Neue EU-Vorgaben: Pflanzenschutzaufzeichnungen ab 2026 deutlich ausgeweitet
Landwirtschaftskammer OÖ unterstützt Betriebe mit neuen digitalen Tools und Schulungsangeboten
Mit 1. Jänner 2026 traten neue, europaweit geltende Dokumentationspflichten für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Kraft. Die EU-Verordnung 2023/564 schreibt umfangreichere und präzisere Aufzeichnungen vor, die Land- und Forstwirte künftig innerhalb kurzer Fristen erfassen müssen. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich reagiert darauf mit einer breiten Unterstützungsinitiative - von digitalen Werkzeugen über Webinare bis hin zu detaillierten Anwendungshilfen.
In elektronischer Form müssen die Aufzeichnungen erst für das Jahr 2027 (mit einer Übergangsfrist bis spätestens 31. Jänner 2028) vorliegen. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt aber bereits für das Jahr 2026 die Aufzeichnung in elektronischer Form zu machen, weil dies handschriftlich nicht praktikabel ist. Betriebsführer werden dabei durch Programme wie den kostenpflichtigen ÖDüPlan Plus, den kostenlosen LK-Düngerrechner oder das neue kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool unterstützt.
Waldenberger: “Bürokratie eindämmen - aber Vorgaben praktikabel erfüllen“
LK OÖ Präsident Franz Waldenberger betont die Herausforderung, vor die viele Betriebe gestellt werden: “Die neuen EU-Vorgaben sind für viele Land- und Forstwirte ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Unser Ziel als Landwirtschaftskammer ist es, die Betriebe bestmöglich dabei zu unterstützen, diese Pflichten effizient und praxistauglich zu erfüllen.“
Gleichzeitig hebt Waldenberger hervor, dass digitale Werkzeuge den entscheidenden Unterschied machen werden: “Mit unseren Tools, Webinaren und Anleitungen geben wir den Betrieben alles in die Hand, um den Mehraufwand so gering wie möglich zu halten. Wir wollen Sicherheit schaffen - sowohl in der Anwendung als auch bei Kontrollen.“
Die Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelausbringung betrifft sowohl Freiflächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen, Forst, etc.) als auchgeschlossene Räume (Getreidelager, Erdäpfellager, Glashäuser, etc.) und auch Beizanwendungen.
Aufzeichnung binnen drei Tagen
Die Aufzeichnung muss schon wie bisher unverzüglich, das heißt innerhalb von drei Tagen nach der Ausbringung, erfolgen. Für die Jahre 2027 bis 2029 muss die elektronische Aufzeichnung bis jeweils 31. Jänner des Folgejahres und damit für 2027 spätestens am 31. Jänner 2028 vorliegen. Ab 2030 muss die elektronische Aufzeichnung innerhalb von 30 Tagen nach der Anwendung erfolgen.
Was ist neu?
Zusätzlich zur Aufzeichnung, welches Pflanzenschutzmittel (WAS?), zu welchem Zeitpunkt
(WANN?), in welcher Kultur und auf welcher Fläche (WO?, georeferenziert gemäß Mehrfachantrag)) und in welcher Aufwandmenge (WIEVIEL?) eingesetzt wurde, sind aufzuzeichnen:
▪ EPPO-Code der Kultur (Buchstabencode zur eindeutigen Identifizierung von Kulturpflanzen)
▪ Entwicklungsstadium (BBCH) der Kultur zum Zeitpunkt der Anwendung, wenn erforderlich
▪ Pflanzenschutzregisternummer des eingesetzten Produktes
▪ Uhrzeit der Anwendung (sofern dies relevant ist; derzeit für Produkte mit Bienengefährlichkeitsauflage und Uhrzeitangabe)
Die Pflanzenschutzmittelregisternummer, der EPPO-Code und das BBCH-Stadium, zu welchem das Produkt angewendet werden darf, sind im Pflanzenschutzmittelregister und teilweise auf der Verpackung ersichtlich. Der exakte aktuelle Zulassungsstand ist im Internet abrufbar unter folgendem Link: https://psmregister.baes.gv.at/.
Welches Tool für welchen Zweck?
