GVE). Daher betrifft sie künftig nicht nur die Schwerindustrie, sondern auch Schweine- und Geflügelhalter. Bis Juli 2026 muss die IED in das Umweltschutzrecht von Oberösterreich integriert werden.  
 
Ab 2030 sollen neue Grenzwerte, für Neubauten und auch bestehende Stallungen schrittweise eingeführt werden, wodurch in Oberösterreich mehrere hundert Betriebe betroffen sind. In der Schweinehaltung entspricht dies aufgrund der Größe der betroffenen Betriebe rund ein Viertel der Produktion, in der Geflügelhaltung und Eierproduktion etwa 35 bis 40 Prozent, bei der Putenmast sogar mehr als 50 Prozent und bei Masthühnern rund 20 Prozent der Produktion. 

Für Schweinehaltungsbetriebe ist ein Schwellenwert von 350 GVE (entspricht 300 Zuchtsauen, 1.167 Mastschweinen oder 100 Zuchtsauen mit angeschlossener Mast), für Mastgeflügel 280 GVE (40.000 Masthühner bzw. 9.333 Puten) bzw. für die Legehennenhaltung 300 GVE (21.428 Legehennen) vorgesehen. Die neuen Regelungen und Schwellenwerte werden ab dem Jahr 2030 schrittweise eingeführt und erfassen damit immer mehr bäuerliche Familienbetriebe, die gerade bei Mehrgenerationenbetrieben zunehmend diese Größenordnungen überschreiten. Aufgrund der noch fehlenden Betriebsvorschriften, die von der EU-Kommission noch nicht erlassen wurden, sind wesentliche künftige Betriebsbedingungen für derartige Stallungen derzeit noch völlig unklar.  
 
Bestehende Stallungen müssen in den nächsten Jahren dem aktuellen Stand gerecht und mit teils hohen Kosten nachgerüstet werden. Weiters verursachen IPPC-Verfahren (Integrated Pollution Prevention and Control - Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) für die Betriebe enorme Kosten. Nach derzeitigen Schätzungen können diese in die zigtausenden Euro gehen. Die Investitionskosten sind hier noch nicht einmal mitgerechnet.  

LK OÖ-Präsident Franz Waldenberger äußert heftige Kritik an der Entscheidung, landwirtschaftliche Betriebe mit Industrieanlagen gleichzusetzen: „Ich halte es für einen schweren Fehler, derart unterschiedliche Sektoren in einen gemeinsamen Topf zu werfen. Die Industrie-Emissionsrichtlinie gehört wie der Name schon sagt ausschließlich für Industriebetriebe angewendet und nicht für bäuerliche Familienbetriebe bzw. deren Stallungen in Österreich. Eine gemeinsame Richtlinie für Industrie und Landwirtschaft, und damit die Landwirtschaft auf eine Stufe mit der Industrie zu setzen, das passt nicht zusammen. Die Landwirtschaftskammern drängen schon jetzt auf eine möglichst abgestimmte und einheitliche Umsetzung der EU-Vorgaben in den IPPC-Anlagengesetzen der Bundesländer.“  
 
Durch die IED wird die Genehmigung und der Bau neuer Stallungen zu einem jahrelangen langwierigen bürokratischen Hindernis mit mehrfachen Überprüfungen und hohen Kosten. Die neuen Regelungen sind für die Bäuerinnen und Bauern belastend und gehen an der Realität und praktischen Umsetzung komplett vorbei. Die Betriebe leisten jetzt schon viel für den Umweltschutz. Die IndustrieEmissionsrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung drängt bäuerliche Familienbetriebe geradezu aus der Nutztierhaltung. Die derzeit vorgesehene EU-Regelung für Schweine- und Geflügelhaltungsbetriebe in der EU-Industrie-Emissionsrichtlinie hat zur Konsequenz, dass bei einer europaweiten Betrachtung damit eine industrielle Landwirtschaft nicht verhindert, sondern in letzter Konsequenz geradezu gefördert wird. Bäuerliche Familienbetriebe schaffen diese inhaltlichen Vorgaben und Genehmigungsverfahren ökonomisch kaum. Für große Konzerne mit industrieller Tierhaltung dürften diese aber wohl kein wirkliches Problem darstellen.  

