Langer-Weninger zur EU-Industrieemissionsrichtlinie: Ein Bauernhof ist keine Industrie
Die Verschärfungen führen zu mehr Bürokratie und erheblichen Mehrkosten für familiengeführte Betriebe in der Landwirtschaft.
„Niemand würde auf die Idee kommen, einem Stahlwerk landwirtschaftliche Tierwohlauflagen vorzuschreiben. Umgekehrt sollen für bäuerliche Familienbetriebe plötzlich Industrierichtlinien gelten – das passt nicht zusammen. Für uns ist klar: Ein Bauernhof ist kein Industriebetrieb“, betont OÖ Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger.
Die Novellierung der EU-Industrieemissionsrichtlinie stellt die oberösterreichische Landwirtschaft vor große Herausforderungen. Was ursprünglich als Instrument zur Regulierung industrieller Großanlagen konzipiert wurde, soll künftig auch viele landwirtschaftliche Betriebe – insbesondere in der Schweine- und Geflügelhaltung - treffen. Nach Schätzungen ist mit mehreren hundert neuen Bauernhöfen zu rechnen, die in den Anwendungsbereich fallen könnten.
Konkret führt die Senkung der Schwellenwerte bei den Großvieheinheiten dazu, dass zahlreiche Betriebe künftig von IPPC-Prüfungen (Integrated Pollution Prevention and Control, Deutsch: Integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung) betroffen sein werden. Diese Genehmigungsverfahren sind komplex, zeitaufwendig und kostenintensiv. Allein die Verfahrenskosten können bis zu 60 000 Euro betragen. Bei vielen Betrieben ist es mehr als fraglich, ob bestehende Stallungen mit einem wirtschaftlich vertretbaren Investitionsaufwand an die künftig geforderten Standards herangeführt werden können. Dadurch besteht die Gefahr, dass nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft geschwächt wird, sondern auch die Zukunft zahlreicher Betriebe und damit die wirtschaftliche Stabilität des ländlichen Raums massiv gefährdet ist.
Keine Gleichsetzung von Landwirtschaft und Industrie
„Oberösterreichs Bäuerinnen und Bauern sind keine Industriellen. Bäuerliche Familienbetriebe arbeiten kleinstrukturiert, in regionalen Kreisläufen und mit hohem Umwelt- und Tierwohlbewusstsein“, so Michaela Langer-Weninger und fährt fort: „Wir brauchen kein Gold Plating, also über die EU-Vorgaben hinausgehende nationale Verschärfungen. Wir brauchen faire Regeln für unsere Landwirtschaft!“
Besonders problematisch sind Kumulierungsregelungen bei Gemischtbetrieben. Diese werden zwar rechtlich als getrennte Betriebe gesehen, drohen aber unter das IPPC-Regime zu fallen. Die entsprechenden Regelungen werden erst 2028 erwartet, dennoch ist für uns bereits klar, dass getrennt geführte Betriebe weiterhin als eigenständige Einheiten gesehen werden.
Versorgungssicherheit nicht gefährden
Die Auswirkungen treffen nicht nur die Betriebe selbst, sondern wirken sich auch auf die regionale Versorgung aus. Schließen Betriebe oder entscheiden sie sich gegen eine Erweiterung, sinkt die Inlandsproduktion. Das führt bei gleichbleibendem Konsum zu mehr Importen – oft aus Ländern mit deutlich niedrigeren Tierwohl- und Umweltstandards. Das widerspricht dem Ziel einer nachhaltigen, regionalen Lebensmittelversorgung.
Nachschärfung im Sinne der Bauernfamilien
Es besteht akuter Handlungsbedarf, das IPPC-Regime praxisnah, rechtsklar, ohne Gold Plating und koordiniert umzusetzen. Der Umwelt-Omnibus, welcher seitens der Kommission vorgelegt wurde, muss unbedingt dahingehend adaptiert werden, dass die GVE-Grenzen nach oben gesetzt werden.