Grundsätzlich wird allen Acker- und Grünlandbewirtschaftern nahe gelegt für die Aufzeichnungen der Düngungs-, Pflanzenschutz- und ÖPUL-Maßnahmen den kostengünstigen ÖDüPlan Plus (www.ödüplan.at) zu verwenden. Dort werden die Datensätze von der Boden.Wasser.Schutz.Beratung der LK OÖ laufend aktualisiert und die Eingaben auf ihre Plausibilität geprüft. In der ersten Phase können im ÖDüPlan Plus nur die Pflanzenschutzanwendungen auf MFA-Flächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse) dokumentiert werden, aber bereits ab ca. Mitte des Jahres 2026 können die Aufzeichnungen für alle Bereiche (Forst, geschlossene Räume, Saatgutbeizen etc.) in diesem Programm erfolgen.
Auch der kostenlose LK-Düngerrechner für Ackerbau- und Grünlandbetriebe wurde aktualisiert, ist aber ausschließlich für die im Mehrfachantrag (MFA) erfassten Flächen konzipiert. Hier ist der Nachteil, dass die Eintragungen nicht plausibilisiert werden und man nicht auf Fehler hingewiesen wird.
Für die nicht im MFA erfassten Flächen und damit alle Betriebe, die keine Düngeaufzeichnungen brauchen, wie Forst, Zierpflanzenbau, Saatgutbeizen und Produktion in geschlossenen Räumen, kann das kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool als Aufzeichnungsprogramm genutzt werden. Auch hier werden die Eintragungen nicht auf Plausibilität geprüft und man ist, wie beim LK-Düngerrechner, selbst für die Aktualisierung verantwortlich, die laufend von der LK OÖ bzw. von der Boden.Wasser.Schutz.Beratung zur Verfügung gestellt wird.
Bei allen drei Programmen gibt es Drop-down Menüs für EPPO-Code, BBCH-Stadium, PSM-Registernummer, gezielten Zugriff auf das PSM-Register und Aufforderung zur Uhrzeiteingabe (falls erforderlich).
Webinare, Video- und pdf-Anleitungen zur Anwendung der Pflanzenschutz Tools
Die LK OÖ bietet bereits ab Anfang März 2026 kostenlose Webinare an, in denen die Pflanzenschutzaufzeichnungen mit dem LK-Düngerrechner und dem LK-Pflanzenschutz-Tool im Detail erklärt werden. Zusätzlich erstellt die LK OÖ gesondert Video- und pdf-Anleitungen für die Nutzung der Tools und veröffentlicht diese auf lk-online. Sämtliche Informationen können, laufend aktualisiert, auf lk-online/Pflanzen nachgelesen werden. Die Beraterinnen und Berater ihrer Bezirksbauernkammer stehen für weitere Auskünfte bereit. (Schluss)
In elektronischer Form müssen die Aufzeichnungen erst für das Jahr 2027 (mit einer Übergangsfrist bis spätestens 31. Jänner 2028) vorliegen. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt aber bereits für das Jahr 2026 die Aufzeichnung in elektronischer Form zu machen, weil dies handschriftlich nicht praktikabel ist. Betriebsführer werden dabei durch Programme wie den kostenpflichtigen ÖDüPlan Plus, den kostenlosen LK-Düngerrechner oder das neue kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool unterstützt.
Waldenberger: “Bürokratie eindämmen - aber Vorgaben praktikabel erfüllen“
LK OÖ Präsident Franz Waldenberger betont die Herausforderung, vor die viele Betriebe gestellt werden: “Die neuen EU-Vorgaben sind für viele Land- und Forstwirte ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Unser Ziel als Landwirtschaftskammer ist es, die Betriebe bestmöglich dabei zu unterstützen, diese Pflichten effizient und praxistauglich zu erfüllen.“
Gleichzeitig hebt Waldenberger hervor, dass digitale Werkzeuge den entscheidenden Unterschied machen werden: “Mit unseren Tools, Webinaren und Anleitungen geben wir den Betrieben alles in die Hand, um den Mehraufwand so gering wie möglich zu halten. Wir wollen Sicherheit schaffen - sowohl in der Anwendung als auch bei Kontrollen.“
Die Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelausbringung betrifft sowohl Freiflächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen, Forst, etc.) als auchgeschlossene Räume (Getreidelager, Erdäpfellager, Glashäuser, etc.) und auch Beizanwendungen.
