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Brüssel, 14. Juli 2026 (aiz.info)

Entwaldungsverordnung EU-Kommission beschließt zwei weitere Maßnahmen

Aktualisierte Produktliste und ein neues Online-System sollen Unternehmen die praktische Umsetzung ab Ende Dezember 2026 spürbar erleichtern.

Die EU-Kommission hat zwei weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen, die ab Ende Dezember 2026 angewendet wird. Mit einem delegierten Rechtsakt wird die Liste der von der Verordnung erfassten Produkte aktualisiert und vereinfacht. Ein Durchführungsrechtsakt legt zudem die Funktionsweise des Informationssystems fest, über das Unternehmen ihre Sorgfaltserklärungen und vereinfachten Erklärungen einreichen. 

Die Maßnahmen bauen auf der Ende 2025 vereinbarten Änderung der Verordnung auf und sind Teil des im Mai 2026 vorgestellten Vereinfachungspakets der Kommission. Ziel ist es, Unternehmen, Mitgliedstaaten und internationalen Partnern mehr Rechtssicherheit zu geben und die praktische Umsetzung der neuen Vorgaben zu erleichtern. 

EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall betonte laut MBI, das Maßnahmenpaket schaffe die notwendige Klarheit und Vorhersehbarkeit für alle Beteiligten. Nach Abschluss der Überprüfung zur Vereinfachung seien nun die erforderlichen Schritte unternommen worden, um eine reibungslose und wirksame Anwendung der Verordnung sicherzustellen. (Schluss)
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