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Brüssel, 8. Juli 2026 (aiz.info)

Copa-Cogeca kritisiert CBAM-Entscheidung des EU-Ausschusses

Ohne Krisenschutz werden Landwirte durch hohe Düngemittel-Kosten zusätzlich belastet

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments hat seinen Bericht über die Überarbeitung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) angenommen. Während Landwirte und landwirtschaftliche Genossenschaften gehofft hatten, dass das Parlament den Vorschlag durch die Gewährleistung einer größeren Widerstandsfähigkeit in Zeiten von Marktstörungen stärken würde, entschied sich der Ausschuss stattdessen dafür, die einzige Bestimmung zu streichen, die eine vorübergehende Aussetzung des CBAM für Düngemittel in Krisenzeiten ermöglicht hätte (Artikel 27a).

Copa-Cogeca, der Dachverband der EU-Landwirte und -Genossenschaften, bedauert diese Entscheidung zutiefst. In Zeiten wachsender geopolitischer Instabilität und hochvolatiler Düngemittelmärkte sende die Streichung dieser Schutzklausel das falsche Signal an Europas Landwirte. "Die letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass die Düngemittelmärkte äußerst anfällig für externe Schocks sind – mit unmittelbaren Folgen für die Produktionskosten, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Betriebe und letztlich die Ernährungssicherheit Europas", so die Interessenvertretung.

Die Streichung von Artikel 27a setzt die Landwirte den durch den CBAM entstehenden Zusatzkosten schutzlos aus, selbst unter außergewöhnlichen Umständen, in denen die Düngemittelpreise ohnehin schon in die Höhe schießen. Dies ist besonders besorgniserregend, da Düngemittel nach wie vor zu den größten Betriebsmittelkosten der europäischen Landwirtschaft gehören und für viele Ackerbauern die größte einzelne Produktionsausgabe darstellen. Ohne die Möglichkeit, den Mechanismus bei schweren Marktstörungen vorübergehend auszusetzen, droht der CBAM Krisen zu verschärfen, anstatt ihre Auswirkungen abzufedern, zeigt die Interessenvertretung auf.

Was diese Entscheidung besonders enttäuschend macht, ist laut Copa-Cogeca, dass ausgewogene Lösungen parat standen. Es wäre völlig möglich gewesen, die Ziele zur Unterstützung der Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Düngemittelindustrie beizubehalten und gleichzeitig eine gezielte und vorübergehende Krisenschutzklausel für Landwirte einzuführen. Ein solcher Ansatz hätte die Widerstandsfähigkeit der gesamten Agrar- und Lebensmittelkette gestärkt, ohne die langfristigen Ziele des CBAM zu untergraben, heißt es.

Der vorgelegte Vorschlag, Getreide für den Export in den temporären Dekarbonisierungsfonds einzubeziehen, wäre kaum mehr als ein Notpflaster. Er würde nur exportorientiertem Getreide zugutekommen, während der Großteil des EU-Binnenmarktes für pflanzliche Erzeugnisse ohne Unterstützung bliebe, um die Auswirkungen des CBAM auszugleichen. Darüber hinaus ist der Fonds auf nur zwei Jahre angelegt, wohingegen der CBAM ein dauerhafter Mechanismus ist, dessen Kosten bis 2034 voraussichtlich schrittweise steigen werden.

Copa und Cogeca fordern die Mitglieder des Europäischen Parlaments daher auf, diese Entscheidung bei der bevorstehenden Plenarabstimmung dringend zu korrigieren. Das Parlament hat nach wie vor die Möglichkeit, eine glaubwürdige und handlungsfähige Krisenschutzklausel wiederherzustellen, die die europäischen Landwirte schützt, wenn sie sie am dringendsten benötigen, und gleichzeitig die industriellen Ambitionen der EU wahrt. Die Landwirte Europas sollten nicht ohne jeglichen Notfall-Sicherheitsmechanismus auf den vollen Kosten künftiger Marktschocks sitzengelassen werden. (Schluss)
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