„Daher müssen in dem für den Herbst, von der EU-Kommission angekündigten Omnibus-Paket, die Schwellenwerte für die Nutztierhaltung deutlich angehoben werden. Ansonsten wird es zu einem weiteren Investitionsstopp bei den Stallneubauten kommen und Bauern ihren Viehbestand reduzieren müssen, was wiederum den wirtschaftlichen Fortbestand vieler Höfe und die Versorgungssicherheit, gefährden könnte“, blickt Waldenberger besorgt in die Zukunft.  
 
Mercosur – Handelsabkommen dürfen nicht einseitig die Landwirtschaft belasten 

Nachdem die Europäische Kommission mit dem Ratifizierungsprozess des EU-MercosurHandelsabkommens begonnen hat, äußert die heimische Landwirtschaft weiterhin große Bedenken, die trotz geplanter Schutzmaßnahmen bestehen bleiben.  

„Die Zukunft kleinstrukturierter landwirtschaftlicher Betriebe und die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln dürfen nicht gefährdet und den Interessen des Freihandels und der Industrie unterworfen werden. Wir fordern entsprechende Schutzmechanismen, um im Falle von Marktstörungen die Bäuerinnen und Bauern entschädigen zu können“, betont LK-Präsident Franz Waldenberger. 
 
Das Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay könnte eine der größten Freihandelszonen der Welt schaffen, indem es einen Markt von über 700 Millionen Menschen abdeckt. Ziel ist es, Zölle abzubauen, um den Handel zu fördern und wirtschaftliches Wachstum zu erzielen. Inzwischen gibt es jedoch spezielle Vorkehrungen für die europäische Landwirtschaft, um eine vollständige Marktöffnung zu verhindern. Trotzdem bestehen ernsthafte Bedenken bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Produzenten und eines ausgewogenen Marktzuganges. 
 
Umweltaspekte, soziale Standards und mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch ungleiche Bedingungen sind ebenfalls zentrale Bedenken. Der Dachverband der EU-Bauern, COPA-COGECA, hat lange vor den negativen Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe gewarnt. Der Schutz der etablierten EU-Standards sowie die Existenzgrundlage vieler europäischer und österreichischer Bauern sind gefährdet. 

Angesichts der erheblichen Unterschiede bei den Produktionsstandards und der negativen Auswirkungen speziell auf die europäische Landwirtschaft lehnen Österreich und andere EU-Staaten wie Ungarn, Irland, die Niederlande, Rumänien und Italien das geplante Mercosur-Abkommen ab. Waldenberger betont: „Wir müssen die nationale Landwirtschaft vor potentiellen negativen Auswirkungen schützen. Handelsinteressen dürfen nicht zulasten unserer landwirtschaftlichen Betriebe, unserer Wettbewerbsfähigkeit und unserer Umweltinteressen durchgepeitscht werden!“ 
 
„Ich fordere die österreichische Bundesregierung mit allem Nachdruck auf, weiterhin konsequent an der Ablehnung des EU-Mercosur-Abkommens festzuhalten“, plädiert Waldenberger. Ein Beschluss des Parlaments aus dem Jahr 2019 verpflichtet die Regierung, diese Position beizubehalten.  
 
Das erklärte Ziel der Europäischen Kommission ist es, das Abkommen noch vor Ende des Jahres abzuschließen. Der politische Teil des Abkommens erfordert die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten; dem Handelsteil des Abkommens muss eine qualifizierte Mehrheit von 15 Mitgliedsstaaten die Zustimmung erteilen. „Die Landwirtschaftskammer fordert die österreichische Bundesregierung mit Nachdruck auf, auf EU-Ebene weiter konsequent an politischen Allianzen zur Ablehnung des EUMercosur-Abkommens zu arbeiten“, erklärt Waldenberger. 
 
Wissensbroschüre – die Landwirtschaft Kindern und Jugendlichen näherbringen 

Die heimische Landwirtschaft ist essentiell für unsere Ernährung und das tägliche Leben. In Österreich sorgen zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe für eine vielfältige Lebensmittelproduktion. Um Kindern und Jugendlichen ein besseres Verständnis für die Herkunft ihrer Lebensmittel zu vermitteln, wurde die Wissensbroschüre „Einfach erklärt: Entdecke die heimische Landwirtschaft“ neu aufgelegt. Die nunmehr 7. Auflage enthält aktuelle Informationen und wurde um einige Neuerungen erweitert. Die Broschüre kann kostenlos auf der Website des OÖ. Bauernbundes unter https://ooe.bauernbund.at/broschueren/ heruntergeladen werden. 
 
