Grünes Licht zur Stärkung der Lebensmittel-Versorgungssicherheit im Krisenfall
Landwirtschaftsausschuss diskutierte auch Evaluierungskonzept zum heimischen GAP-Strategieplan 2023-2027
Um auf außerordentliche Krisenfälle künftig besser reagieren zu können, hat sich der Landwirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS für eine Anpassung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes (LMBG) ausgesprochen. Dabei soll es unter anderem zur Erweiterung von Vorsorgemaßnahmen kommen, insbesondere durch eine künftig per Verordnung mögliche Vorratshaltung von Lebensmitteln.
Für Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig setzt man mit der Novelle des LMBG die Lehren der vergangenen Jahre um, damit man für zukünftige Krisen besser gerüstet ist. Während sich die Abgeordneten der Regierungsparteien dieser Sichtweise anschlossen, gibt es für FPÖ und Grüne noch Gesprächsbedarf, um die im Nationalrat notwendige Zweidrittelmehrheit zu erreichen.
Von allen Fraktionen befürwortet wurde eine Regierungsvorlage, die eine Anpassung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel vorsieht.
Zudem diskutierten die Abgeordneten das vom Landwirtschaftsminister vorgelegte Evaluierungskonzept zum heimischen GAP-Strategieplan 2023-2027. Dazu werden erste Ergebnisse ab Ende 2026 erwartet. Der Bericht wurde von allen Fraktionen, außer der FPÖ, mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz-Novelle soll Vorsorge im Krisenfall verbessern
Als Reaktion auf die gewonnenen Erfahrungen aus den Krisen der vergangenen Jahre - wie die COVID-19-Pandemie, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine oder Lieferkettenprobleme - soll es zur Anpassung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes (LMBG) kommen (297 d.B.). Dieses regelt die Bewirtschaftung von verschiedenen Warengruppen des Nahrungsmittelbereichs im Krisenfall und ermöglicht die Ergreifung von entsprechenden Maßnahmen. Damit bildet das LMBG gemeinsam mit dem Versorgungssicherungs- und dem Energielenkungsgesetz den Rahmen zur Bewältigung von außerordentlichen Krisenfällen. Die entsprechenden Maßnahmen sollen laut der Regierungsvorlage durch Erlassung von Verordnungen im Krisenfall aktiviert werden. Die Novelle soll ab Anfang 2026 gelten und mit Ende des Jahres 2035 außer Kraft treten. Für einen Beschluss ist die verfassungsmäßig notwendige Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Insbesondere soll durch die Erweiterung der Vorsorgemaßnahmen eine strategische Bevorratung von Lebensmitteln ermöglicht werden, heißt es in den Erläuterungen zur LMBG-Novelle. Zur Erhöhung der Krisenresilienz sieht die Anpassung zudem Informationsmaßnahmen für die Bevölkerung vor. Weiters ist zur Beurteilung der Notwendigkeit und Zielgerichtetheit sowie zur Evaluierung verschiedener Maßnahmen eine bessere Datennutzung geplant. Mit einem im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag halten die Regierungsfraktionen fest, dass bei Vorsorgemaßnahmen auch auf die Erhaltung der Ernährungssouveränität Rücksicht genommen werden soll. Zudem soll eine im Krisenfall erlassene Verordnung zur Lagerhaltung keinesfalls dazu führen, dass bislang privat getragene Lagerkosten für Güter, die in ausreichender Menge vorhanden sind, in der Folge staatlich finanziert werden.
Mit der Novelle des LMBG setze man die Lehren der vergangenen Jahre um, damit man für zukünftige Krisen besser gerüstet sei, hielt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig dazu im Ausschuss fest. Durch den rechtlichen Rahmen für Vorratshaltung stärke man die Vorsorgehandlungen des Staates bei Krisenfällen. Es handle sich grundsätzlich um ein Ermächtigungsgesetz, wobei die genaue Einlagerung je nach Krise per Verordnung festgelegt werde.
Debatte im Ausschuss
Den Ausführungen des Ministers schlossen sich die ÖVP-Mandatare Klaus Lindinger und Georg Strasser an. Ziel sei, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in Krisenzeiten zu gewährleisten, so Lindinger. Ausschussobmann Strasser sprach von einer "hervorragenden Arbeit" unter Einbindung aller wesentlichen Stakeholder und aller Fraktionen. Durch die Erfahrungswerte der letzten fünf Jahre sei eine Novelle des LMBG nötig geworden.
