EU-Parlament stimmt Verschiebung des Lieferkettengesetzes zu
Verschiebung um ein Jahr und Ausnahme von 80 Prozent der EU-Unternehmen aus Nachhaltigkeitsberichterstattung im "Dringlichkeitsverfahren" beschlossen
Das EU-Parlament hat am Donnerstag in Straßburg im Eilverfahren für die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung des Lieferkettengesetzes um ein Jahr und die Ausnahme von 80 Prozent der EU-Unternehmen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung gestimmt. Die beiden Regelungen sollten Produktionsabläufe umwelt- und arbeitnehmerfreundlicher gestalten und waren teils umstritten. Ebenso umstritten war nun die rasch beschlossene Verschiebung.
Um Europa wettbewerbsfähiger zu machen, will die Kommission mit ihren Omnibus-Paketen zahllose Gesetze und Vorschriften aufweichen und abbauen. Die EU-Länder haben der Verschiebung des Lieferkettengesetzes bereits zugestimmt. Ursprünglich sollte die Regelung ab 26. Juli 2027 für europäische Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Jahresumsatz gelten. Nach der Zustimmung des Parlaments ist das Gesetz nun jedenfalls um ein Jahr ausgesetzt, meldet die APA.
Zudem soll es einfachere Anforderungen bei der Nachhaltigkeit geben, und zivilrechtliche Haftungsbedingungen der EU bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte der Opfer abgeschafft werden. Weitere Änderungen am Gesetz könnten nun verhandelt werden. So kündigte etwa EU-Abgeordnete Angelika Winzig an, sie habe bereits "massiv Abänderungsanträge" in der Schublade. Sie betonte, Unternehmen in Österreich seien "froh" über die Verschiebung. Dies sehen nicht alle so: Mehrere große Konzerne, die bereits mit der Umsetzung begonnen hatten, fanden sich nun auf der Seite der Gegner einer Aussetzung.
Das Lieferkettengesetz sollte nach dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Als Strafen waren zum Beispiel die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens vorgesehen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung auf größte Unternehmen konzentrieren
Die Kommission schlägt weiters vor, etwa 80 Prozent der Unternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) auszunehmen und die Berichtspflichten auf die größten Unternehmen zu konzentrieren, bei denen die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vorkommen könnten. Unternehmen, die derzeit ab 2026 oder 2027 berichtspflichtig sind, sollen erst zwei Jahre später (bis 2028) berichtspflichtig sein. Für den 14. Mai wird das nächste Omnibus-Paket der Kommission erwartet, dass gezielt Erleichterungen für die Landwirtschaft bringen soll; am 21. Mai folgen kleine und mittlere Unternehmen.
"Unter dem Titel 'Stop the clock' haben wird die Zeitbombe der Überregulierung entschärft. Wir alle brauchen den Aufschwung durch den Erfolg europäischer Unternehmen für Arbeitsplätze, Sozialsysteme und unsere Sicherheit. Die Überregulierung hatte die heimische Wirtschaft schon mit bisher in Kraft getretenen Regulierungen stark gebremst. Dem gehört ein Ende gesetzt", kommentierte EU-Abgeordneter Lukas Mandl, der das Paket im Rechtsausschuss des Europaparlaments mitverhandelt. (Schluss)
Um Europa wettbewerbsfähiger zu machen, will die Kommission mit ihren Omnibus-Paketen zahllose Gesetze und Vorschriften aufweichen und abbauen. Die EU-Länder haben der Verschiebung des Lieferkettengesetzes bereits zugestimmt. Ursprünglich sollte die Regelung ab 26. Juli 2027 für europäische Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Jahresumsatz gelten. Nach der Zustimmung des Parlaments ist das Gesetz nun jedenfalls um ein Jahr ausgesetzt, meldet die APA.
Zudem soll es einfachere Anforderungen bei der Nachhaltigkeit geben, und zivilrechtliche Haftungsbedingungen der EU bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte der Opfer abgeschafft werden. Weitere Änderungen am Gesetz könnten nun verhandelt werden. So kündigte etwa EU-Abgeordnete Angelika Winzig an, sie habe bereits "massiv Abänderungsanträge" in der Schublade. Sie betonte, Unternehmen in Österreich seien "froh" über die Verschiebung. Dies sehen nicht alle so: Mehrere große Konzerne, die bereits mit der Umsetzung begonnen hatten, fanden sich nun auf der Seite der Gegner einer Aussetzung.
Das Lieferkettengesetz sollte nach dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Als Strafen waren zum Beispiel die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens vorgesehen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung auf größte Unternehmen konzentrieren
Die Kommission schlägt weiters vor, etwa 80 Prozent der Unternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) auszunehmen und die Berichtspflichten auf die größten Unternehmen zu konzentrieren, bei denen die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vorkommen könnten. Unternehmen, die derzeit ab 2026 oder 2027 berichtspflichtig sind, sollen erst zwei Jahre später (bis 2028) berichtspflichtig sein. Für den 14. Mai wird das nächste Omnibus-Paket der Kommission erwartet, dass gezielt Erleichterungen für die Landwirtschaft bringen soll; am 21. Mai folgen kleine und mittlere Unternehmen.
"Unter dem Titel 'Stop the clock' haben wird die Zeitbombe der Überregulierung entschärft. Wir alle brauchen den Aufschwung durch den Erfolg europäischer Unternehmen für Arbeitsplätze, Sozialsysteme und unsere Sicherheit. Die Überregulierung hatte die heimische Wirtschaft schon mit bisher in Kraft getretenen Regulierungen stark gebremst. Dem gehört ein Ende gesetzt", kommentierte EU-Abgeordneter Lukas Mandl, der das Paket im Rechtsausschuss des Europaparlaments mitverhandelt. (Schluss)
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