Aufzeichnung binnen drei Tagen
Die Aufzeichnung muss schon wie bisher unverzüglich, das heißt innerhalb von drei Tagen nach der Ausbringung, erfolgen. Für die Jahre 2027 bis 2029 muss die elektronische Aufzeichnung bis jeweils 31. Jänner des Folgejahres und damit für 2027 spätestens am 31. Jänner 2028 vorliegen. Ab 2030 muss die elektronische Aufzeichnung innerhalb von 30 Tagen nach der Anwendung erfolgen.
Was ist neu?
Zusätzlich zur Aufzeichnung, welches Pflanzenschutzmittel (WAS?), zu welchem Zeitpunkt
(WANN?), in welcher Kultur und auf welcher Fläche (WO?, georeferenziert gemäß Mehrfachantrag)) und in welcher Aufwandmenge (WIEVIEL?) eingesetzt wurde, sind aufzuzeichnen:
▪ EPPO-Code der Kultur (Buchstabencode zur eindeutigen Identifizierung von Kulturpflanzen)
▪ Entwicklungsstadium (BBCH) der Kultur zum Zeitpunkt der Anwendung, wenn erforderlich
▪ Pflanzenschutzregisternummer des eingesetzten Produktes
▪ Uhrzeit der Anwendung (sofern dies relevant ist; derzeit für Produkte mit Bienengefährlichkeitsauflage und Uhrzeitangabe)
Die Pflanzenschutzmittelregisternummer, der EPPO-Code und das BBCH-Stadium, zu welchem das Produkt angewendet werden darf, sind im Pflanzenschutzmittelregister und teilweise auf der Verpackung ersichtlich. Der exakte aktuelle Zulassungsstand ist im Internet abrufbar unter folgendem Link: https://psmregister.baes.gv.at/.
Welches Tool für welchen Zweck?
Grundsätzlich wird allen Acker- und Grünlandbewirtschaftern nahe gelegt für die Aufzeichnungen der Düngungs-, Pflanzenschutz- und ÖPUL-Maßnahmen den kostengünstigen ÖDüPlan Plus (www.ödüplan.at) zu verwenden. Dort werden die Datensätze von der Boden.Wasser.Schutz.Beratung der LK OÖ laufend aktualisiert und die Eingaben auf ihre Plausibilität geprüft. In der ersten Phase können im ÖDüPlan Plus nur die Pflanzenschutzanwendungen auf MFA-Flächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse) dokumentiert werden, aber bereits ab ca. Mitte des Jahres 2026 können die Aufzeichnungen für alle Bereiche (Forst, geschlossene Räume, Saatgutbeizen etc.) in diesem Programm erfolgen.
Auch der kostenlose LK-Düngerrechner für Ackerbau- und Grünlandbetriebe wurde aktualisiert, ist aber ausschließlich für die im Mehrfachantrag (MFA) erfassten Flächen konzipiert. Hier ist der Nachteil, dass die Eintragungen nicht plausibilisiert werden und man nicht auf Fehler hingewiesen wird.
Für die nicht im MFA erfassten Flächen und damit alle Betriebe, die keine Düngeaufzeichnungen brauchen, wie Forst, Zierpflanzenbau, Saatgutbeizen und Produktion in geschlossenen Räumen, kann das kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool als Aufzeichnungsprogramm genutzt werden. Auch hier werden die Eintragungen nicht auf Plausibilität geprüft und man ist, wie beim LK-Düngerrechner, selbst für die Aktualisierung verantwortlich, die laufend von der LK OÖ bzw. von der Boden.Wasser.Schutz.Beratung zur Verfügung gestellt wird.
Bei allen drei Programmen gibt es Drop-down Menüs für EPPO-Code, BBCH-Stadium, PSM-Registernummer, gezielten Zugriff auf das PSM-Register und Aufforderung zur Uhrzeiteingabe (falls erforderlich).
Webinare, Video- und pdf-Anleitungen zur Anwendung der Pflanzenschutz Tools
Die LK OÖ bietet bereits ab Anfang März 2026 kostenlose Webinare an, in denen die Pflanzenschutzaufzeichnungen mit dem LK-Düngerrechner und dem LK-Pflanzenschutz-Tool im Detail erklärt werden. Zusätzlich erstellt die LK OÖ gesondert Video- und pdf-Anleitungen für die Nutzung der Tools und veröffentlicht diese auf lk-online. Sämtliche Informationen können, laufend aktualisiert, auf lk-online/Pflanzen nachgelesen werden. Die Beraterinnen und Berater ihrer Bezirksbauernkammer stehen für weitere Auskünfte bereit. (Schluss)
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