EU-Minister verständigen sich auf Fangquoten für die Ostsee für 2026
Fangvolumen wurde auf über 420.000 Tonnen Fisch erhöht - Bestände in schlechtem Zustand sollen geschützt werden
Die zuständigen EU-Minister haben sich am Dienstagvormittag in Luxemburg auf Fangquoten für die Ostsee für das kommende Jahr geeinigt. Jacob Jensen als Vertreter des dänischen Ratsvorsitzes sprach bei der Abschluss-Pressekonferenz am Dienstagvormittag von einem "ausgewogenen Kompromiss", der erreicht worden sei. Schweden stimmte der Einigung nicht zu.
Die Fangquoten für die Ostsee gelten für zehn Fischbestände, das Fangvolumen beläuft sich auf über 420.000 Tonnen (2025: 389.000 Tonnen). Das Fangvolumen für Hering wurde heruntergesetzt, Kabeljau darf - Beifang ausgenommen - gar nicht gefischt werden. Für die Sprotte wurde die Fangmenge erhöht. "Leider bleibt die Situation in der Ostsee besorgniserregend", stellte Jensen laut APA fest. Man sei bei dem erreichten Kompromiss in weiten Teilen den wissenschaftlichen Gutachten gefolgt, bei manchen Beständen sogar darüber hinausgegangen. So sei sichergestellt, dass die Bestände in schlechtem Zustand geschützt würden, während andere Bestände weiter befischt werden könnten.
Bedauern des EU-Kommissars
Der Rat der EU-Minister folgte den Empfehlungen der EU-Kommission nicht in allen Bereichen, wie EU-Kommissar Costas Kadis bedauerte. So bleiben trotz weitreichender Fangverbote Ausnahmen erhalten. Ebenso dürfen Hobby-Angler weiterhin einen Lachs pro Tag aus der Ostsee ziehen, wie Jensen sagte. Die Beifangquoten bleiben gegenüber 2025 unverändert. Kadis räumte ein, dass man "dem notwendigen Pfad der Wiederauffüllung der Ostsee-Bestände" folge, der Kommissionsvorschlag hätte dazu aber einen "besseren Beitrag geleistet", so Kadis.
Österreich unterstützt das Anliegen einer Erholung der Fischbestände in der Ostsee. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hatte am Montag, dem ersten Tag des zweitägigen Ministerrattreffens, einen Stopp der Anwendung der Entwaldungsverordnung verlangt. Obwohl viele weitere Minister diese Auffassung teilten, blieb Kadis hart. Die Kommission habe einen neuen Vorschlag vorgelegt, der viele Einwände der Mitgliedsländer berücksichtige. Er empfahl, diesbezüglich schnell zu einer Einigung zu kommen, ansonsten trete die Verordnung ohne Veränderungen am 13. Dezember in Kraft. (Schluss)
Die Fangquoten für die Ostsee gelten für zehn Fischbestände, das Fangvolumen beläuft sich auf über 420.000 Tonnen (2025: 389.000 Tonnen). Das Fangvolumen für Hering wurde heruntergesetzt, Kabeljau darf - Beifang ausgenommen - gar nicht gefischt werden. Für die Sprotte wurde die Fangmenge erhöht. "Leider bleibt die Situation in der Ostsee besorgniserregend", stellte Jensen laut APA fest. Man sei bei dem erreichten Kompromiss in weiten Teilen den wissenschaftlichen Gutachten gefolgt, bei manchen Beständen sogar darüber hinausgegangen. So sei sichergestellt, dass die Bestände in schlechtem Zustand geschützt würden, während andere Bestände weiter befischt werden könnten.
Bedauern des EU-Kommissars
Der Rat der EU-Minister folgte den Empfehlungen der EU-Kommission nicht in allen Bereichen, wie EU-Kommissar Costas Kadis bedauerte. So bleiben trotz weitreichender Fangverbote Ausnahmen erhalten. Ebenso dürfen Hobby-Angler weiterhin einen Lachs pro Tag aus der Ostsee ziehen, wie Jensen sagte. Die Beifangquoten bleiben gegenüber 2025 unverändert. Kadis räumte ein, dass man "dem notwendigen Pfad der Wiederauffüllung der Ostsee-Bestände" folge, der Kommissionsvorschlag hätte dazu aber einen "besseren Beitrag geleistet", so Kadis.
Österreich unterstützt das Anliegen einer Erholung der Fischbestände in der Ostsee. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hatte am Montag, dem ersten Tag des zweitägigen Ministerrattreffens, einen Stopp der Anwendung der Entwaldungsverordnung verlangt. Obwohl viele weitere Minister diese Auffassung teilten, blieb Kadis hart. Die Kommission habe einen neuen Vorschlag vorgelegt, der viele Einwände der Mitgliedsländer berücksichtige. Er empfahl, diesbezüglich schnell zu einer Einigung zu kommen, ansonsten trete die Verordnung ohne Veränderungen am 13. Dezember in Kraft. (Schluss)
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