EU-Rat segnet Lockerungen bei Neuer Gentechnik ab
Neue Mutationsverfahren dürfen einfacher zum Einsatz kommen und müssen nicht gekennzeichnet werden - EU-Parlament soll im Mai finales Ok geben
Der Rat der EU-Außenminister hat am Dienstag die neuen EU-Regelungen zur Neuen Gentechnik (NGT) in der Pflanzenzüchtung abgesegnet. Nach der für Mai erwarteten Zustimmung des EU-Parlaments kann die Regelung in Kraft treten. Sie sieht vor, dass einige neue genomische Verfahren nicht mehr unter die strengen Regeln für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen sollen, berichtet die APA.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hatte bei den Treffen mit seinen EU-Amtskolleginnen und -kollegen immer die klare Position Österreichs bei der Gentechnik betont, nämlich für Wahlfreiheit und für eine Kennzeichnungspflicht. Er hatte etwa Befürchtungen geäußert, dass durch die ursprünglichen Vorschläge der Kommission große Konzerne begünstigt und die vergleichsweise kleinstrukturierte Land- und Saatgutwirtschaft bedroht werden könnte. Der von EU-Ministerrat und Parlament gefundene Kompromiss wurde nun von den Außenministern abgesegnet, da es sich nur mehr um eine Formalie handelte.
Genschere Crispr/Cas einfacher zu verwenden
Neue Mutationsverfahren wie die Genschere Crispr/Cas (Kategorie NGT-1) sollen laut Einigung künftig einfacher zum Einsatz kommen und damit bearbeitete Pflanzen nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Ziel der Deregulierung ist unter anderem, gegen Wassermangel oder Schädlinge widerstandsfähigere Gewächse zu züchten. NGT-Verfahren mit nicht kreuzbaren Arten, Transgenese genannt, (Kategorie NGT-2) fallen hingegen unter die bestehenden, strengeren GVO-Verordnungen.
Größter Streitpunkt unter den EU-Ländern war, ob es Patente auf die NGT-Sorten geben soll. Die Mehrheit der EU-Länder setzte das durch. Informationen über bestehende oder anhängige Patente sollen in einer öffentlich zugänglichen Datenbank hinterlegt werden. In dieser sollen alle Pflanzen aufgeführt werden, die den Status als NGT-Pflanze der Kategorie 1 haben. Eine neu einzurichtende Sachverständigengruppe soll prüfen, wie sich die Patente auswirken. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Verordnung wird die Kommission eine Studie über die Auswirkungen veröffentlichen und falls nötig Folgemaßnahmen vorschlagen.
Der Text der Verordnung muss nun noch vom Europäischen Parlament final abgesegnet werden. Sobald sie angenommen wurde, tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die meisten Bestimmungen gelten nach einem Übergangszeitraum von 24 Monaten, sodass Zeit für die Annahme von Durchführungsbestimmungen bleibt. Der neue Rahmen wird voraussichtlich ab Mitte 2028 gelten. (Schluss)
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hatte bei den Treffen mit seinen EU-Amtskolleginnen und -kollegen immer die klare Position Österreichs bei der Gentechnik betont, nämlich für Wahlfreiheit und für eine Kennzeichnungspflicht. Er hatte etwa Befürchtungen geäußert, dass durch die ursprünglichen Vorschläge der Kommission große Konzerne begünstigt und die vergleichsweise kleinstrukturierte Land- und Saatgutwirtschaft bedroht werden könnte. Der von EU-Ministerrat und Parlament gefundene Kompromiss wurde nun von den Außenministern abgesegnet, da es sich nur mehr um eine Formalie handelte.
Genschere Crispr/Cas einfacher zu verwenden
Neue Mutationsverfahren wie die Genschere Crispr/Cas (Kategorie NGT-1) sollen laut Einigung künftig einfacher zum Einsatz kommen und damit bearbeitete Pflanzen nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Ziel der Deregulierung ist unter anderem, gegen Wassermangel oder Schädlinge widerstandsfähigere Gewächse zu züchten. NGT-Verfahren mit nicht kreuzbaren Arten, Transgenese genannt, (Kategorie NGT-2) fallen hingegen unter die bestehenden, strengeren GVO-Verordnungen.
Größter Streitpunkt unter den EU-Ländern war, ob es Patente auf die NGT-Sorten geben soll. Die Mehrheit der EU-Länder setzte das durch. Informationen über bestehende oder anhängige Patente sollen in einer öffentlich zugänglichen Datenbank hinterlegt werden. In dieser sollen alle Pflanzen aufgeführt werden, die den Status als NGT-Pflanze der Kategorie 1 haben. Eine neu einzurichtende Sachverständigengruppe soll prüfen, wie sich die Patente auswirken. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Verordnung wird die Kommission eine Studie über die Auswirkungen veröffentlichen und falls nötig Folgemaßnahmen vorschlagen.
Der Text der Verordnung muss nun noch vom Europäischen Parlament final abgesegnet werden. Sobald sie angenommen wurde, tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die meisten Bestimmungen gelten nach einem Übergangszeitraum von 24 Monaten, sodass Zeit für die Annahme von Durchführungsbestimmungen bleibt. Der neue Rahmen wird voraussichtlich ab Mitte 2028 gelten. (Schluss)
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