Für die betroffenen Bauernfamilien wie auch für die Landesverwaltung ist die derzeitige Entwicklung nicht tragbar. Daher wird sich Oberösterreichs Agrar-Landesrätin Langer-Weninger auch kommende Woche, bei Arbeitsgesprächen in Brüssel, für Änderungen stark machen: „Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, dass die Landwirtschaft aus der Industrieemissionsrichtlinie herausgelöst wird. Die bäuerlichen Familienbetriebe prägen seit Generationen den ländlichen Raum, sichern regionale Lebensmittelversorgung und leisten unverzichtbare Beiträge für Umwelt- und Klimaschutz. Sie verdienen eine realistische und praxisgerechte Anpassung der Industrieemissionsrichtlinie auf europäischer Ebene.“ (Schluss)
Die Novellierung der EU-Industrieemissionsrichtlinie stellt die oberösterreichische Landwirtschaft vor große Herausforderungen. Was ursprünglich als Instrument zur Regulierung industrieller Großanlagen konzipiert wurde, soll künftig auch viele landwirtschaftliche Betriebe – insbesondere in der Schweine- und Geflügelhaltung - treffen. Nach Schätzungen ist mit mehreren hundert neuen Bauernhöfen zu rechnen, die in den Anwendungsbereich fallen könnten.
Konkret führt die Senkung der Schwellenwerte bei den Großvieheinheiten dazu, dass zahlreiche Betriebe künftig von IPPC-Prüfungen (Integrated Pollution Prevention and Control, Deutsch: Integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung) betroffen sein werden. Diese Genehmigungsverfahren sind komplex, zeitaufwendig und kostenintensiv. Allein die Verfahrenskosten können bis zu 60 000 Euro betragen. Bei vielen Betrieben ist es mehr als fraglich, ob bestehende Stallungen mit einem wirtschaftlich vertretbaren Investitionsaufwand an die künftig geforderten Standards herangeführt werden können. Dadurch besteht die Gefahr, dass nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft geschwächt wird, sondern auch die Zukunft zahlreicher Betriebe und damit die wirtschaftliche Stabilität des ländlichen Raums massiv gefährdet ist.
Keine Gleichsetzung von Landwirtschaft und Industrie
„Oberösterreichs Bäuerinnen und Bauern sind keine Industriellen. Bäuerliche Familienbetriebe arbeiten kleinstrukturiert, in regionalen Kreisläufen und mit hohem Umwelt- und Tierwohlbewusstsein“, so Michaela Langer-Weninger und fährt fort: „Wir brauchen kein Gold Plating, also über die EU-Vorgaben hinausgehende nationale Verschärfungen. Wir brauchen faire Regeln für unsere Landwirtschaft!“
Besonders problematisch sind Kumulierungsregelungen bei Gemischtbetrieben. Diese werden zwar rechtlich als getrennte Betriebe gesehen, drohen aber unter das IPPC-Regime zu fallen. Die entsprechenden Regelungen werden erst 2028 erwartet, dennoch ist für uns bereits klar, dass getrennt geführte Betriebe weiterhin als eigenständige Einheiten gesehen werden.
Versorgungssicherheit nicht gefährden
Die Auswirkungen treffen nicht nur die Betriebe selbst, sondern wirken sich auch auf die regionale Versorgung aus. Schließen Betriebe oder entscheiden sie sich gegen eine Erweiterung, sinkt die Inlandsproduktion. Das führt bei gleichbleibendem Konsum zu mehr Importen – oft aus Ländern mit deutlich niedrigeren Tierwohl- und Umweltstandards. Das widerspricht dem Ziel einer nachhaltigen, regionalen Lebensmittelversorgung.
Nachschärfung im Sinne der Bauernfamilien
Es besteht akuter Handlungsbedarf, das IPPC-Regime praxisnah, rechtsklar, ohne Gold Plating und koordiniert umzusetzen. Der Umwelt-Omnibus, welcher seitens der Kommission vorgelegt wurde, muss unbedingt dahingehend adaptiert werden, dass die GVE-Grenzen nach oben gesetzt werden.
Für die betroffenen Bauernfamilien wie auch für die Landesverwaltung ist die derzeitige Entwicklung nicht tragbar. Daher wird sich Oberösterreichs Agrar-Landesrätin Langer-Weninger auch kommende Woche, bei Arbeitsgesprächen in Brüssel, für Änderungen stark machen: „Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, dass die Landwirtschaft aus der Industrieemissionsrichtlinie herausgelöst wird. Die bäuerlichen Familienbetriebe prägen seit Generationen den ländlichen Raum, sichern regionale Lebensmittelversorgung und leisten unverzichtbare Beiträge für Umwelt- und Klimaschutz. Sie verdienen eine realistische und praxisgerechte Anpassung der Industrieemissionsrichtlinie auf europäischer Ebene.“ (Schluss)
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