Mehrfachantrag 2027 startet am 1. November 2026
AMA bietet umfangreiche Unterstützung bei der Online-Antragstellung - wichtige Fristen im Überblick
Am 1. November startet die Antragstellung für den Mehrfachantrag (MFA) 2027. Die Einreichung erfolgt ausschließlich online über www.eama.at. Dafür ist eine qualifizierte elektronische Signatur mittels ID Austria erforderlich. Vorbereitende Arbeiten, wie die Digitalisierung von Schlägen und Feldstücken, können über das Passwortverfahren durchgeführt werden.
AMA unterstützt
Zur Unterstützung bei der Antragstellung stellt die AMA ein aktuelles Merkblatt, detaillierte Handbücher und praxisnahe Videoanleitungen zur elektronischen Antragserfassung bereit. Alle Informationen sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag abrufbar.
Bei Fragen oder technischen Problemen während der Antragserfassung hilft die AMA auch direkt weiter:
• Telefon: 050 3151 99
• E-Mail: einstiegshilfe@ama.gv.at
Zusätzlich unterstützt die Landwirtschaftskammer die Betriebe mit einem umfassenden Beratungs- und Informationsangebot.
Wichtige Fristen
Für die einzelnen Antragsbestandteile gelten unterschiedliche Einreichtermine. Da keine Nachfristen vorgesehen sind, ist auf die fristgerechte Übermittlung zu achten.
Bis spätestens am 31. Dezember 2026
• ÖPUL-Maßnahmenantrag für neue einjährige ÖPUL-Maßnahmen (letztmalig) sowie für neue ÖPUL-Optionen
Bis spätestens am 15. April 2027
• Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
• Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen sowie Landschaftselemente, einschließlich der entsprechenden Codes (Feldstücksliste)
• Tierliste
• Beilage „Tierwohl – Weide / Stallhaltung“
• Tierbeantragung für „Gefährdete Nutztierrassen“
• ÖPUL-Angaben, z. B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
• Referenzänderungsantrag
Bis spätestens am 15. Juli 2027
• Alm/Gemeinschaftsweise-Auftriebsliste
• Beantragung von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen innerhalb von 7 Tagen nach dem Almauftrieb
• Alm-/Weidemeldung für Rinder innerhalb von 14 Tagen nach dem Almauftrieb (bis spätestens am 29. Juli 2027)
Bis spätestens am 31. August 2027
• Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3
Bis spätestens am 30. September 2027
• Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7
Bis spätestens am 30. November 2027
• Bodennah ausgebrachte oder separierte Güllemenge
Wichtiger Hinweis
Änderungen der Schlagnutzungsart sind auch nach dem 15. April 2027 noch möglich. (Schluss)
AMA unterstützt
Zur Unterstützung bei der Antragstellung stellt die AMA ein aktuelles Merkblatt, detaillierte Handbücher und praxisnahe Videoanleitungen zur elektronischen Antragserfassung bereit. Alle Informationen sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag abrufbar.
Bei Fragen oder technischen Problemen während der Antragserfassung hilft die AMA auch direkt weiter:
• Telefon: 050 3151 99
• E-Mail: einstiegshilfe@ama.gv.at
Zusätzlich unterstützt die Landwirtschaftskammer die Betriebe mit einem umfassenden Beratungs- und Informationsangebot.
Wichtige Fristen
Für die einzelnen Antragsbestandteile gelten unterschiedliche Einreichtermine. Da keine Nachfristen vorgesehen sind, ist auf die fristgerechte Übermittlung zu achten.
Bis spätestens am 31. Dezember 2026
• ÖPUL-Maßnahmenantrag für neue einjährige ÖPUL-Maßnahmen (letztmalig) sowie für neue ÖPUL-Optionen
Bis spätestens am 15. April 2027
• Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
• Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen sowie Landschaftselemente, einschließlich der entsprechenden Codes (Feldstücksliste)
• Tierliste
• Beilage „Tierwohl – Weide / Stallhaltung“
• Tierbeantragung für „Gefährdete Nutztierrassen“
• ÖPUL-Angaben, z. B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
• Referenzänderungsantrag
Bis spätestens am 15. Juli 2027
• Alm/Gemeinschaftsweise-Auftriebsliste
• Beantragung von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen innerhalb von 7 Tagen nach dem Almauftrieb
• Alm-/Weidemeldung für Rinder innerhalb von 14 Tagen nach dem Almauftrieb (bis spätestens am 29. Juli 2027)
Bis spätestens am 31. August 2027
• Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3
Bis spätestens am 30. September 2027
• Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7
Bis spätestens am 30. November 2027
• Bodennah ausgebrachte oder separierte Güllemenge
Wichtiger Hinweis
Änderungen der Schlagnutzungsart sind auch nach dem 15. April 2027 noch möglich. (Schluss)
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