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Straßburg, 9. Oktober 2025 (aiz.info)

EU-Abgeordnete wollen Bezeichnung Veggie-"Burger" verbieten

Nur mehr tierische Produkte sollen diesen Namen tragen dürfen

Ein "Veggie-Burger" oder ein "Gemüse-Schnitzel" kann in Europa nach dem Willen des EU-Parlaments bald nicht mehr bestellt oder gekauft werden: Die EU-Abgeordneten haben am Mittwoch in Straßburg dafür gestimmt, dass Bezeichnungen wie Wurst oder Schnitzel nur mehr für Produkte erlaubt sein sollen, die Fleisch enthalten. Zudem nahmen sie vereinfachte EU-Agrarvorschriften und Maßnahmen zur Stärkung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette an.

Änderungsanträge zu Veggieprodukten, Totschnig begrüßt Ergebnis

Zwei Änderungsanträge zum Vorschlag zur Marktposition betrafen die Veggieprodukte. Laut dem angenommenen Änderungsantrag sollen die Bezeichnungen "Steak, Schnitzel, Wurst, Frikadellen, Hamburger, Eigelb, Eiweiß" ausschließlich für Produkte mit tierischen Bestandteilen verwendet werden dürfen. Der Antrag wurde von der EVP-Abgeordneten und Berichterstatterin Céline Imart eingebracht und vom Agrarausschuss angenommen. Ein weiterer Antrag wurde von der liberalen Fraktion eingebracht, und wollte nur Bezeichnungen wie "Veggie-Huhn" verbieten, die dezidiert Fleischprodukte im Namen haben. Dieser fand keine Mehrheit.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig begrüßte in einer Stellungnahme gegenüber der APA den Beschluss des EU-Parlaments, "denn was bei Milch und Honig selbstverständlich ist, sollte auch bei anderen Produkten selbstverständlich sein. Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Recht darauf, auf den ersten Blick zu erkennen, ob es sich um ein natürliches Lebensmittel vom Bauernhof oder um ein hochverarbeitetes Industrieprodukt handelt. Bereits im Juni haben sich 17 Mitgliedsstaaten beim Landwirtschaftsministerrat für eine klare Bezeichnungen tierischer Produkte ausgesprochen."

EU-Abgeordneter und EU-Agrarsprecher Alexander Bernhuber dazu: "Diese Entscheidung geht mir ehrlich gesagt etwas zu weit. Begriffe wie Wurst oder Burger beschreiben in erster Linie die Verarbeitungsform eines Produkts und müssen nicht zwingend tierischen Ursprungs sein. Ich denke, hier können Konsumentinnen und Konsumenten sehr wohl unterscheiden, ob es sich um eine Veggie-Wurst oder eine klassische Frankfurter handelt." Positiv hervorzuheben sei, dass erstmals klar festgelegt wurde, dass klassische Fleischbezeichnungen nicht mehr im Zusammenhang mit Erzeugnissen verwendet werden dürfen, die im Labor aus Zellkulturen gewonnen werden. (Schluss)
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