Wissensbroschüre – Unterrichtsmaterial für Schulen 

Woher kommt die Milch? Wie werden Eier produziert? Und wie gelangt das Joghurt ins Regal? Gerade in einer zunehmend urbanisierten Gesellschaft, in der viele Menschen kaum direkten Bezug zur Landwirtschaft haben, ist es wichtiger denn je, ein realistisches Bild bäuerlicher Arbeit zu vermitteln. Die Broschüre soll dabei als Informationsquelle und Lehrmittel dienen, um das Verständnis für die Leistungen der bäuerlichen Familienbetriebe in Österreich zu stärken. 
 
„Es ist unsere Verantwortung, jungen Menschen die Bedeutung der heimischen Landwirtschaft näherzubringen. Sie sollten nicht nur wissen, woher ihre Lebensmittel kommen, sondern auch verstehen, welche immense Arbeit und Sorgfalt hinter der Produktion dieser Nahrungsmittel steckt. Die Broschüre, die wir wieder neu aufgelegt haben, bietet nicht nur grundlegendes und wertvolles Wissen über landwirtschaftliche Praktiken, sondern stellt zusätzlich interaktive Elemente bereit, die darauf abzielen, die Prozesse in der Landwirtschaft greifbar und erfahrbar zu machen. Durch diese interaktiven Komponenten sollen die jungen Menschen direkt in die Welt der Landwirtschaft eintauchen können. Dies fördert nicht nur ein nachhaltiges Denken, sondern auch ein stärkeres Verbindungsgefühl zur eigenen Heimat und ihrer Ressourcen“, bekräftigt Landesbäuerin Johanna Haider.  
 
Die Inhalte wurden in Zusammenarbeit mit Organisationen wie der Landwirtschaftskammer OÖ und den „Esserwissern“ fachlich und methodisch aufbereitet. Die Wissensbroschüre ist eine wertvolle Unterstützung für Lehrkräfte, die ihren Schülern die Themen regionale Lebensmittel, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft näherbringen möchten. QR-Codes und Weblinks ermöglichen den direkten Zugang zu weiterführenden Unterrichtsmaterialien.  

„Die Broschüre ist ideal für den Einsatz im Unterricht, sei es für einzelne Lektionen oder gesamte Projektwochen zum Thema heimische Landwirtschaft. Unsere Bäuerinnen verteilen sie gezielt an Lehrkräfte. Und sie ist auch online kostenlos verfügbar“, so Haider.  
 
Überarbeitung des Lehrplanes und der Lehrmittel gefordert 

Zu wenig oder falsche Informationen über die heimische Landwirtschaft in den Schulen lassen das Wissen über die Lebensmittelproduktion bei Kindern und Jugendlichen sinken. 

Zu Schulbeginn 2024 hat der Verein „Wirtschaften am Land“ Schulbücher der ersten acht Schulstufen (Volksschule und AHS) auf ihre Inhalte hin überprüft. Der Schwerpunkt lag dabei auf den Themen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion. 

In vier von zehn Schulbüchern finden sich keine landwirtschaftlichen Inhalte. In den restlichen Schulbüchern finden sich meist knappe und lückenhafte Informationen. Statt realistischer Bilder von landwirtschaftlichen Betrieben finden sich in den Schulbüchern meist nur idyllische Zeichnungen. 
 
