Bayer erzielt Vergleiche zu PCB-Fällen am Sky Valley Education Center
Vergleichskosten sind durch PCB-Rückstellungen abgedeckt, die Bayer zum 2. Quartal gebildet hat
Bayer hat Grundsatzvereinbarungen zur Beilegung sämtlicher PCB-Fälle zum Sky Valley Education Center getroffen. Ausgenommen sind bisherige Urteile zu Ungunsten des Unternehmens, gegen die Rechtsmittel eingelegt wurden. Insgesamt umfasst der Vergleich mehr als 200 Kläger, die behaupten, durch PCB auf dem Campus der Schule im US-Bundesstaat Washington Gesundheitsschäden erlitten zu haben.
Die Inhalte der Grundsatzvereinbarungen sind vertraulich und müssen noch durch finale Vergleichsvereinbarungen bestätigt werden. Die Kosten des weiteren Vergleichs sind durch die Rückstellungen und Verbindlichkeiten abgedeckt, die Bayer zum 2. Quartal für die PCB-Rechtsstreitigkeiten kommuniziert hatte. Diese umfassen auch den Vergleich im Fall Burke sowie weitere Verfahrenskosten. Das Unternehmen vertraut weiterhin auf seine rechtliche Verteidigungsstrategie und ist bereit, sich auch vor Gericht zu verteidigen. Es zieht jedoch Vergleiche zu angemessenen Konditionen in Erwägung, wenn sie im strategischen Interesse des Unternehmens sind und die rechtlichen Risiken begrenzen. Das Unternehmen verfolgt eine mehrgleisige Strategie, um die Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant einzudämmen.
Die neun Urteile zu Ungunsten des Unternehmens (49 Kläger) sind nicht Teil des Vergleichs und werden weiterhin angefochten. In diesen Fällen geht es jeweils um spezifische Sach- und Rechtsfragen, die auch über den Fall Erickson hinausgehen, der beim Obersten Gerichtshof des US-Bundesstaates Washington zur Entscheidung ansteht.
Bayer hat zudem in Missouri Klage gegen die größten ehemaligen Abnehmer von PCB eingereicht. Diese Unternehmen hatten 1972 Haftungsfreistellungen unterzeichnet, um weiterhin PCB für ihre Endprodukte zu erhalten. Darin hatten sie zugesagt, vollständig für die Kosten möglicher Rechtsstreitigkeiten aufzukommen.
Polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden bis in die 1970er Jahre vor allem als Brandschutz für Elektrogeräte und Baumaterialien verwendet und waren etwa im Stromnetz durch die US-Bundesregierung vorgeschrieben. Monsanto hatte die Produktion 1977 eingestellt, zwei Jahre vor dem Verbot durch die US-Umweltbehörde EPA. (Schluss)
Die Inhalte der Grundsatzvereinbarungen sind vertraulich und müssen noch durch finale Vergleichsvereinbarungen bestätigt werden. Die Kosten des weiteren Vergleichs sind durch die Rückstellungen und Verbindlichkeiten abgedeckt, die Bayer zum 2. Quartal für die PCB-Rechtsstreitigkeiten kommuniziert hatte. Diese umfassen auch den Vergleich im Fall Burke sowie weitere Verfahrenskosten. Das Unternehmen vertraut weiterhin auf seine rechtliche Verteidigungsstrategie und ist bereit, sich auch vor Gericht zu verteidigen. Es zieht jedoch Vergleiche zu angemessenen Konditionen in Erwägung, wenn sie im strategischen Interesse des Unternehmens sind und die rechtlichen Risiken begrenzen. Das Unternehmen verfolgt eine mehrgleisige Strategie, um die Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant einzudämmen.
Die neun Urteile zu Ungunsten des Unternehmens (49 Kläger) sind nicht Teil des Vergleichs und werden weiterhin angefochten. In diesen Fällen geht es jeweils um spezifische Sach- und Rechtsfragen, die auch über den Fall Erickson hinausgehen, der beim Obersten Gerichtshof des US-Bundesstaates Washington zur Entscheidung ansteht.
Bayer hat zudem in Missouri Klage gegen die größten ehemaligen Abnehmer von PCB eingereicht. Diese Unternehmen hatten 1972 Haftungsfreistellungen unterzeichnet, um weiterhin PCB für ihre Endprodukte zu erhalten. Darin hatten sie zugesagt, vollständig für die Kosten möglicher Rechtsstreitigkeiten aufzukommen.
Polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden bis in die 1970er Jahre vor allem als Brandschutz für Elektrogeräte und Baumaterialien verwendet und waren etwa im Stromnetz durch die US-Bundesregierung vorgeschrieben. Monsanto hatte die Produktion 1977 eingestellt, zwei Jahre vor dem Verbot durch die US-Umweltbehörde EPA. (Schluss)
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