CBAM-Revision: EU-Parlament streicht Schutzmechanismus für Düngemittel
Copa-Cogeca zeigt sich zutiefst enttäuscht über das Votum in Straßburg: Ohne Notbremse bei explodierenden Düngerpreisen droht Landwirten und Konsumenten eine zusätzliche Kostenwelle.
Das Europäische Parlament hat im Rahmen der Revision des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) den sogenannten „Artikel 27a“ abgelehnt. Damit wurde die einzige temporäre Schutzklausel gestrichen, die Landwirte in Krisenzeiten vor den massiven Auswirkungen sprunghaft steigender Düngemittelpreise hätte bewahren können. Für die europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbände Copa und Cogeca ist diese Entscheidung in Zeiten anhaltend hoher Betriebsmittelkosten und geopolitischer Spannungen auf den Energiemärkten schlicht unverständlich.
Höfe voll den Zusatzkosten ausgesetzt
Europas Landwirtschaft steht bereits heute durch witterungsbedingte Ernteverluste, hohe Produktionskosten und unsichere Weltmärkte unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Düngemittel zählen zu den größten Kostenblöcken der agrarischen Produktion und stellen vor allem im Ackerbau oft die größte Einzelausgabe dar. Da die Düngerpreise in Europa weiterhin deutlich über dem langjährigen Schnitt liegen, lasse die Streichung von Artikel 27a die bäuerlichen Betriebe völlig ungeschützt vor den zusätzlichen finanziellen Belastungen durch den CBAM zurück. Ohne die Möglichkeit, den Mechanismus bei extremen Marktverwerfungen vorübergehend auszusetzen, verschärfe die EU bestehende Krisen, anstatt sie abzufedern.
Folgen treffen letztlich auch die Konsumenten
Nach Ansicht von Copa-Cogeca wäre eine ausgewogene Lösung möglich gewesen: Die Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Düngemittelindustrie hätte gefördert werden können, ohne auf eine gezielte Schutzklausel für Landwirte zu verzichten. Indem das Parlament nun einem einseitigen Industrieansatz folgte, gefährde man Europas Produktionskapazitäten in einem ohnehin intransparenten Markt. Die Verteuerung werde sich letztlich an der Ladentheke bemerkbar machen und die Lebensmittelpreise für die Bürgerinnen und Bürger in Zeiten ohnehin hoher Lebenshaltungskosten weiter anheizen.
Vorgeschlagene Hilfen nur „Tropfen auf den heißen Stein“
Alternative Vorschläge der EU-Institutionen weist der Verband als unzureichend zurück. Die Idee, CBAM-Einnahmen im Krisenfall an Landwirte umzuleiten, sei kaum mehr als ein Pflaster auf einer tiefen Wunde. Ebenso greife die Einbindung von Exportgetreide in den befristeten Dekarbonisierungsfonds zu kurz: Dies nütze nur exportorientierten Erzeugern, während der Großteil des EU-Ackerbaus leer ausgehe. Zudem sei dieser Fonds auf zwei Jahre befristet, während CBAM als dauerhaftes Instrument bis 2034 stetig höhere Kosten verursachen werde.
Angesichts der Positionen von Parlament und Rat haben die Landwirte laut Copa-Cogeca wenig Anlass, auf eine tragfähige Lösung im anstehenden Trilog zu hoffen. Dennoch appelliert der Dachverband an die Verhandler der Mitgliedstaaten und des Parlaments sowie an die anstehende Überarbeitung des Emissionshandelssystems (ETS), dieses strukturelle Problem endlich zu lösen: Europas Landwirte und Genossenschaften dürften nicht länger als bloßer Stoßdämpfer europäischer Regulierungen herhalten. (Schluss)
Höfe voll den Zusatzkosten ausgesetzt
Europas Landwirtschaft steht bereits heute durch witterungsbedingte Ernteverluste, hohe Produktionskosten und unsichere Weltmärkte unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Düngemittel zählen zu den größten Kostenblöcken der agrarischen Produktion und stellen vor allem im Ackerbau oft die größte Einzelausgabe dar. Da die Düngerpreise in Europa weiterhin deutlich über dem langjährigen Schnitt liegen, lasse die Streichung von Artikel 27a die bäuerlichen Betriebe völlig ungeschützt vor den zusätzlichen finanziellen Belastungen durch den CBAM zurück. Ohne die Möglichkeit, den Mechanismus bei extremen Marktverwerfungen vorübergehend auszusetzen, verschärfe die EU bestehende Krisen, anstatt sie abzufedern.
Folgen treffen letztlich auch die Konsumenten
Nach Ansicht von Copa-Cogeca wäre eine ausgewogene Lösung möglich gewesen: Die Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Düngemittelindustrie hätte gefördert werden können, ohne auf eine gezielte Schutzklausel für Landwirte zu verzichten. Indem das Parlament nun einem einseitigen Industrieansatz folgte, gefährde man Europas Produktionskapazitäten in einem ohnehin intransparenten Markt. Die Verteuerung werde sich letztlich an der Ladentheke bemerkbar machen und die Lebensmittelpreise für die Bürgerinnen und Bürger in Zeiten ohnehin hoher Lebenshaltungskosten weiter anheizen.
Vorgeschlagene Hilfen nur „Tropfen auf den heißen Stein“
Alternative Vorschläge der EU-Institutionen weist der Verband als unzureichend zurück. Die Idee, CBAM-Einnahmen im Krisenfall an Landwirte umzuleiten, sei kaum mehr als ein Pflaster auf einer tiefen Wunde. Ebenso greife die Einbindung von Exportgetreide in den befristeten Dekarbonisierungsfonds zu kurz: Dies nütze nur exportorientierten Erzeugern, während der Großteil des EU-Ackerbaus leer ausgehe. Zudem sei dieser Fonds auf zwei Jahre befristet, während CBAM als dauerhaftes Instrument bis 2034 stetig höhere Kosten verursachen werde.
Angesichts der Positionen von Parlament und Rat haben die Landwirte laut Copa-Cogeca wenig Anlass, auf eine tragfähige Lösung im anstehenden Trilog zu hoffen. Dennoch appelliert der Dachverband an die Verhandler der Mitgliedstaaten und des Parlaments sowie an die anstehende Überarbeitung des Emissionshandelssystems (ETS), dieses strukturelle Problem endlich zu lösen: Europas Landwirte und Genossenschaften dürften nicht länger als bloßer Stoßdämpfer europäischer Regulierungen herhalten. (Schluss)
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