„Es braucht daher eine verpflichtende Integration der Themen Lebensmittelproduktion und Ernährung in den ersten sechs Schulstufen. Darüber hinaus soll jedes Volksschulkind die Möglichkeit haben, die heimische Lebensmittelproduktion im Rahmen des Unterrichtes bei einem Besuch am Bauernhof hautnah zu erleben. Das würde Kinder und Jugendliche fördern und schließlich auch positive Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. Weiters wäre die Einbindung von Experten aus der Land- und Forstwirtschaft, idealerweise von der Landwirtschaftskammer, in die Schulbuchkommission dringend erforderlich. Schulbücher und andere Lehrmaterialien könnten von Experten hinsichtlich der fachlichen Korrektheit sowie der Vermittlung eines realen und nicht verfälschten Bildes der landwirtschaftlichen Inhalte, geprüft werden“, wünscht sich Landesbäuerin Johanna Haider und erläutert weiter: „Sollten in Schulbüchern etc. Fehler oder falsche Darstellungen hinsichtlich landwirtschaftlicher Themen auffallen, können diese direkt an die Landwirtschaftskammer Österreich unter der E-Mail-Adresse schulbuch@lk-oe.at gemeldet werden. Jede Verbesserung dient der Qualitätssicherung.“ 
 
Neuwahlen 2026 im OÖ Bauernbund: Weichenstellung für eine starke landwirtschaftliche 
Zukunft     

Alle sechs Jahre stehen im Oberösterreichischen Bauernbund laut Statut Neuwahlen an. Kommendes Jahr ist es wieder so weit. Den Anfang machen die Wahlen in den Ortsgruppen, die im Jänner und Februar stattfinden. Diese Neuwahlen bieten eine Gelegenheit, die Basis zu stärken und neue, engagierte Funktionärinnen und Funktionäre zu gewinnen, die die landwirtschaftlichen Interessen vor Ort und im Gemeinderat vertreten können. 
 
Direktor Wolfgang Wallner betont hierzu: „Es ist entscheidend, dass wir in den Gemeinderäten aktiv bleiben und unsere Gewichtung spürbar ist. Unsere Funktionärinnen und Funktionäre sind die Stimme der Bäuerinnen und Bauern. Da viele Entscheidungen, die die Landwirtschaft betreffen, auf kommunaler Ebene getroffen werden, ist die Präsenz und das Engagement der BauernbundFunktionäre in den Gemeindegremien von großer Bedeutung. Sie setzen sich dafür ein, dass die Belange der Landwirte bei kommunalen Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden. 
 
Ab März werden die Wahlen auf Bezirksebene abgehalten. Die Funktionärinnen und Funktionäre auf Bezirksebene spielen eine entscheidende Rolle bei der Koordination und Unterstützung der örtlichen Gruppen sowie bei der Vertretung der Interessen der Landwirte auf regionaler Ebene. Wallner hebt hervor: „Unsere Bezirksfunktionäre sind das Bindeglied zwischen der lokalen und der Landesebene. Ihre Arbeit ist unerlässlich für eine abgestimmte und zielorientierte Vertretung unserer Anliegen.“ 
 
Im Herbst findet schließlich die Wahl auf Landesebene im Rahmen des Landesbauernrates statt. Diese Wahl ist von Bedeutung, da hier die strategischen Leitlinien für die Vertretung der landwirtschaftlichen Interessen auf Landesebene festgelegt werden. Die Landesfunktionäre sind maßgeblich daran beteiligt, politische Vorschläge zu erarbeiten und umzusetzen, die die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft in Oberösterreich verbessern. 

„Der Landesbauernrat ist das höchste Gremium im Bauernbund. Hier werden die Weichen für die Zukunft unserer oberösterreichischen Landwirtschaft, gestellt“, kommentiert Wallner. 
 
Mit Blick auf die Landwirtschaftskammerwahl im Jahr 2027 ist die Neuaufstellung und klare Positionierung des Bauernbundes besonders wichtig. Die Bauernbund-Wahlen 2026 bieten hierzu eine Plattform, um eine starke Vertretung aufzubauen, die fähig ist, die Herausforderungen der kommenden Jahre zu meistern.  

„Unser Ziel ist es, durch kompetente und engagierte Funktionäre die besten Voraussetzungen für den Erfolg bei der Landwirtschaftskammerwahl zu schaffen und die Anliegen bäuerlicher Familienbetriebe bestmöglich zu vertreten. Wir müssen jetzt die Grundlagen legen, um 2027 gut aufgestellt zu sein. Jeder engagierte Funktionär stärkt unsere Position und die der landwirtschaftlichen Familien in Oberösterreich“, betont Wallner. (Schluss)
37.882 Anschläge
  • Empfehlen
  • Drucken
  • PDF downloaden
  • RTF downloaden