Evaluierungskonzept des österreichischen GAP-Strategieplans 2023-2027
Zudem stand der vom Landwirtschaftsminister vorgelegte Bericht zur Evaluierung des heimischen GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 (GSP 23-27) auf der Tagesordnung des Landwirtschaftsausschusses. Darin werden das Evaluierungskonzept und der Zeitplan für die Bewertung der Wirkungen des Strategieplans beschrieben, der insgesamt 100 Interventionen mit einem Fördervolumen von rund 9,5 Mrd. Ꞓ bündelt (III-232 d.B.).
Laut dem Landwirtschaftsminister sind insgesamt drei Evaluierungsphasen vorgesehen: Eine bereits erfolgte Ex-Ante-Evaluierung zur Überprüfung der SWOT-Analyse und der Interventionslogik, eine Umsetzungsevaluierung inklusive Wirkungsprognose im Zeitraum 2026 bis Mitte 2028 sowie eine Ex-Post-Evaluierung nach Abschluss der GAP-Periode 2023 bis 2027 inklusive einer Wirkungsabschätzung bis Ende 2031. Hinsichtlich des GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 war laut dem Bericht das Jahr 2024 das erste vollständige Umsetzungsjahr, das jedoch von globalen Krisen, volatilen Märkten und extremen Wetterereignissen geprägt gewesen sei und somit die Rahmenbedingungen erschwerte. Die ersten quantitativen Evaluierungsergebnisse würde ab Ende des Jahres 2026 erwartet, so Totschnig.
Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) betonte, dass der Bericht wichtig für die Weiterentwicklung der kommenden GAP-Periode sei.
Anpassung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel
Mit der Anpassung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des 1993 errichteten Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel soll es unter anderem zur Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofes kommen. Konkret betrifft dies die Anpassung der Nationalparkflächen an den aktuellen Stand sowie die Neustrukturierung von Gremien und Organen des Nationalparks. So soll die dauerhafte Vertretung des Bundes im Vorstand festgeschrieben und dieser neu organisiert werden, wie der Landwirtschaftsminister im Ausschuss betonte. Weitere Änderungen betreffen den Wissenschaftlichen Beirat und das Nationalparkforum. Zudem soll es zu einer klaren Regelung über die Finanzierung der Nationalparkgesellschaft kommen und an die gängige Praxis der österreichischen Nationalpark-GmbHs angepasst werden. Eine Änderung der gleichteiligen Finanzierung von Bund und Land ist dabei nicht geplant, heißt es in den Erläuterungen der Regierungsvorlage (291 d.B.).
Für Andreas Kühberger (ÖVP) geht es um eine Modernisierung und technische Anpassung, die mehr Klarheit für die Aufgaben der Nationalparkgesellschaft bringe. Die Interessen der Landwirtschaft würden dabei mitberücksichtigt werden. (Schluss)
Für Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig setzt man mit der Novelle des LMBG die Lehren der vergangenen Jahre um, damit man für zukünftige Krisen besser gerüstet ist. Während sich die Abgeordneten der Regierungsparteien dieser Sichtweise anschlossen, gibt es für FPÖ und Grüne noch Gesprächsbedarf, um die im Nationalrat notwendige Zweidrittelmehrheit zu erreichen.
Von allen Fraktionen befürwortet wurde eine Regierungsvorlage, die eine Anpassung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel vorsieht.
Zudem diskutierten die Abgeordneten das vom Landwirtschaftsminister vorgelegte Evaluierungskonzept zum heimischen GAP-Strategieplan 2023-2027. Dazu werden erste Ergebnisse ab Ende 2026 erwartet. Der Bericht wurde von allen Fraktionen, außer der FPÖ, mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz-Novelle soll Vorsorge im Krisenfall verbessern
Als Reaktion auf die gewonnenen Erfahrungen aus den Krisen der vergangenen Jahre - wie die COVID-19-Pandemie, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine oder Lieferkettenprobleme - soll es zur Anpassung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes (LMBG) kommen (297 d.B.). Dieses regelt die Bewirtschaftung von verschiedenen Warengruppen des Nahrungsmittelbereichs im Krisenfall und ermöglicht die Ergreifung von entsprechenden Maßnahmen. Damit bildet das LMBG gemeinsam mit dem Versorgungssicherungs- und dem Energielenkungsgesetz den Rahmen zur Bewältigung von außerordentlichen Krisenfällen. Die entsprechenden Maßnahmen sollen laut der Regierungsvorlage durch Erlassung von Verordnungen im Krisenfall aktiviert werden. Die Novelle soll ab Anfang 2026 gelten und mit Ende des Jahres 2035 außer Kraft treten. Für einen Beschluss ist die verfassungsmäßig notwendige Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Insbesondere soll durch die Erweiterung der Vorsorgemaßnahmen eine strategische Bevorratung von Lebensmitteln ermöglicht werden, heißt es in den Erläuterungen zur LMBG-Novelle. Zur Erhöhung der Krisenresilienz sieht die Anpassung zudem Informationsmaßnahmen für die Bevölkerung vor. Weiters ist zur Beurteilung der Notwendigkeit und Zielgerichtetheit sowie zur Evaluierung verschiedener Maßnahmen eine bessere Datennutzung geplant. Mit einem im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag halten die Regierungsfraktionen fest, dass bei Vorsorgemaßnahmen auch auf die Erhaltung der Ernährungssouveränität Rücksicht genommen werden soll. Zudem soll eine im Krisenfall erlassene Verordnung zur Lagerhaltung keinesfalls dazu führen, dass bislang privat getragene Lagerkosten für Güter, die in ausreichender Menge vorhanden sind, in der Folge staatlich finanziert werden.
