EU-Kommission: Neue einheitliche Emissionsregeln für Geflügel- und Schweinehaltung
Gemeinsame Mindeststandards sollen Bürokratie abbauen – Geltung für Großbetriebe schrittweise ab 2030.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Richtlinie über Industrie- und Viehzuchtemissionen neue Vorgaben für die Aufzucht von Geflügel und Schweinen beschlossen. Ziel der Regelung ist es festzulegen, wie größere Haltungsbetriebe künftig vorgehen müssen, um Emissionen von Ammoniak, Stickstoff und Phosphor wirksam zu reduzieren.
Gemeinsame Standards statt fragmentierter nationaler Ansätze
Die Betriebsvorschriften wurden in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten, Tierhaltern, Fachexperten sowie Umweltorganisationen ausgearbeitet. Durch einheitliche EU-weite Mindeststandards sollen bisher zersplitterte nationale Regelungen abgelöst werden. Damit soll unnötiger Verwaltungsaufwand verringert werden, während gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Umwelt, Luft, Wasser und Böden gewährleistet bleibt.
Übergangsfristen bis 2032 für betroffene Großbetriebe
Die Richtlinie über Industrie- und Viehzuchtemissionen erfasst europaweit die größten Schweine- und Geflügelbetriebe, die zusammen rund 30 Prozent des Sektors repräsentieren. Die neuen Bestimmungen treten je nach Betriebsgröße gestaffelt zwischen 2030 und 2032 in Kraft. Dieser zeitliche Rahmen soll den betroffenen Landwirten ausreichend Vorlaufzeit bieten, um erforderliche betriebliche Anpassungen praxistauglich umzusetzen. (Schluss)
Gemeinsame Standards statt fragmentierter nationaler Ansätze
Die Betriebsvorschriften wurden in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten, Tierhaltern, Fachexperten sowie Umweltorganisationen ausgearbeitet. Durch einheitliche EU-weite Mindeststandards sollen bisher zersplitterte nationale Regelungen abgelöst werden. Damit soll unnötiger Verwaltungsaufwand verringert werden, während gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Umwelt, Luft, Wasser und Böden gewährleistet bleibt.
Übergangsfristen bis 2032 für betroffene Großbetriebe
Die Richtlinie über Industrie- und Viehzuchtemissionen erfasst europaweit die größten Schweine- und Geflügelbetriebe, die zusammen rund 30 Prozent des Sektors repräsentieren. Die neuen Bestimmungen treten je nach Betriebsgröße gestaffelt zwischen 2030 und 2032 in Kraft. Dieser zeitliche Rahmen soll den betroffenen Landwirten ausreichend Vorlaufzeit bieten, um erforderliche betriebliche Anpassungen praxistauglich umzusetzen. (Schluss)
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