Mit der Novelle des LMBG setze man die Lehren der vergangenen Jahre um, damit man für zukünftige Krisen besser gerüstet sei, hielt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig dazu im Ausschuss fest. Durch den rechtlichen Rahmen für Vorratshaltung stärke man die Vorsorgehandlungen des Staates bei Krisenfällen. Es handle sich grundsätzlich um ein Ermächtigungsgesetz, wobei die genaue Einlagerung je nach Krise per Verordnung festgelegt werde.
Debatte im Ausschuss
Den Ausführungen des Ministers schlossen sich die ÖVP-Mandatare Klaus Lindinger und Georg Strasser an. Ziel sei, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in Krisenzeiten zu gewährleisten, so Lindinger. Ausschussobmann Strasser sprach von einer "hervorragenden Arbeit" unter Einbindung aller wesentlichen Stakeholder und aller Fraktionen. Durch die Erfahrungswerte der letzten fünf Jahre sei eine Novelle des LMBG nötig geworden.
Evaluierungskonzept des österreichischen GAP-Strategieplans 2023-2027
Zudem stand der vom Landwirtschaftsminister vorgelegte Bericht zur Evaluierung des heimischen GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 (GSP 23-27) auf der Tagesordnung des Landwirtschaftsausschusses. Darin werden das Evaluierungskonzept und der Zeitplan für die Bewertung der Wirkungen des Strategieplans beschrieben, der insgesamt 100 Interventionen mit einem Fördervolumen von rund 9,5 Mrd. Ꞓ bündelt (III-232 d.B.).
Laut dem Landwirtschaftsminister sind insgesamt drei Evaluierungsphasen vorgesehen: Eine bereits erfolgte Ex-Ante-Evaluierung zur Überprüfung der SWOT-Analyse und der Interventionslogik, eine Umsetzungsevaluierung inklusive Wirkungsprognose im Zeitraum 2026 bis Mitte 2028 sowie eine Ex-Post-Evaluierung nach Abschluss der GAP-Periode 2023 bis 2027 inklusive einer Wirkungsabschätzung bis Ende 2031. Hinsichtlich des GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 war laut dem Bericht das Jahr 2024 das erste vollständige Umsetzungsjahr, das jedoch von globalen Krisen, volatilen Märkten und extremen Wetterereignissen geprägt gewesen sei und somit die Rahmenbedingungen erschwerte. Die ersten quantitativen Evaluierungsergebnisse würde ab Ende des Jahres 2026 erwartet, so Totschnig.
Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) betonte, dass der Bericht wichtig für die Weiterentwicklung der kommenden GAP-Periode sei.
Anpassung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel
Mit der Anpassung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des 1993 errichteten Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel soll es unter anderem zur Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofes kommen. Konkret betrifft dies die Anpassung der Nationalparkflächen an den aktuellen Stand sowie die Neustrukturierung von Gremien und Organen des Nationalparks. So soll die dauerhafte Vertretung des Bundes im Vorstand festgeschrieben und dieser neu organisiert werden, wie der Landwirtschaftsminister im Ausschuss betonte. Weitere Änderungen betreffen den Wissenschaftlichen Beirat und das Nationalparkforum. Zudem soll es zu einer klaren Regelung über die Finanzierung der Nationalparkgesellschaft kommen und an die gängige Praxis der österreichischen Nationalpark-GmbHs angepasst werden. Eine Änderung der gleichteiligen Finanzierung von Bund und Land ist dabei nicht geplant, heißt es in den Erläuterungen der Regierungsvorlage (291 d.B.).
Für Andreas Kühberger (ÖVP) geht es um eine Modernisierung und technische Anpassung, die mehr Klarheit für die Aufgaben der Nationalparkgesellschaft bringe. Die Interessen der Landwirtschaft würden dabei mitberücksichtigt werden. (Schluss)
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